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Muss man nach sechs Monaten Miete bei Auszug renovieren?

gefragt von wolfshund am 13.09.2007 um 20:43 Uhr

Es gibt wohl ein neues Gesetz, nach dem man nicht in jedem Fall bei Auszug renovieren muss, zum Beispiel nicht, wenn man nur kurz gewohnt hat. Fällt da eine sechs- bis siebenmonatige Mietzeit mit rein? Die Wohnung sieht gut aus.


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WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 13. September 2007 20:48
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Es gibt kein neues Gesetz dieses Inhaltes.

Was Du wohl meinst, ist ein neues Urteil, wonach eine pauschale Klausel im Mietvertrag, die eine fachgerechte Renovierung unabhängig vom Zustand der Wohnung vorschreibt, unwirksam ist.

Wenn die Wohnung also in Ordnung ist (aber das ist Tatfrage!) mußt Du im Ergebnis wohl nicht renovieren.


dock69
beantwortet von dock69 am 13. September 2007 21:35
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Nein, wenn der Zustand nahezu wie beim Einzug ist, muss man nicht renovieren. Etwaige Klauseln zu einer Renovierungspflicht im Mietvertrag sind laut aktueller Rechtsprechung wirkungslos.

Kommentar von Klabauter am 13. September 2007 23:52

Bei Altverträgen auch? Oder nur bei den Verträgen, die nach der neuen Rechtsprechung abgeschlossen werden/wurden?

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 14. September 2007 00:54

Natürlich auch bei Altverträgen. Bei dem Urteil geht es doch gerade um einen "Altvertrag".

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smalldock69 am 14. September 2007 01:06

Ich bin kein Rechtsanwalt, aber soweit ich weiß, sind entsprechende Klauseln unwirksam, egal wann der Vertrag geschlossen wurde. Der Mieter ist dadurch unangemessen benachteiligt, wenn er pauschal renovieren muss, obwohl alles in einem 1A-Zustand ist.


anonym
beantwortet von Bergfeuer am 13. September 2007 20:48
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nein, es sei denn man hat die Wohnung verschlissen etc. Bei Normalnutzung durch Nichtrauscher ist der Renovierungszustand noch gut und somit müsste Besenrein reichen.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 13. September 2007 20:49
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Ein gesetz gibt es dafür nicht. Es kommt immerdrauf an. Wenn kaum Abnutzung vorhanden ist, dann wohl nicht. Ich hatte mal ein Büro für ein Jahr gemitet gehabt und mußte nichts machen, außer die Dybellöcher zuspachteln und dieselben in Wandfarbe (weiß) neu streichen.

Kommentar von vincent am 13. September 2007 20:52

@Indy. Schau doch ab und zu auch mal die Nachtrichten im Fernsehen.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 13. September 2007 20:54

Warum? ie Urteile sind i.d.R. Individuell und nicht unbedingt repetierbar. Am besten man einigt sich mit dem Vermieter einvernehmlich.

Kommentar von Regenmacher am 13. September 2007 21:01

Es wurde ein neues Urteil des BGH zu diesem Thema gestern veröffentlicht. Weiter geht es hier: http://www.mietrecht.unser-forum.de/?show=gMQh

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 13. September 2007 21:07

Leute, im besagten Urteil hieß es nur, dass eine pauschale verpflichtung zu einer fachgerechten Endrenovierung unwirksam ist. Wenn die Wohnung sichtbar abgewohnt wäre, würde das Gericht womöglich anders entscheiden. Das steht ausdrücklich im Urteil drin!

Kommentar von vincent am 13. September 2007 21:33

HAllo Indy, nach 6 Monaten ist eine Wohnung nicht abgewohnt. Es sei denn es waren Mietnomaden.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 13. September 2007 21:39

Hast Du die Wohnung gesehen? - Ich nicht! Ich hab allerdings schon Pferde K0TZEN sehen!


anonym
beantwortet von Klabauter am 13. September 2007 23:44
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Ich würde mal genau den Mietvertrag angucken, wie es da mit dem Renovierungsintervallen und desgleichen beim Auszug vertraglich festgelegt wurde.

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 14. September 2007 00:55

Genau darauf kommt es doch nach dem Urteil nicht an!


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Mieter müssen nicht immer renovieren
Beim Auszug muss eine Wohnung nicht zwangsläufig renoviert werden. Ist die Wohnung in einem ordentlichen Zustand, dann muss der Mieter nicht unbedingt Schönheitsreparaturen durchführen, entschied der Bundesgerichtshof.

Beim Auszug können Mieter nicht zu einer Endrenovierung unabhängig vom Zustand der Wohnung verpflichtet werden. Der Mieter würde ansonsten auch dann zur Renovierung verpflichtet, wenn er dort nur kurze Zeit gewohnt hat oder erst kurz zuvor freiwillig Schönheitsreparaturen vorgenommen hatte, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Nach Ansicht des Gerichts sind entsprechende Klauseln wegen Benachteiligung des Mieters deshalb unwirksam. (AZ: VIII ZR 316/06)




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