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Muss man seinen Arbeitgeber sofort vom Freiberuf informieren?

gefragt von Strongbow am 31.10.2009 um 15:12 Uhr

Eine Freundin von mir arbeitet freiberuflich und hat sich jetzt auf eine Stelle beworben. Allerdings weiß sie nicht, ob sie dem neuen Arbeitgeber schon beim Bewerbungsgespräch sagen muss, dass sie noch einen anderen Job hat. Kennt sich damit jemand aus?

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Finanzen x 23.694 Arbeit x 14.500 Freiberuf x 13

JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 1. November 2009 15:36
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Im öffentlichen Dienst, als Beamtin und als Auszubildende muss sie den Arbeitgeber informieren, in allen anderen Fällen hängt es vom jeweiligen Arbeits- oder Tarifvertrag ab.


anonym
beantwortet von willonoack am 1. November 2009 09:30
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Wenn der Arbeitgeber danach fragt, muss sie den Freiberuf angeben. Auch ohne Frage hat sie das zu tun, wenn der Freiberuf mit der Anstellung kollidiert oder zu ihr in Konkurrenz tritt. Im Zweifel geht nämlich die Anstellung auch wegen Überstunden vor. Im Übrigen sollte Deine Freundin prüfen, ob sie wirklich einem Freiberuf nachgeht oder nicht einem gewerblichen und nur als "Verkaufs-" oder "Finanzberaterin" durch die Gegend tingelt mit dem Verkauf oder der Vermittlung fremder Produkte. Dann ist sie nämlich keine Freiberuflerin. Sie sollte mit Dir mal ganz laut das Einkommensteuergesetz darüber lesen. Als Schein-Freiberuflerin bzw. AWD-, DVAG-, OVB- und änliche !"Beraterin" schwindeklt sie den Kunden nur Beratung vor und kassiert nur dann Erfolgsprovisionen oder einen Rückbonus beim Strukturvertrieb, wenn sie was vertickt. Sie schuldet dann Gewerbesteuer, muss im Handlesregister stehen und gehört nach dem Gesetz der Berufszwangskörperschaft "Industrie- und Handelskammer" an, die von en Schwarzgeldkassen- und Steuerschwindel-Parteien CDU, CSU und FDP favorisiert werden und muss auch dort zusätzliche Zwangsabgaben bezahlen. Ferner sollte Deine Freundin prüfen, ob sie nicht lieber ganz ihren sogenannten "Freiberuf" aufgibt, wenn sie sch als Arbeitssklavin bzw. Magd bei einem Dienstherrn auch mit Deiner Billigung verdingen muss, um überleben zu können im Dauerinflationsstaat mit der dümmsten Bundesregierung unter Merkel & Schäuble seit der CDU-FDP-Koalition des "Bimbes"-Kanzler Doktor Helmut Kohl aus Oggersheim!


anonym
beantwortet von TanteBertha am 1. November 2009 08:46
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Deine Freundin sollte in Ihrem Arbeitsvertrag nachschauen. I.d.R. sind für derartige Veränderungen mit dem Vertragabschluss Regelungen getroffen worden.


anonym
beantwortet von Peter96 am 31. Oktober 2009 15:17
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Ich würde es machen. Was nützt es, wenn es erst verschwiegen wird. Später müßte sie es sowieso angeben.


anonym
beantwortet von Makover am 31. Oktober 2009 15:16
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Der Arbeitgeber muss in der Regel über Nebentätigkeiten informiert werden. Spätestens beim Vertragsabschluss sollte darüber gesprochen werden.


FranzKofler
beantwortet von FranzKofler am 31. Oktober 2009 15:15
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Beim Bewerbungsgespräch ist das nicht angebracht. Aber bei Arbeitsantritt müsste sie es angeben. Die freiberufliche Beschäftigung darf nicht in Konflikt zur Arbeit stehen, sonst gibts gleich wieder eine Vertragsauflösung (Probezeit.


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