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Muß man Sozialzuschlag komplett zurückzahlen, auf welche Kappe geht eine versehentliche Zahlung?

gefragt von fragdoch am 08.05.2008 um 15:36 Uhr

Freundin bekommt seit 1 Jahr kein Kindergeld mehr.aber Sozialzuschlag wurde angebl. versehentlich gezahlt. Sie hätte im Betrieb nicht gemeldet, das sie kein K-G. mehr kriegt und ist somit SCHULD.Der Sohn verdient im 3. L-Jahr zu viel, soweit Ok, aber er stand noch das komplette Jahr auf der Lohnsteuerkarte, erst seit 01.08 ist kein Kind mehr auf der Karte, hätte das dem Betrieb dann nicht auch auffallen müssen? Die wollen ca. einen Monatslohn zurückhaben! Ist das so gerechtfertigt, kann man das nur auf meine Freundin wälzen? Muß man das komplett zurückzahlen oder geht so was auch monatlich? Wer hat einen Rat?! Vielen Dank für eure Hilfe!


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Reply


lionbaby72
beantwortet von lionbaby72 am 8. Mai 2008 15:42
1x
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leider ist es so, dass man zuviel gezahltes immer zurückgeben muss, egal wer schuld hat. Das interessiert in diesem Fall niemanden. Man kann aber sicherlich mit dem Betrieb reden und eine Ratenzahlung zur Rückzahlung beantragen. Wenn sie halbwegs vernünftig sind, dann machen die das auch.


mitra54
beantwortet von mitra54 am 8. Mai 2008 15:43
0x
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Ist doch wohl klar, daß du zurückzahlen mußt. Das ist Geld vom Staat, was du unberechtigter Weise bekommen hast.




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