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Muss man seine Krankheit bei einem Studium angeben?

gefragt von Sternenbande am 04.11.2009 um 15:36 Uhr

Es geht um folgendes Problem: Ich bin schon länger krank und in fachärztlicher Behandlung. Da ich so nicht mehr studieren konnte, habe ich Anträge an die Prüfungsämter gestellt, dass ich aufgrund meiner Krankheit von der Anwesenheitspflicht befreit werden möchte und länger Zeit für Hausarbeiten, etc. habe.

Da ich 3 Fächer studiere musste ich Anträge an 3 Prüfungsämter schreiben. 2 davon haben die Anträge immer genehmigt.

Das 3. Prüfungsamt macht jedoch Stress. Sie verlangen, dass im ärztlichen Attest klar und deutlich steht, welche Krankheit ich habe und dass ich den Arzt von der Schweigepflicht entbinde. Dies ist aber schlicht und ergreifend unmöglich, da der Arzt selbst nicht weiss, an welcher Krankheit ich leide und eben nur meine Symptome behandelt. Er schreibt aber in den Attesten klar und deutlich, dass es mir aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist täglich zur Uni zu gehen und dass meine Studierfähigkeit stark eingeschränkt ist.

Nun wäre meine Frage:

Ist man in so einem Fall als Student dazu verpflichtet, dass der Arzt eine Diagnose mit angibt? Könnte mir jemand dazu irgendeinen Paragraphen nennen? Ich meine, dass das zu weit in mein persönliches Privatrecht hineingeht.

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Recht x 35.359 Studium x 3.875 Krankheit x 3.467

Chantal72
beantwortet von Chantal72 am 4. November 2009 19:07
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Das muss dein Arzt auch nicht beantworten, nur ohne zureichende Gründe, kann das Prüfungsamt dich auch exmatrikulieren. Das geht ziemlich flott. Es ist eine ziemliche Kulanzsache, da es auch unfair gegenüber anderen Studenten ist und es im Studium (hab es selbst gesehen an Freunden) nicht relevant ist, ob du einen Todesfall in der Familie hast oder einen schrecklichen Unfall, wenn du dein Studium nicht so absolvierst, wie vorgeschrieben, gibt es entweder keinen Schein oder sie exmatrikulieren dich. Da sind die leider kanllhart!

Kommentar von Sternenbande am 4. November 2009 20:22

Qautsch, man kann doch niemanden exmatrikulieren, wo soll denn hier der Grund dafür liegen? Und so wie du beschreibst ist es nicht. Im 9. SGB ist es gesetzlich festgehalten, dass Menschen mit Behinderungen aufgrund ihrer Krankheit nicht diskriminiert werden dürfen sondern die nötigen Sonderrechte erhalten müssen um am Arbeitsleben teilnehmen zu können. Hast du denn noch nie einen Blinden, Tauben, Taubstummen, etc. an der Uni gesehen?

Kommentar von Simple_avatar9smallChantal72 am 5. November 2009 17:36

...die haben auch ein hieb- und stichfestes Attest! Wenn soetwas vorliegt, ist das glasklar. Nur wenn keine Diagnose gestellt ist und es nicht eindeutig medizinisch begründbar ist, dann kann ja praktische jeder zum Wunderheiler rennen und um Vorteile betteln.

Kommentar von Sternenbande am 5. November 2009 22:21

Ja willst du meinem Arzt nun unterstellen, dass er lügt? Mein Attest ist ja wohl genauso hieb und stichfest mit Krankenhausstempel und Unterschrift. Und für den Arzt bin ich ganz klar krank.

Kommentar von Nenek am 9. November 2009 17:00

Um von der Uni als Behinderter nach dem 9. SGB eingestuft zu werden, müsstest Du ert einmal eine anerkannte Behinderung haben, also eine vom Arzt einwandfrei diagnostizierte chronische Krankheit und einen Behindertenausweis vom Sozialamt.


anonym
beantwortet von Imera am 5. November 2009 23:41
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beim Studium gibt es Anwesenheitspflicht. da muß der Arzt dir schon was gutes schreiben, wie GROße Schmerzen etc pp, daß dieses Attest was wert ist. Wahrscheinlich mußt du auch zum Amtsarzt

Kommentar von Sternenbande am 6. November 2009 17:09

Was ist denn das für eine Aussage? Bei uns steht niergendswo etwas von einer Anwesenheitspflicht geschrieben. Das regelt jeder Dozent für sich. Und natürlich hat mir der Arzt geschrieben, dass ich nicht regelmässig zur Uni gehen kann.


sissibloom
beantwortet von sissibloom am 5. November 2009 21:16
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Paragraphen kenne ich dafür nicht! Ich hatte aber auch ein ähnliches Problem und musste beim Prüfungsamt nach 2 Urlaubs-Semester den Grund für die verminderte Studierfähigkeit, also warum ich nur zu 20%studierfähig war, angeben. Ich konnte nicht zur Uni kommen, weil mein Körper damals nicht mal die Fahrt bis zur Uni und schon gar keine Vorlesung ohne GROSSE SCHMERZEN überstand. Es wurde also vom Arzt beschrieben, welche Symptome ich habe und welche Auswirkungen/Einschränkungen diese auf mein Studium hatten. Dafür hat das Prüfungsamt sich dann sehr geduldig& verständnisvoll verhalten und mich 6Semester lang beurlaubt. Am Ende habe ich mein Studium beendet, das Examen gemacht & bestanden! Es muss nicht SCHLIMM - mit Exmatrikulation oder Zurückstellung - enden! Ich denke die wollen das einfach nur verstehen oder brauchen nur etwas mehr Informationen, um ihre Entscheidung für eine Beurlaubung o.ä. stichfest begründen zu können. ALLES GUTE & VIEL ERFOLG!

Kommentar von Sternenbande am 5. November 2009 22:22

Genauso ist es bei mir auch. Der Arzt hat im Attest geschrieben, welche Symptome ich habe und wie diese sich auf mein Studium auswirken. Aber man möchte von mir eben, dass ich den Arzt von der Schweigepflicht entbinde und dieser die Krankheit nennt die ich habe.

Kommentar von Simple_avatar5smallsissibloom am 5. November 2009 22:48

Ich habe damals viel mit meinem Arzt gesprochen und der war selber im Studium länger krank gewesen und konnte mich voll und ganz verstehen und so.. Also hat er einen ausführlichen Bericht geschrieben und wie halt schon beschrieben, es wurde mir nicht zur Last gelegt, sondern beschleunigte den Bearbeitungsprozess und ich konnte in meinem eigenen Tempo studieren! Ja genau - im eigenen Tempo - ich und niemand anders hat entschieden, ab wann ich mehr mache und wann ich die Prüfung mache: nämlich dann, wo es MIR besser ging und nicht dann, wo es dem Prüfungsamt oder den Amtsärzten passte! Ja das hatte ich schon vergessen - zum Amtsarzt musste ich mit meinen Berichten vom Hausarzt auch noch, aber bloss nicht einschüchtern lassen! Jeder ist für sich selbst verantwortlich und dies darf NIEMAND einem mit Gewalt/Zwang aus der Hand nehmen!


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