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Muß man seinen zweiten Wohnsitz beim Anwohnermeldeamt anmelden?

gefragt von ninjaturtleninjaturtle am 08.03.2008 um 22:25 Uhr

wenn ich von meinen Eltern wegziehe, kann ich dann die Adresse der Eltern als Erstwohnsitz beibehalten?


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HerrLich
beantwortet von HerrLich am 8. März 2008 22:37
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Da wo Du Deinen sog. "Lebensmittelpunkt" hast, da musst Du Dich auch anmelden.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 8. März 2008 22:26
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Klar, warum sollte das nicht gehen?! Bedenke aber, dass es manche Orte gibt, die eine Zweitwohnsitzsteuer erheben.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 8. März 2008 23:03
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Wenn Du glaubhaft machen kannst, daß Du mehr als 183 Tage (die Hälfe des Jahres; ich kann mich verrechnet haben) im Jahr dort verbringst: Ja.


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 8. März 2008 22:27
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Ich wollte es so machen, daß mein eigener Wohnort nur der Zweitwohnsitz wird. Aber das hat die Beamtin im bürgeramt nicht gemacht, weil ich ja überwiegend in meiner eigene Wohnung bin. Deshalb ist mein Elternhaus jetzt der zweitwohnsitz.

Kommentar von Simple_avatar4smallurlauber am 8. März 2008 22:42

mach ihnen begreiflich das dein soziales umfeld das elternhaus ist. unterstützend ist immer eine mitgliedschaft in einen örtlichem verein, auch wenn es nur passiv ist (brauchst du ja net zu sagen).


urlauber
beantwortet von urlauber am 8. März 2008 22:32
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die gemeinden reisen sich um jeden hws, jeder hws bedeutet fördermittel. demnach wird meistens in der neuen gemeinde dein hws, bei antragstellung,eingetragen. du solltest dich umgehend wieder bei der elterlichen gemeinde anmelden, logisch, als hws. geht leider nicht anders. die steuerlichen vorteile liegen auf der hand.



anonym
beantwortet von MarleneZirbes am 6. April 2008 01:57
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mache dir doch ein postfach ist besser


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