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Muss man sich zwischen Studienabschluss und dem Start ins Arbeitsleben arbeitslos melden?

gefragt von StudiJule am 12.01.2008 um 12:36 Uhr

Wenn ich meinen Abschluss mache, werde ich sicher nicht direkt im Anschluss anfangen zu arbeiten. Dazwischen werden sicher ein paar Wochen liegen, in denen ich weder Student, noch Arbeitnehmer bin. Muss ich mich arbeitslos melden? Wo bin ich dann krankenversichert?


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Reply


schurke
beantwortet von schurke am 12. Januar 2008 12:40
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Du musst nicht, solltest Dich aber beim arbeitsamt melden. Wenn Du während des Studiums allerdings nicht sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast, bekommst Du auch kein ALG und müsstest Dich Familien- oder freiwillig versichern.


Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 12. Januar 2008 12:45
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du solltest dich arbeitssuchend melden.

wenn du keinerlei einkommen hast und deine eltern für dich nicht ausreichend unterhalt zahlen können, hast du evtl. anspruch auf alg II.

wohnst du noch bei den eltern zählst du zur bedarfsgemeinschaft und hast dich umgehend um einen job zu bewerben.


anonym
beantwortet von Mimixs2 am 12. Januar 2008 12:38
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Du mußt dich beim Arbeitsamt arbeitlos melden, dann bist du auch weiter versichert!

Kommentar von Simple_avatar9smallBrainstormer am 12. Januar 2008 12:41

Du musst nicht aber du solltest....ausser du hast vor ins Ausland zu gehen....Work and Travel o.Ä. dann würde ich es nicht machen weil du dann probleme bekommen kannst mit der ausreise ect.


anonym
beantwortet von u2kite am 12. Januar 2008 15:26
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Vielleicht weiß das jemand noch genauer: Das ist doch auch irgendwie wichtig für die Rente später, dass man da keine Lücken hat.

Grunsätzlich ist es nicht verkehrt, Kontakt zum Arbeitsamt zu halten. Die erstatten Dir auch pro Bewerbung 5 Euro.


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 12. Januar 2008 15:35
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Du solltest Dich auf jeden Fall beim Arbeitsamt melden, denn selbst wenn Du kein Geld bekommst, wirst Du als "arbeitssuchend" geführt. Das wird Dir später bei Deiner Rente zeitlich angerechnet.







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