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Muss man Quelle Sachen nun behalten oder darf man sie bei Nichtgefallen wieder zurück schicken?

gefragt von Chiara007 am 07.11.2009 um 11:53 Uhr

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Insolvenz x 1.128 Quelle x 309 Rückgaberecht x 147

raimo
beantwortet von raimo am 7. November 2009 11:57
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Du darfst zurück schicken. Daran hat sich nichts geändert. Aber bezahlen nur auf Rechnung.


koofenix
beantwortet von koofenix am 7. November 2009 11:55
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so eine pleite wird ja nicht von heute auf morgen abgewickelt. von daher denke ich, dass der kunde seine rechte behält.


anonym
beantwortet von Saarland60 am 7. November 2009 11:55
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Kommt darauf an, wo Du sie gekauft hast. Bei Kauf im Ladengeschäft gibt normalerweise es kein Widerrufsrecht des Kaufvertrags. Ich bin mir jetzt allerdings nicht sicher, ob in den AGB's von Quelle auch ein Widerrufsrecht bei Kauf in einem Quelle-Shop eingeräumt wird.

Bei Kauf per Fernhandel, etwa über das Internet, hast Du ein Widerrufsrecht.


Arminiastern
beantwortet von Arminiastern am 7. November 2009 11:55
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kann man zurückschicken, otto hat quelle ja gekauft un hält das am laufen

Kommentar von 39b31c1154f4eefbe3bffaa500c27189smallRedgirlfan am 7. November 2009 11:59

Falsch Otto hat nur die Markenrechte gekauft nicht aber das Bankrotte Versandhaus


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