gretel2 am 11.02.2009 um 0:15 Uhr
Hab im Reisebüro gesagt bekommen, dass man seit Neuestem per Internet einen Antrag stellen muss, um in die USA einreisen zu können. Wollte wissen, wie das Leute machen ohne PC, gibts ja schließlich auch noch. Die Dame im Reisebüro sagte mir, sie würde dies keinesfalls für ihre Kunden machen. Wie das dann ablaufen soll, frage ich mich. Hat jemand diesbzgl. Erfahrung. Auf Antworten ware ich mit Spannung.

ja das musst du, ist kein blödsinn, kannst du aber auch über das reisebüro machen, gilt dann 2 jahre.........
Dann musst du eben einen schriftlichen Antrag beim amerikanischen Konsulat stellen. Der PC ist einfach eine Vereinfachung.
Urbanessa am 11. Februar 2009 05:18 Nö. Die ESTA-Registrierung muss online erfolgen.

Ja, das ist so. Ansonsten die USA-Botschaft konsultieren wenn man kein I-Net hat.
Das is das Ding was du sonst im flugzeug ausfüllen musst.. einfach online damit das alles flotter geht.

kann nur sagen absoluter Blödsinn

Google ist dein Freund:
"USA Reise antrag" => 1. Treffer Basic Thinking
angefangen mit dem 1. Kommentar.
Und wers nicht gebloggt sondern via Golem haben will, der schaut ein paar Ergebnisse weiter unten:
http://www.golem.de/0901/64545.html
.
Auf den Punkt: Ja muss man inzwischen.
.
Zu der anderen Frage: "Der Reisende muss den Antrag auch nicht selbst ausfüllen, sondern kann einen Dritten damit beauftragen."
Dass die Dame im Reisebüro also keinen Bock dazu hat das zu tun, bedeutet noch lange nicht, dass sie es nicht könnte.
gretel2 am 11. Februar 2009 00:32 Mercie, zum Glück gibts GF

Hallo,
ja da ist seid Anfang Januar Pflicht. Du kannst es jederzeit machen, aber spätestens 72 Stunden vor der Abreise. Der Antrag ist dann für 2 Jahre gültig. Alle Infos findest du unter: https://esta.cbp.dhs.gov
Ein gutes Reisebüro hilft dir aber auch dabei. Vorausgesetzt du hast auch deine reise, Flug dort gekauft.
LG Andreas
Diese Formular nennt sich ESTA siehe auch unten: Übermittlung der Einreisedaten via Internet/ESTA
Bei einer visumfreien Einreise als Tourist oder Geschäftsreisender per Flugzeug oder Schiff muss vor Reiseantritt eine Reisegenehmigung per Internet beantragt werden über ein ESTA (Electronic System for Travel Authorization) genanntes Reisegenehmigungssystem. Dieses Verfahren ersetzt das bisherige grüne Einreiseformular I-94 W.
Die Angaben sollen nur einmal übermittelt werden und dann grundsätzlich für zwei Jahre gültig sein.
Der Antrag soll möglichst früh, also schon zu Beginn der Reiseplanung gestellt werden. Eine Reiseabsicht ist nicht Voraussetzung für die Antragstellung. So können Geschäftsreisende eine solche Genehmigung auch schon „vorsorglich“ einholen. Ergeben sich im nachhinein Änderungen, etwa bei den Reisedaten oder der Zieladresse, können die Angaben auf der ESTA-Webseite nachträglich korrigiert werden. Die Angaben im Antrag werden mit den Datenbanken der amerikanischen Strafverfolgungsbehörden abgeglichen.
Einen Antrag muss jeder Reisende stellen, auch Kinder jeden Alters.
In der Regel wird eine Genehmigung schon unmittelbar nach Online-Antragstellung ausgesprochen. Dafür gibt es 3 Varianten: Genehmigung erteilt, Einreise nicht genehmigt oder Genehmigung wird bearbeitet.
Eine erteilte ESTA-Reisegenehmigung:
ist bis zu zwei Jahre oder bis zum Ablauf der Gültigkeit des Passes des Reisenden gültig, je nachdem, was früher eintritt, für mehrere Einreisen in die Vereinigten Staaten gültig und begründet keinen Rechtsanspruch auf Einreise in die Vereinigten Staaten an einer Einreisestelle. Die ESTA-Genehmigung erlaubt den Reiseantritt per Flugzeug oder Schiff in die Vereinigten Staaten lediglich im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen. In allen Fällen treffen Zoll- und Grenzschutzbeamte an den Einreisestellen die Entscheidung über die Einreise. Wird keine ESTA-Reisegenehmigung erteilt, muss der Reisende einen Visumantrag stellen.
Die Reisegenehmigung wird auf folgender Internetseite beantragt:
Diese Homepage gibt es in mehreren Sprachen, darunter auch deutsch.
LG
Diese Formular nennt sich ESTA siehe auch unten: Übermittlung der Einreisedaten via Internet/ESTA
Bei einer visumfreien Einreise als Tourist oder Geschäftsreisender per Flugzeug oder Schiff muss vor Reiseantritt eine Reisegenehmigung per Internet beantragt werden über ein ESTA (Electronic System for Travel Authorization) genanntes Reisegenehmigungssystem. Dieses Verfahren ersetzt das bisherige grüne Einreiseformular I-94 W.
Die Angaben sollen nur einmal übermittelt werden und dann grundsätzlich für zwei Jahre gültig sein.
Der Antrag soll möglichst früh, also schon zu Beginn der Reiseplanung gestellt werden. Eine Reiseabsicht ist nicht Voraussetzung für die Antragstellung. So können Geschäftsreisende eine solche Genehmigung auch schon „vorsorglich“ einholen. Ergeben sich im nachhinein Änderungen, etwa bei den Reisedaten oder der Zieladresse, können die Angaben auf der ESTA-Webseite nachträglich korrigiert werden. Die Angaben im Antrag werden mit den Datenbanken der amerikanischen Strafverfolgungsbehörden abgeglichen.
Einen Antrag muss jeder Reisende stellen, auch Kinder jeden Alters.
In der Regel wird eine Genehmigung schon unmittelbar nach Online-Antragstellung ausgesprochen. Dafür gibt es 3 Varianten: Genehmigung erteilt, Einreise nicht genehmigt oder Genehmigung wird bearbeitet.
Eine erteilte ESTA-Reisegenehmigung:
ist bis zu zwei Jahre oder bis zum Ablauf der Gültigkeit des Passes des Reisenden gültig, je nachdem, was früher eintritt, für mehrere Einreisen in die Vereinigten Staaten gültig und begründet keinen Rechtsanspruch auf Einreise in die Vereinigten Staaten an einer Einreisestelle. Die ESTA-Genehmigung erlaubt den Reiseantritt per Flugzeug oder Schiff in die Vereinigten Staaten lediglich im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen. In allen Fällen treffen Zoll- und Grenzschutzbeamte an den Einreisestellen die Entscheidung über die Einreise. Wird keine ESTA-Reisegenehmigung erteilt, muss der Reisende einen Visumantrag stellen.
Die Reisegenehmigung wird auf folgender Internetseite beantragt:
Diese Homepage gibt es in mehreren Sprachen, darunter auch deutsch.
LG
Danke, ich hoffe nur, die Dame weiß das auch. Scheint ziemlich neu zu sein. Auf unserem Rathaus mussten die sich, auf meine Nachfrage, selbst erst informieren. Hatten (angeblich) gerade erst die Informationen bekommen.
ist glaube ich seit 12.01.09...ist doch klar, die beamten müssen das doch erst durcharbeiten.......so schnell sind die nicht.......