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Muss man trotz Krankschreibung beim Arbeitsamt erscheinen?

gefragt von Fotografin Fotografin am 07.06.2008 um 22:54 Uhr

Das Arbeitsamt lädt zur Besprechung nach §309 Drittes buch Sozialgesetzbuch (SGBIII) i. V. m. §144 SGB III ein, obwohl man seit Monaten krank ist. Wie ist die Rechtslage?


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Reply


oleandra
beantwortet von oleandra am 7. Juni 2008 22:59
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Wenn du nicht bettlägrig bist, wirst du wohl hingehen können und müssen. Zum Arzt kommst du ja ggf. auch!


Rolf u. Högemann
beantwortet von Rolf u. Högemann am 7. Juni 2008 23:58
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Wenn Du köärperlich dazu in der Lage bist, geh hin - es ist besser für Dich. Vielleicht wollen die ja auch wegen der Krankheit etwas mit Dir besprechen.


Qetan
beantwortet von Qetan am 7. Juni 2008 23:00
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Wenn Du laufen kannst geh lieber hin.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 7. Juni 2008 23:00
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Wenn Du eine ärztliche Bescheinigung hast, brauchst Du nicht hin. Ich würde, wenn es mein Gesundheitszustand zuläßt, trotzdem dort Erscheinen. Ist ja auch in Deinem Interesse.




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