
Nein, es sei denn, Du willst ein Gewerbe ausüben. Dann brauchst Du einen Gewerbeschein. Ansonsten musst Du nur beim Finanzamt eine Steuernummer beantragen (wenn Du noch keine hast), weil auf Deinen Honorarrechnungen diese Steuernummer angegeben werden muss.
das kann man so pauschal nicht sagen, es hängt von der Tätigkeit ab. Die freien Berufe sind ja nun nicht völlig ungeregelt. Ärtze müssen bei der Ärztekammer, Anwälte bei der Anwaltskammer angemeldet und Mitglied sein. Für Architekten gibts ähnliches, für Heilpraktiker etc. Und eine Meldung beim Finanzamt über die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ist natürlich auch erforderlich.

Meldepflichten II: Finanz- und Gewerbeamt
Die nebenberufliche Selbstständigkeit spielt sich nicht im luftleeren Raum ab. Im Prinzip gelten die gleichen Spielregeln wie bei Vollerwerbs-Gründungen. Ob und unter welchen Bedingungen sich Finanz-, Gewerbe- und andere Ämter für Sie interessieren, erfahren Sie im folgenden Kapitel. (...)
Ich sehe das genauso wie Amira. Ich würde mich einfach mal zum zuständigen Finanzamt begeben und mir alles erklären lassen. Die wissen darüber Bescheid. Oder bei der zuständigen Behörde wie Gemeinde oder Kreisverwaltungsreferat. Die können Dir bestimmt weiterhelfen.