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Muss man trotz Krankschreibung beim Arbeitsamt erscheinen?

gefragt von FotografinFotografin am 07.06.2008 um 22:54 Uhr

Das Arbeitsamt lädt zur Besprechung nach §309 Drittes buch Sozialgesetzbuch (SGBIII) i. V. m. §144 SGB III ein, obwohl man seit Monaten krank ist. Wie ist die Rechtslage?


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RolfHoegemann
beantwortet von RolfHoegemann am 7. Juni 2008 23:58
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Wenn Du köärperlich dazu in der Lage bist, geh hin - es ist besser für Dich. Vielleicht wollen die ja auch wegen der Krankheit etwas mit Dir besprechen.


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oleandra
beantwortet von oleandra am 7. Juni 2008 22:59
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Wenn du nicht bettlägrig bist, wirst du wohl hingehen können und müssen. Zum Arzt kommst du ja ggf. auch!


Qetan
beantwortet von Qetan am 7. Juni 2008 23:00
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Wenn Du laufen kannst geh lieber hin.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 7. Juni 2008 23:00
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Wenn Du eine ärztliche Bescheinigung hast, brauchst Du nicht hin. Ich würde, wenn es mein Gesundheitszustand zuläßt, trotzdem dort Erscheinen. Ist ja auch in Deinem Interesse.


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