mein opa ist 74jahre und von ihm wird verlangt den hausflur(mehrfamilienhaus) zu putzen der vermieter ist eine genossenschaft und im mietvertrag steht das flur putzen in der hausordnung ist. nur muß man das auch noch in so einem alter? er wohnt alleine vorriges jahr ist oma verstorben, mir ist es leider nicht möglich das zu erledigen weil ich 200km weg wohne von ihm.sonstige verwandschaft gibts nicht.vieleicht weiss einer ob man das noch mit 74jahren machen muss?überrings die genossenschaft sagt er solle ne putzfrau bestellen aber er bekommt nur wenig rente.....

Vertrag ist Vertrag. So leid es mir für Deinen Opa tut aber er hat einen Vertrag an den er sich halten muss. Was wäre, wenn alle Mieter im Haus über 70 wären?. Leider muss er (oder Du) sich darum kümmern, dass der Flur gereinigt wird, wenn er dran ist. Entweder er bittet eine anderen Mieter oder vielleicht mal bei der örtlichen Sozialstation nachfragen ob es vielleicht Hilfe geben kann.

Wenn ein Mieter verhindert ist, seinen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen, dann muss er für Vertretung sorgen. Steht etwas von der Treppenhausreinigung im Mietvertrag? Dann muss er...
Es geht aber auch anders. Wir sind in unserem Haus Obleute -also eine abgeschwächte Hausmeisterfunktion, mann kann auch Beobachter sagen- und haben mit Rücksprache der Mieter zwei ältere Damen über 65 mit Hüftproblemen, von der Kehrwochenpflicht befreit. Eventuell sollte man einfach mal in der Hausgemeinschaft schauen, ob man untereinander eine Lösung findet...
Im Mietvertrag gibt es bestimmt keine Altersklausel.
Deshalb muss er den Flur putzen oder sich darum kümmern, dass er geputzt wird.
Um diesen Stress zu umgehen, haben wir uns im Haus zusammengetan und zahlen eine Reinigungskraft, die den Flur putzt.
Etwas sonderbar finde ich übrigens, dass es scheinbar selbstverständlich war, dass deine Mutter den Flur putzte und dass es jetzt auf einmal für deinen Vater eine Zumutung ist.
War sie so viel jünger als er?
Also ich denke es hat nicht nur mit dem Alter zu tun, vielleicht war die Oma einfach rüstig genug und der Opa ist halt nicht mehr so fit...also 74 Jahre ist ja doch scon ein Alter wo man vielleicht nicht mehr auf feuchten Treppen körperliche Arbeit verrichten sollte...

Die eigentliche Frage haben Dir schon die anderen beantwortet. Kann Dir nur den Rat geben, wende Dich an die Caritas oder die katholische Kirchengemeinde, die die Nachbarschaftshilfe in eurem Ort organisiert. Zwischen 8 und 10 Euro/Stunde bekommst Du jemanden, der deinem Opa mal das Treppenhaus putzt. Beim DRK wird das auch gemacht.
bohr seit ihr fix!!! danke für die schnellen antworten!!!

Tut mir leid, aber so stets im Mietvertrag. Ich würde raten, einen Menschen zu bezahlen, der das regelmäßig macht.Das kostet sicher nicht die Welt.

Ich verstehe die Situation. Nun stellt sich die Frage, wie man das sonst lösen sollte. Diese Eigenleistung wirkt sich kostenmindernd auf die Miete aus. Er muss es also nicht selbst machen. Es steht ihm frei, jemanden dafür zu engagieren. Es ist nun auch nicht anderen Hausbewohnern zuzumuten, diese Arbeit für ihn kostenlos zu erbringen. Es gibt ja auch viele Häuser, wo mehrere Rentner wohnen. Sollen dann 2 Mietparteien für die anderen 8 mitputzen? Es dürfte doch kein Problem sein, z.B. ein Kind ais der Nachbarschaft für kleines Taschengeld dafür "anzustellen".
Naja, so einfach ist es auch nicht. Auch vertragliche Klauseln könnten unwirksam sein, wenn sie vom Leitbild des Rechtsverhältnisses erheblich abweichen und eine Vertragsseite erheblich benachteiligen. Voraussetzung zunächst: es müssen vorformulierte Klauseln sein, die vom Vermieter gestellt worden sind. Das könnte hier bei der Hausordnung, wenn sie denn Vertragsbestandteil ist, zutreffen.
Die Unwirksamkeit der Reinigungsverpflichtungsklausel kann vorliegen,wenn sie eines sog. überraschende Klausel im sinne des § 305 c BGB ist. Dies wiederrum hängt davon ab, ob eine Reinigungsübernahme durch den Mieter (in der regel sache des Vermieters) lokal oder in Häusern vergleichbarer Art ausnahmsweise üblich ist. Wenn es wirklich so ein großes Problem für den Opa ist, lohnt sich vielleicht der gang zur Mieterberatung oder zum Rechtsanwalt. Für sozial schwache gibt's beim Anwalt hierfür auch Beratungshilfe, so dass am dessen Honorar nicht zahlen muss.. viel glück
steffen
Leider hat die Genossenschaft meines Wissens recht, aber vielleicht läßt sich eine kostengünstige Lösung (Nachbarschaftshilfe) finden.
Meiner Meinung nach ist dies nicht mehr zumutbar...vielleicht kann er sich ja einigen für einen geringen Entlöhn (Geschenk, Gefälligkeit) einen jüngeren Mitbewohner zu motivieren, dies wäre ein Kompromiß und er würde nicht gleich eine Konfrontation hervorrufen.
Tja das muss er !! Und um jeder Ausrede Vorzubeugen :) Im Haus meines Vaters (67) wohnt eine Dame im hohem Alter von -<97>- !! welche jede Woche alle 3 Etagen 2x die Woche fegt, wischt und bohnert !!! und das obwohl jeden Freitag eine Fremdfirma kommt und den Treppengang wischt ..
Generell gilt: Vertrag ist Vertrag. Im Extremfall muss der Opa (besser wäre: alle Mieter im Haus) sich an den Vermieter wenden und darum ersuchen, diese Pflichten von einer Firma ausführen zu lassen und die Kosten dann eben auf die Miete umzulegen. Das ist durchaus üblich - insb. in Häusern, in denen vornehmlich ältere Mieter wohnen. Nachbarschaftshilfe ist eine gute Sache, heutzutage aber leider eher ausgestorben...

Es ist traurig, dass niemand aus diesem Mehrfamilienhaus, auf die Idee kommt, dass es für den alten Herrn sehr beschwerlich sein muß und ihm seine Hilfe anbietet. deshalb wird er wohl für die Flurreinigung eine Putzhilfe bezahlen müssen. Armes Deutschland!