Rechtsbewusstsein hin oder her, mich interessiert es nur.. der Fall war nicht ganz so, aber richtig Bock hatte ich nicht, der Angefahrene hat drauf bestanden dass ich dableibe
Wenn ein armes Mütterchen in ihrem rostigen Polo den Mega-Benz eines nervigen Schnösels minimal rammt.. muss ich wenn ich das sehe auch aussagen?

stell dir mal vor, du wärst der geschädigte....wärst du da nicht auch froh wenn jemand für dich aussagen tut.
Wäre schon nett,würdest du Dir doch auch wünschen ,oder?

Man kann auf dreierlei Arten an einem Unfall beteiligt sein: als Geschädigter, als Verursacher oder als Zeuge. Und so wie ein Unfallverursacher wegen Unfallflucht bestraft werden kann, wenn er einfach wegfaehrt, so kann auch ein Zeuge wegen Unfallflucht belangt werden, wenn er einfach weggeht.
Man beachte: der Tatbestand nennt sich auch nicht Fahrerflucht, wie so oft gesagt wird, sondern Unfallflucht.

Du musst nicht am Unfallort bleiben ! Aber eine Personalien schon hinterlassen damit Du zur Vernehmung geladen werden kannst !
Als unbeteiligter Zeuge musst du nicht vor Ort bleiben - aber es wre für die Beteiligten (zumindest für den unschuldig Beteiligten) von Vorteil, wenn der Zeuge nicht einfach abhaut. So sollte man seine Personalien hinterlassen, um dann bei der Polizei seinen Zeugenpflichten auch nachkommen zu können. Als Zeuge besteht also die Pflicht zur wahrheitsgemässen Aussage - aber nirgendwo steht geschrieben, dass das am Unfallort sein muss.

Was ist als Zeuge zu tun? Verhelfen Sie den anderen zu Ihren Rechten und stellen Sie sich als Zeuge zur Verfügung, auch wenn Sie nicht unmittelbar am Unfall beteiligt sind. http://www.gansel-rechtsanwaelte.de/service/V52-Was-ist-nach-einem-Unfall-zu-tun...

Deswegen lohnt die Zeugenaussager heutzutage nicht.
Es ist ein Relikt aus alten Zeiten. Du wirst vom Richter so zurecht gestutzt, daß du - es einmal erfahren - bleiben läßt.
Sollen die sie doch gucken, wie sie es geregelt bekommen.
Besser nichts gesehen sagen, sonst kriegst du noch Gardinenpredigten zu hören.
(Ich rechne jetzt mit einem Aufschrei, aber es sind die Unbelehrbaren, die ans Gericht und deren Gerechtigkeit glauben.)
Jeder soll weggucken? Ich mag es z.Bsp nicht wenn jemand einen fast auf den Zebrastreifen überfährt. Wenn ein Spinner mit 50Km/h oder noch schneller durch eine 30er Zone oder Verkehrsberuhigte Zone fährt. Auch kann ich es nicht ab, wenn Väter, Mütter ihre Kinder nicht anschnallen bzw der Kindersitz nicht genutzt wird. Außerdem wenn irgendwelche Figuren Leute ausländischer Herkunft, Frauen anmachen. Dann werde ich sauer.
Zeugnisverweierungsrecht hat m.E. ein Angehöriger. Sollte die alte Dame Deine OMMA sein, brauchst Du nicht aussagen. Bei der Ermittlung des Unfallhergangs ist die Polizei auf "Zeugen" angewiesen! Hast Du's gesehen, wie es ablief - warum sagst Du nicht aus und willst Dich verpissen? Hast Du was zu verbergen? Wenn die Omma im Polo Du wärst, und ein Porsche Dir reinbrettert, wärst Du nicht auch für Zeugen dankbar?
Auf jeden Fall.Dreh die Situation nur mal um,daß Du der Betroffene wärst,wärst Du nicht auch froh und dankbar,daß Du dann Zeugen hättest?

Als Zeuge bist Du verpflichtet, die Wahrheit zu sagen.

Na logisch - Du dienst dem Gesetz, Du bist nicht das Gesetz.

Machst du bei deinen Aussagen Unterschiede? Wer bist du?