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Muss man neu auftretende Allergien der BU-Versicherung melden?

gefragt von Odeon am 22.06.2009 um 17:27 Uhr

Seit diesem Sommer habe ich Heuschnupfen und kann auch keine Äpfel mehr essen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich wegen dieser Allergie einmal berufsunfähig werde, aber als ich die Versicherung vor Jahren abgeschlossen habe, habe ich versichert gegen nichts allergisch zu sein. Muss ich das jetzt melden?

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curafe
beantwortet von curafe am 22. Juni 2009 17:30
1x
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Hilfreichste Antwort

nein, nur wenn neue versicherungsverträge abschließt musst das bei den gesundheitsfragen angeben


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anonym
beantwortet von Wolko am 22. Juni 2009 18:32
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Sei froh, dass du schon vor Jahren eine BU-Versicherung abgeschlossen hast. Jetzt würdest du wahrscheinlich keine mehr bekommen. Eine mMldung ist nicht erforderlich.


dingsvomdach
beantwortet von dingsvomdach am 22. Juni 2009 17:34
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kann ich mir nicht vorstellen,da deine Allergie und/oder Äpfel nichts mit deinem Beruf zu tun haben.Wenn du nun Landwirtin wärst und beim Berühren von Äpfeln....na du weißt was ich meine.BU und Allergien ist in deinem Falle unrelevant.


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