Natürlich sollte man den Inhalt austauschen, wenn Ablauffristen angegeben sind. ABer macht man sich wirklich strafbar? Und was ist, wenn gar keine "an Bord" ist und die Polizei kontrolliert?

Meistens beläßt die Polizei es bei einer mündlichen Verwarnung. Rein rechtlich gesehen müßtes Du schon mit einer Geldstrafe rechnen.
Man soll, man muss aber nicht den Inhalt des Kastens überprüfen und tauschen.
ADAC Motorwelt 08/07 Seite 74 informiert: Seit etwa zehn Jahren gibt es das Medizinprodukte-Gesetz und damit auch das Verfallsdatum für Verbandkastenmaterial. Es droht eine Geldbuße von 5 €,wenn das Verfallsdatum überschritten ist.
Auf welcher Rechtsgrundlage soll denn diese Geldstrafe beruhen? Daß man einen Verbandskasten mitführen muß, ist unbestritten. Aber wo steht, dass ein abgelaufenes Datum geahndet wird ?
Das steht sicher irgendwo, ich würde mich nicht erst aufregen oder warten bis eine Kontrolle stattfindet, einen neuen Kasten gibt`s für unter 10€!
Das beantwortet weder meine Frage noch die von derbaufinanztipp