Fotografin am 07.06.2008 um 22:54 Uhr
Das Arbeitsamt lädt zur Besprechung nach §309 Drittes buch Sozialgesetzbuch (SGBIII) i. V. m. §144 SGB III ein, obwohl man seit Monaten krank ist. Wie ist die Rechtslage?

Wenn du nicht bettlägrig bist, wirst du wohl hingehen können und müssen. Zum Arzt kommst du ja ggf. auch!

Wenn Du köärperlich dazu in der Lage bist, geh hin - es ist besser für Dich. Vielleicht wollen die ja auch wegen der Krankheit etwas mit Dir besprechen.

Wenn Du eine ärztliche Bescheinigung hast, brauchst Du nicht hin. Ich würde, wenn es mein Gesundheitszustand zuläßt, trotzdem dort Erscheinen. Ist ja auch in Deinem Interesse.