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Muss man mit dem Fahrrad immer den Radweg benutzen?

gefragt von Zecke am 24.04.2008 um 8:39 Uhr

Ich bin auf einer Strasse sehr viel unterwegs, auf der gebaut wird und somit der Bürgersteig inklusive Radweg nicht nur dreckig ist, sondern auch ständig von Baulastern zugeparkt wird. Muss ich dann jedesmal absteigen drumherumlaufen und weiter auf dem Radweg fahren, oder darf man in solch einem Fall auch die Strasse nutzen?


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pippi60
beantwortet von pippi60 am 24. April 2008 08:42
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Ist ein Radweg vorhanden, muß er auch genutzt werden. Und wenn er immer zugeparkt ist, würde ich das Ordnungsamt infrmieren, das darf nämlich nicht sein!

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 24. April 2008 11:42

Bei einem gemischeten Fuß/Radweg steht die Benutzung frei

Kommentar von schurigel am 23. Juli 2008 08:48

Beides falsch. Wenn die Benutzung des mit 237, 240 oder 241 ausgeschilderten Rad-/Gehweges aufgrund des Zustandes unzumutbar ist, darf selbstverständlich die Fahrbahn benutzt werden.


Wenne
beantwortet von Wenne am 24. April 2008 08:43
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So pauschal kann man es nicht sagen, es gibt Ausnahmen für die Benutzung eines Radweges.

http://bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.html

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 24. April 2008 08:48

anonym
beantwortet von gernot am 24. April 2008 08:47
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Du muss den Radweg nur nutzen wenn ein blaues Schild dies anzeigt, ansonsten ist die Ntzung freiwillig!

Kommentar von Simple_avatar4smallfraggle16 am 25. April 2008 11:52

Blaue Schilder sagen nicht, dass man den Weg benutzen muss, wenn man ein entsprechendes Verkehrsmittel nutzt, sondern das dieser Weg NUR von Verkehrsmitteln befahren werden DARF, die auf dem Verkehrszeichen vermerkt sind.

Kommentar von schurigel am 23. Juli 2008 08:49

Im Falle eines so ausgeschilderten straßenbegleitenden Radweges ist es leider doch muß und nicht darf.


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 24. April 2008 08:48
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In solchen Fällen darfst du auch die Straße benutzen. Im Übrigen würde ich mich mal bei der Polizei beschweren, wenn die Baulaster ständig die Radwege versperren.

LG

Wieselchen1

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 24. April 2008 08:58

Zuparken dürfen die den Radweg nicht. Da müsste die Polizei schon tätig werden, da das ja die Sicherheit des Strassenverkehrs beeinträchtigt.

Ich glaube wenn ein Falschparker einen Radweg oder Gehweg versperrt kostet das auch mehr als 'nur' das Falschparken am Strassenrand.


anonym
beantwortet von BaludDerBaer am 24. April 2008 09:28
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Man muss als Fahrradfahrer nicht nur den Radweg nutzen. Als Verkehrsteilnehmer darf man auch die Straße benutzen!


Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 24. April 2008 09:31

Auch ein Fußgänger ist ein Verkehrsteilnehmer - der darf aber auch nicht so einfach auf der Straße rumspazieren.

Wenn ein Radweg durch dieses blaue Schild gekennzeichnet ist ist dieser auch zu benutzen.

Blaue Verkehrsschilder sind Gebotszeichen - nicht nur eine freundliche Empfehlung der Behörden!

Kommentar von BaludDerBaer am 24. April 2008 12:01

Einfach mal einen Blick in die StVO werfen! Könnte helfen!

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 24. April 2008 16:18

Willst du uns jetzt sagen dass Radfahrer Radwege mit entsprechender Beschilderung nicht benutzen müssen?

§2 Abs4 StVO:

(4) 1: Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.

2: Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist.

3: Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen.

4: Sie dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden.

5: Das gilt auch für Mofas, die durch Treten fortbewegt werden.

6: Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen.

§25 Fußgänger:

(1)

  1. Fußgänger müssen die Gehwege benutzen.

  2. Auf der Fahrbahn dürfen sie nur gehen, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat.

  3. Benutzen sie die Fahrbahn, so müssen sie innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gehen; außerhalb geschlossener Ortschaften müssen sie am linken Fahrbahnrand gehen, wenn das zumutbar ist.

  4. Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, müssen sie einzeln hintereinander gehen.

(2)

  1. Fußgänger, die Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführen, müssen die Fahrbahn benutzen, wenn sie auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen die anderen Fußgänger erheblich behindern würden.

  2. Benutzen Fußgänger, die Fahrzeuge mitführen, die Fahrbahn, so müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen; vor dem Abbiegen nach links dürfen sie sich nicht links einordnen.

(3)

  1. Fußgänger haben Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten, und zwar, wenn die Verkehrslage es erfordert, nur an Kreuzungen oder Einmündungen, an Lichtzeichenanlagen innerhalb von Markierungen oder auf Fußgängerüberwegen (Zeichen 293).

  2. Wird die Fahrbahn an Kreuzungen oder Einmündungen überschritten, so sind dort angebrachte Fußgängerüberwege oder Markierungen an Lichtzeichenanlagen stets zu benutzen. (4)

  3. Fußgänger dürfen Absperrungen, wie Stangen- oder Kettengeländer, nicht überschreiten.

  4. Absperrschranken (§ 43) verbieten das Betreten der abgesperrten Straßenfläche.

(5)

Gleisanlagen, die nicht zugleich dem sonstigen öffentlichen Straßenverkehr dienen, dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen betreten werden.

Kommentar von BaludDerBaer am 25. April 2008 12:18

Diese Frage ist in § 2, Abs. 4, Satz 2+3 StVO geregelt: "Sie (Radfahrer) müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen"

Die Benutzungspflicht gilt also nur auf Wegen, die mit einem entsprechenden Verkehrszeichen ausgewiesen sind. Wo dies fehlt, darf zwischen dem Radweg und der Fahrbahn gewählt werden.

Die Frage lautete: Muss man immer den Radweg benutzen und die Antwort lautet: Nein, nur bei entsprechender Beschilderung!!!

Kommentar von Kaldex am 1. Mai 2008 20:58

@ Wenne: gut, daß Du mal den Par. 25 mit abgebildet hast. Bei uns isses nämlich eine neue Mode, daß Fußgänger auf der Straße laufen (entlang der geparkten Autos oder parallel zum Bordstein, weil ihnen der (nicht befestigte) Gehweg zu dreckig ist.


Mismid
beantwortet von Mismid am 24. April 2008 11:37
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Ein Radweg muß benutzt werden wenn es ein eigener richtiger Radweg ist mit der Kennzeichnung "Radweg" (Ein Fahrrad auf blauem Hintergrund). Nicht benutzen aber darf, muß man es bei gemischtem Fuß/Radweg oder bei dem Hinweisschild "Fahrrad frei"


anonym
beantwortet von radfahrer am 28. August 2008 14:04
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anonym
beantwortet von radfahrer am 28. September 2008 13:23
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Hallo, die eigentliche Frage lautet doch, weshalb sind 10 Jahre nach der StVO-Novelle noch immer so viele Radwege als solche ausgeschildert, die es gar nicht mehr (mit Schild) geben dürfte.

Lest mal, was das Bundesverkehrsminsterium (Staatssekretär Kasparick) zum Thema sagt: http://www.adfc-berlin.de/verkehrssicherheit

Berlin, 18. Juli 2008

In dieser Woche hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung den Verkehrssicherheitsbericht 2008 vorgelegt, den Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer am 16. Juli der Öffentlichkeit präsentiert hat.

Demnach ist die Anzahl der Schwerverletzten und Getöteten im Straßenverkehr seit Ende der 90er Jahre leicht rückläufig, während die Zahl der Leichtverletzten eher stagniert.

Anteile am Unfallgeschehen

Bezogen auf die Art der Verkehrsteilnahme sind motorisierte Verkehrsteilnehmer an mehr als 90 % aller Unfälle beteiligt, Radfahrer dagegen nur zu 3,5 %. Im Modal-Split, d. h. der Aufteilung der täglichen Wege auf die verschiedenen Verkehrsarten, hat der motorisierte Individualverkehr (MIV) nur einen Anteil von weniger als 30 %. Radfahrer tragen bei einem Modalsplit von inzwischen schätzungsweise 12 % demnach nur unterproportional zum Unfallgeschehen bei.

Personenschäden

Allerdings liegt der Anteil der motorisierten Verkehrsteilnehmer (ohne motorisiertes Zweirad) an Personenschäden bei unter 50 % bei weiter fallender Tendenz. Radfahrer tragen dagegen in den letzten drei Jahren mit 27 % zur Zahl der Verunglückten bei. Hierbei wird deutlich, dass motorisierte Verkehrsteilnehmer zwar überproportional zum Unfallgeschehen beitragen, aber vermutlich aufgrund der zahlreichen Sicherheitssysteme (Airbag etc.) deutlich seltener verletzt werden.

Unfallursachen

Als Hauptunfallursachen mit Fahrradfahrern als Hauptunfallverursacher gibt der Bericht "Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr" und das "Benutzen falscher Fahrbahnteile" (z. B. des Gehwegs oder von Radwegen entgegen der zugelassenen Fahrtrichtung) an. Als Unfallbeteiligte sind Radfahrer am meisten in Unfälle vom polizeilichen Typ 3 (Einbiegen/Kreuzen-Unfall) verwickelt.

Kasparick: "Wir haben in Deutschland keine Radwegebenutzungspflicht" Berlin, 20. Februar 2008

Diskussion der Petition im Deutschen Bundestag mit deutlicher Klarstellung des zuständigen Staatssekretärs

Die von rund 17.000 Bundesbürgern mitgezeichnete und die damit zu diesem Zeitpunkt am stärksten unterstützte Petition zur Abschaffung der Radwegbenutzungspflicht wurde am Montag dieser Woche im Deutschen Bundestag diskutiert.

Neben dieser wurden in einer gut dreistündigen Sitzung des Petitionsausschusses sieben weitere Petitionen zum Thema Verkehrsrecht behandelt. Der Wortlaut der Sitzung ist jetzt auf Video on Demand im Internet abrufbar. Die endgültigen Entscheidungen zu allen Petitionen werden in einer späteren nichtöffentlichen Sitzung erfolgen.

Viel Verständnis für Lkw-Fahrer, meist Unverständnis für Fahrradfahrer

Vertreter aller Fraktionen äußerten viel Verständnis für die Sorgen von Lkw-Fahrern, die zehntausende zusätzlicher Parkplätze an Autobahnen in einer Petition auf Kosten der Steuerzahler forderten.

Offensichtlich weniger Verständnis hatten die Bundestagsabgeordneten für die Sorgen von Fahrradfahrern: "Beabsichtigen Sie tatsächlich den Fahrradfahrer gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern soweit zu privilegieren, dass er frei wählen darf, wo er fährt und alle anderen nicht?", fragt die Abgeordnete Heidrun Bluhm (Die Linke).

Benutzungspflicht ein Relikt aus dem alten Stand der alten Straßenverkehrsordnung

Überraschend deutlich fiel dagegen eine Klarstellung des zuständigen Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesverkehrsministerium, Ulrich Kasparick (SPD), aus: "Wir haben in Deutschland keine Radwegebenutzungspflicht." Nach Auffassung Kasparicks sind die Länder seit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung im Jahre 1997 in den vergangenen zehn Jahren offensichtlich nicht in der Lage gewesen, Bundesrecht ausreichend zu verstehen und anzuwenden.

Im Wortlaut sagte Kasparick zur Benutzungspflicht: "Das ist offensichtlich noch ein Relikt aus dem alten Stand der alten Straßenverkehrsordnung. Wir haben mit der Novelle ausdrücklich gesagt, eine Benutzungspflicht muss zwingend begründet werden im Einzelfall. Also eine Stadt sagt prinzipiell gibt es keine Benutzungspflicht, aber an bestimmten Straßen, an bestimmten Kreuzungen müssen wir aus Verkehrssicherheitsgründen eine Regelung treffen, die die Verkehre beispielsweise auseinanderzieht, so dass der Radfahrer auf der Radspur fährt und der motorisierte Verkehr auf der anderen Spur."

Neue Fahrradakademie soll Städte und Stadtplaner schulen

"Weil es genau um diesen Punkt Unklarheiten immer noch gibt, insbesondere mit den zuständigen Ländern und den Stadtplanern, also kommunale Aufgaben, haben wir von Seiten des Bundes gesagt, wir brauchen so etwas wie eine Fahrradakademie, wo wir Stadtplaner aus- und weiterbilden. Und die haben wir jetzt eingerichtet. Es gibt jetzt eine Fahrradakademie, die Stadtplanern helfen soll, durch europäischen Erfahrungsaustausch, durch nationalen Erfahrungsaustausch, mit diesem Problem beispielsweise der zu entmischenden Verkehre, mit Möglichkeiten elegante Lösungen zu finden innerstädtische Verkehre zu lösen, so dass wir Umweltziele erreichen, dass wir Gesundheitsziele erreichen, dass wir Verkehrssicherheit erreichen."

Radwegbenutzungspflicht darf nur im Einzelfall geprüft und angeordnet werden

"Das ist mir wichtig, das in dieser Runde noch einmal zu sagen: Die Straßenverkehrsordnung sagt, die Benutzungspflicht eines Radweges muss im Einzelfall erfolgen und sie muss zwingend begründet sein. Es reicht also nicht, dass da irgendein Stadtplaner sagt, ich stell' da mal ein blaues Schild hin."

Zunehmende Klagen von Fahrradfahrern vor Verwaltungsgerichten

"Allmählich spricht sich diese Gesetzeslage herum. Das führt nämlich dazu, dass wir beobachten können, dass der eine oder andere Radfahrer vor die Verwaltungsgerichte zieht und sagt, ich will aber das blaue Schild hier weg haben. Und dann muss die kommunale Behörde nachweisen, warum das zwingend erforderlich ist. Und wir haben eine zunehmende Zahl von Fällen, wo die Verwaltungsgerichte die Benutzungspflicht wieder aufheben."

Der Bundesgesetzgeber sagt es gibt keine Benutzungspflicht, es sei denn, in begründeten Einzelfällen

"Also deswegen sage ich nochmal, was ist Sache des Bundesgesetzgebers? Der Bundesgesetzgeber sagt es gibt keine Benutzungspflicht, es sei denn, in begründeten Einzelfällen. Zuständig für die Anordnung dieser Einzelfälle ist nicht mehr der Bund, sondern sind die Bundesländer und die müssen dafür sorgen im Gespräch mit den Kommunen, dass man zu vernünftigen zielorientierten Stadtplanungen kommt. Es ist nicht Sache des Bundes zu überlegen, wie machen wir denn den Radverkehr am Alex. Sondern es ist Sache der Stadt Berlin."

Kasparick sieht daher keinen Veränderungsbedarf in der Straßenverkehrsordnung

"Und deswegen sage ich aus Bundessicht, sehen wir an dieser Stelle im Grunde keinen Veränderungsbedarf in der Straßenverkehrsordnung. Sondern es ist Sache der Länder, Bundesrecht so zu vollziehen, wie es vom Gesetzgeber gemeint ist und der Gesetzgeber hat es sehr großzügig geregelt, der Bundesgesetzgeber, und hat gesagt, ihr müsst im Einzelfall nachweisen, dass es wirklich erforderlich ist und dann müssen die Länder dafür sorgen, dass es umgesetzt wird und die Stadtplaner müssen es entsprechend einrichten."


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