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Muss man Risse in der Decke als Mieter selbst beheben?

gefragt von LoLaLi am 16.07.2008 um 16:08 Uhr

Meine Eltern leben seit ca. 30 Jahren in der gleichen Wohnung. Das Haus ist ziemlich alt. Sämtliche Decken haben kreuz und quer Risse. In einigen Zimmern hatte mein Vater damals Styroporplatten angebracht. Aber diese müssen nach dem Auszug abgemacht werden, laut des Vermieters. Er selbst weigert sich die Risse zu beheben und meint meine Eltern müssten das selbst machen und Tapete für die Decken benutzen. Kann das sein dass der Vermieter sich da so rausziehen kann? Immerhin haben die Risse nicht meine Eltern verursacht, es liegt an dem Haus selbst.


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Resistance
beantwortet von Resistance am 16. Juli 2008 16:09
6x
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Risse muss der Vermieter beseitigen.

Kommentar von 5713a878bf70c6f6b95854af26c9aaf3smalltracy am 16. Juli 2008 16:09

jepp

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 16. Juli 2008 16:10

Meine ich auch!


simoneFN
beantwortet von simoneFN am 16. Juli 2008 16:09
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Das muss der Vermieter machen.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 16. Juli 2008 16:12

DH!


Qetan
beantwortet von Qetan am 16. Juli 2008 16:10
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Die Beseitigung der Risse, also Sanierung der Bausubstanz ist Vermietersache.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 16. Juli 2008 16:12

Korrekt!


Claudine74
beantwortet von Claudine74 am 16. Juli 2008 16:10
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Der Mieter ist m.W. nur für Schönheitsreperaturen zuständig. Deine Eltern könnten also z.B. die Risse bei Auszug nur überstreichen. Schäden am Haus muss der Vermieter beseitigen-dazu gehört m.E. nach auch Risse in der Zimmerdecke.


maiki01
beantwortet von maiki01 am 16. Juli 2008 16:11
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risse sind bauschäden, also vermietersache


Indy72
beantwortet von Indy72 am 16. Juli 2008 16:12
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Es ist eigentlich die Sache des Vermieters, Arbeiten an der Mietsache durchzuführen. Außnahme: Schönheitsreparaturen (z.B. Abplatzende Farbe).


anonym
beantwortet von FordPrefect am 16. Juli 2008 16:18
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Geht es nur um die Risse, dann sind Deine Eltern nicht in der Pflicht - es würde sich um eine Baumängelbeseitigung handeln. Andererseits ist nach 30 Jahren Mietzeit auch mit notwendigen Anstricharbeiten an der Decke zu rechnen; das hat dann nichts mehr mit Schönheitsreparaturen zu tun, sondern wäre die Wiederherstellung des ehemaligen Zustandes (daher auch die Pflicht, Einbauten beim Auszug zu entfernen). Ich würde dazu raten, dem Vermieter eine Kostenteilung der Arbeiten an den Decken anzubieten, da die Spachtelarbeiten für die Rissbeseitigung (ohnehin nur Kosmetik, da diese immer wieder auftreten werden) problemlos vom Maler separat aufgelistet und abgerechnet werden können.


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