Muss man sich arbeitslos melden, wenn man voraussichtlich einen Job hat?

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Niemand ist verpflichtet, sich arbeitslos zu melden, wenn er keine Leistungen erhalten will. Gleichwohl ist das ratsam, um die Krankenversicherung zu erhalten.

niemand ist verpflichtet, stimmt. Aber: Arbeitslos melden kostet nichts, denkt an die Krankenversicherung, Rentenversicherung usw: Und Formulare haben die zuhauf...

@condor56

und Kindergeld gibt´s auch nur, solange das Kind in der Ausbildung oder arbeitssuchend gemeldet ist.

Vielen Dank für die vielen Antworten :-). Allerdings bin ich nun etwas verwirrt. Also wäre ich verpflichtet gewesen mich arbeitslos zu melden oder nicht unbedingt? Da ich eine recht große Summe Geld auf meinem Konto habe, hätte ich wohl kein Arbeitslosengeld bekommen. Jedenfalls hat meine Schwester dasselbe Geld auf ihrem Konto und als sie sich nach ihrem Studium arbeitslos gemeldet hat, meinte die Ansprechpartnerin, dass sie wegen ihres eigenen Geldes keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Sie sollte erstmal ihr eigenes Konto anzapfen. Weshalb hätte also ich Geld bekommen sollen? Ich werde dennoch natürlich gleich morgen anrufen wegen Krankenkasse usw., aber ich wollte nur wissen, ob ich dazu verpflichtet gewesen wäre mich vor Ausbildungsschluss zu melden und deshalb nun evtl. Ärger bekommen könnte. Immerhin ist die Ausbildung zur Erzieherin wirklich schulisch und man erhält keinen Lohn. Dann hätte ich auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, oder?

Richtig.Geld bekommt nur der, der auch eingezahlt hat.

Erst mal hingehen und sich melden. Die Formulare bekommst Du dort und auch Auskunft, was noch eingereicht werden muss.

Wenn es sich um eine rein schulische Ausbildung handelte, hast du ja wahrscheinlich überhaupt kein Geld verdient, so wirst du auch kein Arbeitslosengeld bekommen.Für´s spätere Rentenkonto wäre es aber sinnvoll gewesen, sich arbeitssuchend zu melden, dies sollte man bereits gut 3 Monate vor Ende der Ausbildung tun.Auch fürs´Kindergeld ist es wichtig, denn das steht dir ja nur zu, wenn du in der Ausbildung bist bzw. arbeitslos u. unter 25 Jahre alt bist.Könnte jetzt im nachhinein nämlcih passieren, dass das Kindergeld für die Zeit seit Ausbildungsende zurückgezahlt werden muß.Und wie siehts mit der Krankenversicherung aus, bist du über deine Eltern versichert?

Sofort hin. Du hättest dich schon am 30.Juni melden sollen. Dann hättest DU ABER gELD BEKOMMEN.So erst ab dem Tage der Meldung. Den Antrag bekommst Du dort.