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Muss man um für die Pflegekosten der Eltern aufzukommen auch eigene Immobilien antasten?

gefragt von myquestion am 30.01.2008 um 17:58 Uhr

Oder kann einem bzgl. des eigenen Hauses nichts passieren?

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ghostwriter
beantwortet von ghostwriter am 30. Januar 2008 18:11
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Nein, muß man nicht. Meine Oma war ebenfalls pflegebedürftig u. mußte leider in Pflegeheim. Bis dahin lebte meine Oma im Haus meiner Eltern in einer eigenen kleinen Wohnung.Eigentümerin war lt.Grundbuch meine Mutter, meine Oma besaß lediglich ein Nießbrauchrecht (mein Opa hatte dies in seinem Testament so festgelegt).Meine Eltern mussten lediglich die kleine Wohnung meiner Oma vermieten u. diese Einnahmen an das Sozialamt überweisen, dass die komplette Pflegeheimunterbringung zahlte. Das Sozialamt prüft in solchen Fällen die Einnahmen u. Ausgaben der unterhaltspflichtigen Kinder.Solltet ihr aus den Immobilien Miteinnahmen haben, könnte es natürlich sein, dass ihr die Pflegekosten teilweise oder ganz selber tragen müsst. Die Grenzen sind allerdings recht hoch, die genaue Summe weiß ich nicht.


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 30. Januar 2008 18:05
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OH Ja gilt als Vermögen,gerade selbst erlebt!Man bekommt sogar gesagt entweder Hypothek aufnehmen oder Verkaufen und auf Miete Wohnen!

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 30. Januar 2008 18:16

Das stimmt so nicht. Wir bzw.mein Mann sind meiner Schwiegermutter gegenüber unterhaltspflichtig u.unsere Einkommensverhältnisse werden alle 2 Jahre überprüft.Wir haben auch ein eigenes Haus u. brauchen keinen Cent bezahlen.Von uns wurde noch nie verlangt eine Hypothek aufzunehmen oder das Haus zu verkaufen. Die Kosten für den Pflegeplatz zahlt das Sozialamt voll, meine Schwiegermutter bekommt ´nämlich nur den Mindestsatz an Rente.

Kommentar von E7833c8129179618ea8f8203252a8524smallvollimleben am 30. Januar 2008 18:28

ist aber wahr und zwar ist das von kommune zu kommune verschieden uns ist es wirklich so ergangen,warum sollte ich lügen??

Kommentar von Simple_avatar3smallAgnes10 am 30. Januar 2008 18:40

Euch stehen ein bestimmter Teil eures Gehaltes zum leben zu. Wenn ihr das Haus selber bewohnt, dann ist es als Wohnung anzusehen. Ich kann ghostwriter nur zustimmen,es ist nicht so. Die Gesetze sind bundesweit gültig.

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 30. Januar 2008 19:17

Das würde ich aber mal ganz schnell vor dem Sozialgericht überprüfen lassen, das ist nämlich nicht richtig. Nimm Dir einen Fachanwalt für Sozialrecht, da versucht die Kommune unlautere Tricks.

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 30. Januar 2008 20:33

Ich sehe das genauso. Selbst mein Onkel (Sohn meiner Oma) brauchte damals nichts zu bezahlen, obwohl er Eigentum hatte,dazu noch ein unbebautes Baugrundstück, einen gut bezahlten Job u.nebenher noch ein eigenes Geschäft betrieb.Wie schon gesagt,die Einkommensgrenzen sind recht hoch angesetzt.



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