Ich kenne viele die einiges drauf haben, aber das privat machen. Können die auch bei My Hammer Angebote abgeben???

Ja!
> 6.7
Mitglieder, die über MyHammer vergebene Aufträge im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit auszuführen beabsichtigen, sind verpflichtet, innerhalb von sieben Tagen nach der Registrierung und Freischaltung eine Kopie ihres Gewerbescheines (Bestätigung der Gewerbeanmeldung) an die MY-HAMMER AG zu übermitteln (Kontaktdaten unter ? MyHammer Startseite / Über Uns / Impressum). Entsprechendes gilt für sonstige zur Ausführung von Aufträgen etwaig erforderliche Genehmigungen und/oder Zulassungen bzw. im Mitgliedsprofil angegebene besondere Qualifikationen (z. B. Handwerkskarte, Meisterbrief etc.). Die Unterlagen sind nach Möglichkeit in einer Sendung einzureichen. Die MY-HAMMER AG behält sich vor, Nutzer bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung nicht freizuschalten bzw. zu sperren.
nein, jeder, der meint einen der angefragten Jobs machen zu können, kann dort mitbieten (und sich unterbieten lassen, und andere unterbieten....und am Ende für 1Euro20 eine Leistung erbringen....
wildsurfer am 29. September 2008 10:11 Das ist eben genau das Problem. Im Grunde ist MyHammer noch krasser als Hartz4 denn hier versklaven sich die Auftragnehmer selber, während das bei "Jobcenter-Beschäftigung" von deren Mitarbeitern gemacht wird.
Ja, muss man. Steht aber auch in den Nutzungsbedingungen.

Klar. Es kann ja ausgesucht werden ob es ein Laie macht oder ein Profi.