und wenn man es nicht macht aber sollte, was folgt dann?

also bei mir im vertrag steht : schönheitsreparaturen sind vom Vermieter zu leisten, alles andere in Absprache
Auf jeden fall,sonst könntest du auf den Kosten Sitzenbleiben
Igitta am 21. Dezember 2008 15:11 DH

Reparaturen an der Mietwohnung sind Leistungen des Vermieters. Kommt auf die Reparatur an.

Wenn Du etwas reparierst wird er bestimmt nichts dagegen haben. Wenn Du aber etwas reparieren lässt und ihm dann eine Rechnung präsentierst gibt es bestimmt Ärger.
Igitta am 21. Dezember 2008 15:15 DH

Kommt drauf an, was repariert werden soll. Wenn du was kaputt gemacht hast, kannst du es auch gleich auf deine Kosten ersetzen lassen. Wenn du es nicht machst, behält er evtl. am Ende der Mietzeit die Kaution / ein Teil davon ein.

Man muß nicht jedes Dübelloch absprechen, aber über Informationen und Absprachen zu größeren Reparaturen wäre ich als Vermieter schon dankbar.
Ansonsten folgt die Todestrafe, erschießen mit heißem Käse! (grins)
kommt auf deinen vertrag an. grundsätzlich würde ich es absprechen.

Reparaturen müssen mit dem Vermieter besprochen werden! Wer zahlt, befiehlt!!!
Igitt

Welche Reparaturen ? Einige sind ja vom Vermieter zu bezahlen, dem einfach eine Rechnung hinlegen geht wohl nicht!

Kommt drauf an, was Du machst. Du kannst auf den Kosten sitzen bleiben bzw. kann der Vermieter auch verlangen, dass Du Deine Leistungen wieder zurückbaust und er die Reparatur übernimmt. Je nachdem, wass gemacht wurde.
http://www.wohnung.com/mangelbeseitigung-durch-mieter/

Wenn Du dafür extra jemanden holen musst dann musst Du das mit dem Vermieter absprechen!Denn mein Vermieter z.b. hat schon seit Jahren die selben Firmen für die jeweiligen sachen. Es wird desshalb auch günstiger.
Steht bei mir auch so im Vertrag.
DH Brigitta