Hallo, durch einen Behördenfehler bin ich bei meiner Krankenkasse mit den Beiträgen (1200.- mit Kosten) in Verzug geraten. Letztendlich stand der Gerichtsvollzieher vor der Tür und wollte natürlich Bares. Ich ließ mich von Ihm überzeugen und leihte mir 700.- € und damit sei die Angelegenheit erledigt. Nun schrieb Er mich an noch die übriggebliebenen Kosten zu begleichen, die ich auch schon zweimal mit einer Ratenzahlung beglichen habe. Jetzt verlangt Er von mir eine eidesstattliche Versicherung (was ich nicht möchte) ansonsten würde Er durch polizeiliche Maßnahmen die Unterbringung in die JVA veranlassen. Muß ich mir das gefallen lassen ???

dDu muß zahlen bis der letzte Cent incl. Zinsen und Kosten bezahlt ist. Wie viel Zeit lag zwischen den einzelnen Zahlungen. Der GV kann dier ein Frist bis zu 6 Monaten einräumen. Bis dahi muß alles in monatlichen Raten beglichen sein. Wenn nicht kann er die Ev verlangen und Dich einsperren lassen.
Niemals mußt Du deshalb in die JVA!!! Der versucht nur, Dir Angst zu machen. Es gibt beim Amtsgericht eine Stelle, bei der Du Dich beschweren kannst. Das würde ich auch auf jedenfall tun. Das sind ja "Mafiosi-Methoden".
stef1601 am 4. März 2009 12:13 genau
Das finde ich auch!!
PepsiMaster am 4. März 2009 20:07 Mit Mafia-Methoden hat das nichts zu tun. Ohne alle Details der Geschichte zu kennen ist es aber schwer sie zu beurteilen.
Grundsätzlich: Wer die Zahlund oder die eidesstattliche Versicherung beim Gerichtsvollzieher verweigert, gegen den kann Erzwingungshaft angeordnet werden.
Bis es soweit ist, muss aber einiges passiert sein, deshalb gehe ich davon aus, dass die oben geschilderte Geschichte unvollständig oder stark gekürzt ist.

Du hast doch bestimmt Belege (Quittung, Kontoauszug oder ähnliches)zum vorzeigen

Wenn Du alles Bezahlt hast, Brauchst Du das nur durch die entsprechenden Belege zu Bestätigen. Wenn er sich damit nicht zufrieden gibt, eine Mitteilung an den Gläubiger machen und zusätzlich eine Beschwerde beim Amtsgericht einreichen. Falls noch nicht alles beglichen ist, kann der Gläubiger ein Eidesstattliche Vericherung verlangen, die Gerichtsvollzieher durchsetzen muss. Dazu hat er bei Weigerung des Schuldners die Möglichkeit der Beugehaft. Hierzu wird bei Weigerung vom Gericht ein Haftbefehl erlassen. Dieser ist solange wirksam, bis die EV unterschrieben ist, oder alle Zahlungen gesleistet sind.

Wer der Verpflichtung zur Abgabe der EV nicht nachkommt, kann in Beugehaft genommen werden. Dazu wird ein Haftbefehl ausgefertigt, den dann der GV mit Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaftr vollstrecken wird. Übrigens die kommen meistens sehr früh morgens!

Wenn Sie sich von dem Gerichtsvollzieher seinerzeit "überzeugen" ließen, muss er doch tragfähige Argumente vorgetragen haben. Sonst hätten Sie ihm doch bestimmt nicht grundlos 700 Euro in die Hand gegeben(??)
heinmueck am 4. März 2009 12:19 Zur Ergänzung: Wer sich weigert eine Eidesstattliche Versicherung abzugeben kann in Erzwingungshaft kommen. Allerdings werden solche Häftlinge im Knast offiziell bevorzugt: (Zitat aus Wikipedia: "Eine gemeinsame Unterbringung mit "kriminellen" Gefangenen ist nur mit Einwilligung des Betroffenen zulässig. Ebenfalls muss der Betroffene keine Anstaltskleidung tragen, darf eigene Bettwäsche benutzen und ist zur Arbeit in der Anstalt im Gegensatz zum "kriminellen" Gefangenen nicht verpflichtet.")

die Gerichtsvollzieher sind nicht zu beneiden, ich kann mir nicht vorstellen, wie jemand diesen Job ohne seelisch krank zu werden längere Zeit ausüben kann, das ist jedoch kein Grund zum pampig werden, ich würde die geleisteten Zahlungen belegen und als Kopie und einem Anschreiben, mit der Aufforderung höflicher zu sein, an die Vollzugstelle schicken.

Du hast also schon alles bezahlt? Dann musst du keine Eidesstattliche abgeben. und lol, in die JVA must du ganz und garnicht. Was ist das für einer?
Du hattest schon zwei Raten bezahlt? Besteht denn eine Ratenzahlungsvereinbarung? Oder hattest Du die nur zweimal getätigt und dann nicht?

Ja, da kannst du nur zahlen. EV ist das letzte Mittel was dein Gläubiger hat und die kann er auch mit Gefängnis durchsetzen.
einsperren lassen? So ein quatsch!
Bei nicht erscheinen zu Termin oder verweigerung zur Abgabe der EV geht das. Der GV beantragt dann einen Haftbefehl und darf diesen vollstrecken.
Bei nicht erscheinen zu Termin oder verweigerung zur Abgabe der EV geht das. Der GV beantragt dann einen Haftbefehl und darf diesen vollstrecken.
ja, er wird dann per Haftbefehl zur Abgabe der Ev gezwungen, aber nicht in den Knast gesteckt. 99,9% der leute die einen Haftbefehl bekommen, unterschreiben diesen Wisch doch.
Diese Antwort die du mir hast zukommen lassen!
Du muß zahlen bis der letzte Cent incl. Zinsen und Kosten bezahlt ist. Wie viel Zeit lag zwischen den einzelnen Zahlungen. Der GV kann dier ein Frist bis zu 6 Monaten einräumen. Bis dahi muß alles in monatlichen Raten beglichen sein. Wenn nicht kann er die Ev verlangen und Dich einsperren lassen.
Viele Grüße
Perswol