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Muss man Menschen die einfach bei dir klingeln und aufs Klo wollen drauf lassen?

gefragt von flohardyflohardy am 04.10.2009 um 20:57 Uhr

Hallo, hört sich blöd an aber ich hab mal gehört, dass wenn du irg. wo sehr dringend aufs Klo musst einfach bei Leuten klingeln könntest und auf Toilette dürftest sie müssten dich lassen gesetzlich her.

Ich kann es mir aber nicht vorstellen das wäre ja schlimm!?? oder ist es vill nur bei Gaststätten?

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Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


jobo22
beantwortet von jobo22 am 4. Oktober 2009 21:01
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Hilfreichste Antwort

Theoretisch ja!

Praktisch nein!

Stimmt schon. Man darf niemand eine solche Notdurft verweigern. Allerdings schränken dieses Gesetz 100 andere stark ein..

Kommentar von 255a61dca803698aa671477dcda916f9smalljobo22 am 4. Oktober 2009 21:05

Aber auch eher weniger ein Gesetz.. ..es wurde nur einmal so geurteilt in einem solchen Fall. Seit dem gibbet wohl dieses - na ja fast Gerücht ;)

Kommentar von justiziasgolem am 4. Oktober 2009 21:16

Bitte nenne mir den "Notdurftsparagraphen" sowie die 100 anderen Paragraphen, die dies einschränken ;)

Kommentar von 31fd16c3b08c857b109e80cfabd55b79smallschneeblume am 6. Oktober 2009 17:44

ja, würde mich auch interessieren... was war das für ein Urteil?


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libertaequitas
beantwortet von libertaequitas am 4. Oktober 2009 20:58
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Musst du nicht, und solltest du auch nicht.


anonym
beantwortet von smokindevil am 4. Oktober 2009 20:58
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Wenn keine öffentliche Toilette in der Nähe ist ... Ja musst du! Ist unterlassene Hilfeleistung lol

Kommentar von Simple_avatar2smallflohardy am 4. Oktober 2009 21:00

echt??

Kommentar von Dc2126ec795c5e69a4f7a48c5f33ecbdsmallmum45kids am 4. Oktober 2009 21:01

ist so

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 4. Oktober 2009 21:01

Quatsch. Die Notdurftverrichtung stellt doch keine gefahr dar!

Kommentar von 6738c698a34a0a2a3864a3354eae4562smallaugustkoenigin am 4. Oktober 2009 21:01

nein, ist es nicht. Unterlassene Hilfleistung liegt vor, wenn jemand in Gefahr ist. Hier ist aber nur jemand in "Gefahr" sich in die Hosen zu pinkeln. Dafür gibt es noch genügend Büsche und Bäume in unserem Land.

Kommentar von Ea4cc1825b2ba271c22559203c79d98fsmallWebZecke am 4. Oktober 2009 21:03

wobei es zur Anzeige kommt wenn dich jemand vom Ordnungsamt bei deiner Sache erwischt

Kommentar von smokindevil am 4. Oktober 2009 21:04

Wenn das Ordnungsamt das aber sieht musste bezahlen!

Kommentar von Dc2126ec795c5e69a4f7a48c5f33ecbdsmallmum45kids am 4. Oktober 2009 21:05

Büsche und Bäume pinkeln ist eregung öffentlichen Ärgernisses kostet 80 Euro hab ich erst gelesen. Und Frau hat es mit Busch und Baum da auch nicht ganz so bequem hinter sich gebracht haben ja nicht den Reißverschluß auf und fertig Vorteil

Kommentar von justiziasgolem am 4. Oktober 2009 21:15

Absoluter Blödsinn!


mittelfingah
beantwortet von mittelfingah am 4. Oktober 2009 20:58
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das ist deine entscheidung.


anonym
beantwortet von NadineDo am 4. Oktober 2009 20:58
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niemand hat ein recht auf dein klo!



messemann
beantwortet von messemann am 4. Oktober 2009 21:00
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Nein das ist aber ein weit verbreiteter Glaube. Das machen sich auch Gauner zu Nutze um in Wohnungen zu gelangen. Vorsicht, und niemand in die Wohnung lassen den man nicht kennt.

Kommentar von Meinereiner67 am 4. Oktober 2009 21:03

Das bringt man doch schon 4-jährigen Kindern bei.-


anonym
beantwortet von Lllena am 4. Oktober 2009 20:58
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musst du nicht. ist ja schließlich dein haus und dein klo


bigfoot76
beantwortet von bigfoot76 am 4. Oktober 2009 20:58
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Quatsch, ich entscheide wohl immer noch selber wer meine Toilette benutzt

Kommentar von Simple_avatar2smallflohardy am 4. Oktober 2009 21:00

das denke ich auch

Kommentar von Dc2126ec795c5e69a4f7a48c5f33ecbdsmallmum45kids am 4. Oktober 2009 21:01

ist leider nicht so muß man rein lassen


Lotta1
beantwortet von Lotta1 am 4. Oktober 2009 20:58
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Du musst keine fremden Leute auf dein WC lassen, du KANNST!


corvettedrv
beantwortet von corvettedrv am 4. Oktober 2009 20:59
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das wäre ja wohl noch schöner........meine schüssel gehört mir


Pilaris
beantwortet von Pilaris am 4. Oktober 2009 20:59
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Also ich würde nicht jeden Gammelhintern auf mein Klo lassen!!!!!!!! Wozu gibt es öffentliche Toiletten und Gaststätten, wo solche Leute hingehen können!!


anonym
beantwortet von Werbekaufmann26 am 4. Oktober 2009 20:59
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in dringenden Fällen musst du das sogar, sonst wärst du wegen unterlassener Hilfeleistung dran.

Kommentar von hoffnungsglueck am 4. Oktober 2009 21:00

Kommentar von Simple_avatar2smallflohardy am 4. Oktober 2009 21:02

das wäre krass

Kommentar von Werbekaufmann26 am 4. Oktober 2009 21:12

das ist das Recht

Kommentar von hoffnungsglueck am 4. Oktober 2009 21:04


schneeblume
beantwortet von schneeblume am 4. Oktober 2009 20:59
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wasn schwachsinn, du MUSST doch keine fremden Leute zu dir in die Wohnung lassen!


anonym
beantwortet von hoffnungsglueck am 4. Oktober 2009 20:59
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Nein, musst Du nicht. Kann ja auch ein Trick sein, und die wollen Dich ausrauben.


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 4. Oktober 2009 20:59
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deshalb wohne ich oben :-)



augustkoenigin
beantwortet von augustkoenigin am 4. Oktober 2009 20:59
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Weder noch. Das gilt für niemanden. kein Mensch muss Fremde auf seine Toilette lassen. Der Wirt braucht nur für seine Gäste Klos bereithalten. Und in meine Wohnung kommt mir niemand rein, den ich nicht eingeladen habe. Weiß ich, ob das ein Trick ist, um mich auszurauben?


anonym
beantwortet von Sally2809 am 4. Oktober 2009 20:58
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Theoretisch ist das so. Praktisch würde ich keinen Fremden auf meine Toilette lassen.

Kommentar von jitta am 4. Oktober 2009 21:04

denke auch so.meine frau hat schmuck da liegen,nach duschen oder so.der währe wohl weg.verwandte und bekannte nach taschenkontrolle könnten gehen.LOL


anonym
beantwortet von HorstK111 am 4. Oktober 2009 21:00
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Nein muss du nicht allerdings wenn er/sie sich deswegen in die hose macht kann er/sie dich dann anzeigen wegen unterlassener Hilfeleistung bzw in manchen fällen sogar körperverletzung ansonsten machst du einfach von deine Hausrecht (ich meine so hieß das) gebrauch


anonym
beantwortet von miamojo am 4. Oktober 2009 21:00
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Ganz unrecht haste nicht. Bei öffentlichen Gaststätten usw könnte dass verneinen dieser Bitte als unterlassene Hilfeleistung gewertet werden. Als Privatperson brauchst du dass natürlich nicht, weil das Grundrecht auf unverletzbarkeit der Wohnung höher zählt


kruemml02
beantwortet von kruemml02 am 4. Oktober 2009 21:02
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Wer sagt dir, das sie wirklich nur aufs Klo wollen und icht etwas anderes im Schilde führen. Würdest du bei Fremden Leuten klingeln und bitten aufs Klo zu können ? Eher nicht oder, wer weiß an wessen Tür du landest.

Kommentar von HorstK111 am 4. Oktober 2009 21:02

Ja hier herrschen Amerikanische verhältnisse


anonym
beantwortet von AnnaStar am 4. Oktober 2009 20:58
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ich glaub nicht, dass man das MUSS.


anonym
beantwortet von Special44 am 4. Oktober 2009 20:58
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Das Gerücht gibt es schon lange, ist aber wohl Unfug.


Leichnam69
beantwortet von Leichnam69 am 4. Oktober 2009 20:59
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in meine Privatsphäre kommt nur der den ich auch reinlasse......


anonym
beantwortet von marie123321 am 4. Oktober 2009 21:00
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es ist deine entscheidung aber ich würde es nicht machen es sei denn du kennst sie es kann ja sein das sie dir was klauen oder so schik sie dann doch in irgendein öffentliches klo


forbiddendogs
beantwortet von forbiddendogs am 4. Oktober 2009 21:02
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Hier bei uns im Dörfle machense dat nicht mehr, weil da mal so'ne Typen gezielt durch sind, eine ließ sich dat Klö zeigen und die andere hat indessen fein eingesackt, wat fix zu greifen war. Und die aufm Klö hat dann ooch noch den beim Waschen abgelegten Ring der Hausfrau mitgehen lassen, hurra! Dat is jetzzze KEIN Gerücht, sondern life passiert im Großraum Berlin und ich geb das hier weiter zwexxx WARNUNG für alle Gutherzzzlein - macht dat NICH! "Glas Wasser bitte" is die andere Variante


samy07
beantwortet von samy07 am 4. Oktober 2009 21:03
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Bei Gaststätten denk ich schon aber privat wenn jemand unbekannten bei mir klingeln würde würde ich ihn nicht lassen.... soll die näxte Gasthof anfahren oder in den Wald pinkeln.... kann ja jeder daher kommen und fragen ob er mal kurz tele oder ein Brot mit Belag haben will bloss weil er auf der Durchreise ist ne ne dafür gibts Gaststätten und Tankstellen.....


anonym
beantwortet von Meinereiner67 am 4. Oktober 2009 21:08
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Wenn "Gefahr in verzug ist" muss man helfen.--Das ist wohl selbstverständlich.-- Was ist Gefahr?--Sicher nicht, wenn einer muss.-- Wenndas in ner Ortschaft ist gibts genügend Kneipen usw.--Wenns außehalb ist, kann sich die Person auch mal mit nem Tempo helfen.-- Klartext reinlassen is nich,-- nur wenn Polizei o.a. mit nem Beschluss vor der Tür stehen,-- aber die kommen dann sicher nicht zum Pinkeln


geans
beantwortet von geans am 4. Oktober 2009 20:58
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lol ur bei gaststätten sonst wäre dasa ja lustig


anonym
beantwortet von miro16 am 4. Oktober 2009 20:58
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ne machr so was nie du weißt ja nicht wer oder wie die sind


anonym
beantwortet von hoffnungsglueck am 4. Oktober 2009 21:05
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anonym
beantwortet von RainerZufall78 am 5. Oktober 2009 09:30
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Wenn einer klingelt kann man ihn schon lassen. kannst ja eine Aufwandsentschädigung verlangen dann siehst du auch wie dringend es ist.


anonym
beantwortet von LH0508333 am 5. Oktober 2009 17:58
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Nein man sollte keine fremden leute ins haus lassen wenn du alleine bist weil es sein könnte das sie was klauen


hannomann
beantwortet von hannomann am 5. Oktober 2009 18:18
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nein !


anonym
beantwortet von enuretiker am 8. Oktober 2009 15:13
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Die Frage ist, ob derjenige der nötig muss, dieses vorher hätte absehen können. Jemand der Blasenschwäche hat wird sich bei einer Geschwindigkeitsübertretung nicht damit rausreden können, dass er ganz dringend ein Klo erreichen musste. Man würde von ihm verlangen geeignete Vorkehrungen zu treffen.

Jemanden einfach an einen Baum zu verweisen, kann auch schwierig sein, denn öffentlcihes an den Baum strullern ist ebenfalls nicht erlaubt und man würde sich zur Anstiftung zu einer Ordnungswidrigkeit schuldig machen. (Ist glaube ich aber nicht strafbar).

Wenn man ein Geschäft mit Publikumsverkehr betreibt, wird man die unterlassene Hilfeleistung, wenn einer ganz dringend musste bestimmt anders beurteilen als in Privathaushalten.


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