
Das Schüler-Bafög muss jedes Jahr neu beantragt werden.
Die Antragsteller dürfen in der Regel nicht älter als 30 Jahre sein. Neben deutschen Staatsangehörigen können auch ausländische Mitbürger die Förderung erhalten, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil schon lange in Deutschland leben und hier erwerbstätig sind.
Das Bafög ist abhängig vom Einkommen der Eltern im vorletzten Kalenderjahr. Unterhaltsberechtigte Kinder werden besonders berücksichtigt. Hat sich das Einkommen aktuell verringert, kann dies durch besonderen Antrag berücksichtigt werden.
Auch das Schüler-Einkommen ist für die Berechnung wichtig. Schüler dürfen höchstens geringfügig beschäftigt sein und ihr Vermögen darf 5200 Euro nicht überschreiten.