wenn ich von meinen Eltern wegziehe, kann ich dann die Adresse der Eltern als Erstwohnsitz beibehalten?

Da wo Du Deinen sog. "Lebensmittelpunkt" hast, da musst Du Dich auch anmelden.

Klar, warum sollte das nicht gehen?! Bedenke aber, dass es manche Orte gibt, die eine Zweitwohnsitzsteuer erheben.

Wenn Du glaubhaft machen kannst, daß Du mehr als 183 Tage (die Hälfe des Jahres; ich kann mich verrechnet haben) im Jahr dort verbringst: Ja.

Ich wollte es so machen, daß mein eigener Wohnort nur der Zweitwohnsitz wird. Aber das hat die Beamtin im bürgeramt nicht gemacht, weil ich ja überwiegend in meiner eigene Wohnung bin. Deshalb ist mein Elternhaus jetzt der zweitwohnsitz.
mach ihnen begreiflich das dein soziales umfeld das elternhaus ist. unterstützend ist immer eine mitgliedschaft in einen örtlichem verein, auch wenn es nur passiv ist (brauchst du ja net zu sagen).
die gemeinden reisen sich um jeden hws, jeder hws bedeutet fördermittel. demnach wird meistens in der neuen gemeinde dein hws, bei antragstellung,eingetragen. du solltest dich umgehend wieder bei der elterlichen gemeinde anmelden, logisch, als hws. geht leider nicht anders. die steuerlichen vorteile liegen auf der hand.