Meine Freundin hatte letztes Jahre einen schweren Unfall, bekommt jetzt das Schmerzensgeld demnächst ausbezahlt. Sie ist aber Hartz 4 Empfängerin. Ihr Freund bekommt aber auch noch Geld für Rechnungen die er für sie bezahlt hat.Muss sie des Geld auch angeben, wenn sie den Verrechnungsscheck gleich auf seinen Namen ausstellen lässt?? oder macht sie sich damit strafbar? lg

Wenn die ArGe bisher nichts von diesem noch zu erwartenden Schmerzensgeld weiß und es ein V-Scheck ist, einfach auf Konto vom Freund einreichen. Fertig ists.
In wie weit Schmerzensgeld als Berechnungsgrundlage herangezogen werden darf ist mit den jeweiligen Eigenbetrieben oder ARGE´n zu klären. Ich würde mir in einem Beratungsgespräch mit einem Anwalt für Sozialrecht Klarheit verschaffen. Ein erstes Beratungsgespräch ist auch nicht so teuer.
Connyconrad am 19. April 2008 10:01 Genau so und nicht anders verfahren.Vorsicht ist besser als Strafe zu zahlen. Beratung beim Anwalt kostet kostet 15€ und man ist auf der Gesicherten Seite. MfG www.moor-oase.de

Jede Form von einkommen muss angegeben werden. Auch Schmerzensgeld. Ja, es kann Schwierigkeiten geben, wenn sie den Scheck auf seinen Namen ausstellen läßt. Er sollte ihr eine ordenliche Rechnung über die von ihm bezahlten Rechnungen aufstellen. Dann kann sie es direkt an ihn überweisen lassen. Aber es kann sein, dass das Amt dann die Belege von ihm verlangt, dass er die Rechnungen auch wirklich bezahlt hat.