Schinderhannes am 24.01.2009 um 12:59 Uhr
gemeint ist ein zweiter Job.
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Ja, weil der Chef ein Recht darauf hat, dass Du ihm mit Deiner Arbeitskraft zur Verfügung stehst und Deine Freizeit zur Erholung nutzt!
deine Arbeitsleistung darf nicht darunter leiden und du darfst nicht bei der Konkurenz arbeiten. Nur Zeitung z.B. austragen oder am WE Taxibetrieb machen bedarf keiner Frage

sollte man
kaesbrot am 24. Januar 2009 13:00 man muß sogar
Renntier am 24. Januar 2009 13:00 so wars auch gemeint
kaesbrot am 24. Januar 2009 13:01 Ok, dann habe ich dich falsch verstanden :)
Absolut richtig!
Es besteht eine Erlaubnispflicht des AN gegenüber dem AG!

Kriegt er´s hintenrum raus, bist Du u. U. Deinen ersten Job los.
ja, du musst einen Nebenjob deinem Arbeitgeber immer mitteilen, ausserdem darf der Job nicht zu einer gleichen Sparte (Konkurrenzunternehmen) gehören, und deine eigenltiche Arbeit darf nicht darunter leiden !