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Muss man seinen Verbandskasten regelmäßig prüfen? Macht man sich strafbar, wenn nicht erfolgt?

gefragt von derbaufinanztipp am 30.07.2007 um 15:40 Uhr

Natürlich sollte man den Inhalt austauschen, wenn Ablauffristen angegeben sind. ABer macht man sich wirklich strafbar? Und was ist, wenn gar keine "an Bord" ist und die Polizei kontrolliert?


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Reply


Shira
beantwortet von Shira am 30. Juli 2007 15:50
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Meistens beläßt die Polizei es bei einer mündlichen Verwarnung. Rein rechtlich gesehen müßtes Du schon mit einer Geldstrafe rechnen.

Kommentar von Auskunft am 30. Juli 2007 16:31

Auf welcher Rechtsgrundlage soll denn diese Geldstrafe beruhen? Daß man einen Verbandskasten mitführen muß, ist unbestritten. Aber wo steht, dass ein abgelaufenes Datum geahndet wird ?

Kommentar von D283a4923cc6e520e7d9f5b9de51a275smallEinzel Kämpfer am 30. Juli 2007 16:34

Das steht sicher irgendwo, ich würde mich nicht erst aufregen oder warten bis eine Kontrolle stattfindet, einen neuen Kasten gibt`s für unter 10€!

Kommentar von Auskunft am 30. Juli 2007 16:38

Das beantwortet weder meine Frage noch die von derbaufinanztipp


anonym
beantwortet von baerlede am 30. Juli 2007 23:22
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Man soll, man muss aber nicht den Inhalt des Kastens überprüfen und tauschen.


anonym
beantwortet von oldpaed am 31. Juli 2007 14:21
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ADAC Motorwelt 08/07 Seite 74 informiert: Seit etwa zehn Jahren gibt es das Medizinprodukte-Gesetz und damit auch das Verfallsdatum für Verbandkastenmaterial. Es droht eine Geldbuße von 5 €,wenn das Verfallsdatum überschritten ist.




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