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Beim Auszug können Mieter nicht zu einer Endrenovierung unabhängig vom Zustand der Wohnung verpflichtet werden. Der Mieter würde ansonsten auch dann zur Renovierung verpflichtet, wenn er dort nur kurze Zeit gewohnt hat oder erst kurz zuvor freiwillig Schönheitsreparaturen vorgenommen hatte, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Nach Ansicht des Gerichts sind entsprechende Klauseln wegen Benachteiligung des Mieters deshalb unwirksam. (AZ: VIII ZR 316/06)













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