Muss man sich arbeitslos melden, wenn man voraussichtlich einen Job hat?
Hallo! Ich habe dieses Jahr am 30. Juni meine dreijährige schulische Ausbildung zur Erzieherin erfolgreich abgeschlossen. Ich wusste von Vornherein durch mündliche Zusage Bescheid, dass ich eine Vollzeitstelle ab dem 15. September erhalten werde. Deshalb glaubte ich, dass es nicht nötig sei sich arbeitslos zu melden. Da ich sowieso zu viel Geld gespart habe, um Arbeitslosenunterstützung bekommen zu können, hielt ich den Gang zum Arbeitsamt für überflüssig. Jetzt bin ich mir aber unsicher, ob ich das nicht falsch gemacht habe und würde gerne morgen zum Arbeitsamt gehen. Welche Formulare usw. benötige ich dafür?
12 Antworten
Niemand ist verpflichtet, sich arbeitslos zu melden, wenn er keine Leistungen erhalten will. Gleichwohl ist das ratsam, um die Krankenversicherung zu erhalten.
und Kindergeld gibt´s auch nur, solange das Kind in der Ausbildung oder arbeitssuchend gemeldet ist.
Vielen Dank für die vielen Antworten :-). Allerdings bin ich nun etwas verwirrt. Also wäre ich verpflichtet gewesen mich arbeitslos zu melden oder nicht unbedingt? Da ich eine recht große Summe Geld auf meinem Konto habe, hätte ich wohl kein Arbeitslosengeld bekommen. Jedenfalls hat meine Schwester dasselbe Geld auf ihrem Konto und als sie sich nach ihrem Studium arbeitslos gemeldet hat, meinte die Ansprechpartnerin, dass sie wegen ihres eigenen Geldes keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Sie sollte erstmal ihr eigenes Konto anzapfen. Weshalb hätte also ich Geld bekommen sollen? Ich werde dennoch natürlich gleich morgen anrufen wegen Krankenkasse usw., aber ich wollte nur wissen, ob ich dazu verpflichtet gewesen wäre mich vor Ausbildungsschluss zu melden und deshalb nun evtl. Ärger bekommen könnte. Immerhin ist die Ausbildung zur Erzieherin wirklich schulisch und man erhält keinen Lohn. Dann hätte ich auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, oder?
Richtig.Geld bekommt nur der, der auch eingezahlt hat.
Erst mal hingehen und sich melden. Die Formulare bekommst Du dort und auch Auskunft, was noch eingereicht werden muss.
Wenn es sich um eine rein schulische Ausbildung handelte, hast du ja wahrscheinlich überhaupt kein Geld verdient, so wirst du auch kein Arbeitslosengeld bekommen.Für´s spätere Rentenkonto wäre es aber sinnvoll gewesen, sich arbeitssuchend zu melden, dies sollte man bereits gut 3 Monate vor Ende der Ausbildung tun.Auch fürs´Kindergeld ist es wichtig, denn das steht dir ja nur zu, wenn du in der Ausbildung bist bzw. arbeitslos u. unter 25 Jahre alt bist.Könnte jetzt im nachhinein nämlcih passieren, dass das Kindergeld für die Zeit seit Ausbildungsende zurückgezahlt werden muß.Und wie siehts mit der Krankenversicherung aus, bist du über deine Eltern versichert?
Sofort hin. Du hättest dich schon am 30.Juni melden sollen. Dann hättest DU ABER gELD BEKOMMEN.So erst ab dem Tage der Meldung. Den Antrag bekommst Du dort.
niemand ist verpflichtet, stimmt. Aber: Arbeitslos melden kostet nichts, denkt an die Krankenversicherung, Rentenversicherung usw: Und Formulare haben die zuhauf...