Ist es eigentlich Vorschrift zu warten bis der Fußgänger beide Fahrbahnhälften überquert hat oder darf man losfahren, so bald die eigene wieder frei ist, obwohl sich der Fußgänger noch auf der Fahrbahn befindet?!
Hinten rum fahren ist erlaubt. Offiziell heisst das imho 'man muss das Überqueren ermöglichen'.
Wenn man mit mäßiger Geschwindigkeit vorbeifährt sagt niemand etwas.
Sollte sich aber der Fußgänger bedroht fühlen (Nötigung) und er macht eine Anzeige... Dann wird es teuer. Mein Fazit..lieber die 2-3 Sekunden warten, bis der Fußgänger komplett rüber ist.

Immer wenn Dir der Fussgänger den Rücken zeigt, kannst Du fahren, falls sich nicht noch andere Passanten zum Überqueren der Fahrbahn entschliessen.

Wenn der Fussgänger bei Dir vorbei ist, dann darfst und kannst Du gefahrlos hinter ihm weiterfahren.
Genau: StVO § 26 Fußgängerüberwege
(1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den Fußgängern sowie Fahrern von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.