Hallo, hört sich blöd an aber ich hab mal gehört, dass wenn du irg. wo sehr dringend aufs Klo musst einfach bei Leuten klingeln könntest und auf Toilette dürftest sie müssten dich lassen gesetzlich her.
Ich kann es mir aber nicht vorstellen das wäre ja schlimm!?? oder ist es vill nur bei Gaststätten?
bitte um Antworten.

Theoretisch ja!
Praktisch nein!
Stimmt schon. Man darf niemand eine solche Notdurft verweigern. Allerdings schränken dieses Gesetz 100 andere stark ein..
Wenn keine öffentliche Toilette in der Nähe ist ... Ja musst du! Ist unterlassene Hilfeleistung lol
echt??
mum45kids am 4. Oktober 2009 21:01 ist so
Volker13 am 4. Oktober 2009 21:01 Quatsch. Die Notdurftverrichtung stellt doch keine gefahr dar!
augustkoenigin am 4. Oktober 2009 21:01 nein, ist es nicht. Unterlassene Hilfleistung liegt vor, wenn jemand in Gefahr ist. Hier ist aber nur jemand in "Gefahr" sich in die Hosen zu pinkeln. Dafür gibt es noch genügend Büsche und Bäume in unserem Land.
WebZecke am 4. Oktober 2009 21:03 wobei es zur Anzeige kommt wenn dich jemand vom Ordnungsamt bei deiner Sache erwischt
Wenn das Ordnungsamt das aber sieht musste bezahlen!
mum45kids am 4. Oktober 2009 21:05 Büsche und Bäume pinkeln ist eregung öffentlichen Ärgernisses kostet 80 Euro hab ich erst gelesen. Und Frau hat es mit Busch und Baum da auch nicht ganz so bequem hinter sich gebracht haben ja nicht den Reißverschluß auf und fertig Vorteil
Absoluter Blödsinn!

Nein das ist aber ein weit verbreiteter Glaube. Das machen sich auch Gauner zu Nutze um in Wohnungen zu gelangen. Vorsicht, und niemand in die Wohnung lassen den man nicht kennt.
Das bringt man doch schon 4-jährigen Kindern bei.-
musst du nicht. ist ja schließlich dein haus und dein klo

Quatsch, ich entscheide wohl immer noch selber wer meine Toilette benutzt

Du musst keine fremden Leute auf dein WC lassen, du KANNST!

das wäre ja wohl noch schöner........meine schüssel gehört mir

Also ich würde nicht jeden Gammelhintern auf mein Klo lassen!!!!!!!! Wozu gibt es öffentliche Toiletten und Gaststätten, wo solche Leute hingehen können!!
in dringenden Fällen musst du das sogar, sonst wärst du wegen unterlassener Hilfeleistung dran.
das wäre krass
das ist das Recht

wasn schwachsinn, du MUSST doch keine fremden Leute zu dir in die Wohnung lassen!
Nein, musst Du nicht. Kann ja auch ein Trick sein, und die wollen Dich ausrauben.

Weder noch. Das gilt für niemanden. kein Mensch muss Fremde auf seine Toilette lassen. Der Wirt braucht nur für seine Gäste Klos bereithalten. Und in meine Wohnung kommt mir niemand rein, den ich nicht eingeladen habe. Weiß ich, ob das ein Trick ist, um mich auszurauben?
Theoretisch ist das so. Praktisch würde ich keinen Fremden auf meine Toilette lassen.
denke auch so.meine frau hat schmuck da liegen,nach duschen oder so.der währe wohl weg.verwandte und bekannte nach taschenkontrolle könnten gehen.LOL
Nein muss du nicht allerdings wenn er/sie sich deswegen in die hose macht kann er/sie dich dann anzeigen wegen unterlassener Hilfeleistung bzw in manchen fällen sogar körperverletzung ansonsten machst du einfach von deine Hausrecht (ich meine so hieß das) gebrauch
Ganz unrecht haste nicht. Bei öffentlichen Gaststätten usw könnte dass verneinen dieser Bitte als unterlassene Hilfeleistung gewertet werden. Als Privatperson brauchst du dass natürlich nicht, weil das Grundrecht auf unverletzbarkeit der Wohnung höher zählt
Wer sagt dir, das sie wirklich nur aufs Klo wollen und icht etwas anderes im Schilde führen. Würdest du bei Fremden Leuten klingeln und bitten aufs Klo zu können ? Eher nicht oder, wer weiß an wessen Tür du landest.
Ja hier herrschen Amerikanische verhältnisse
Das Gerücht gibt es schon lange, ist aber wohl Unfug.

in meine Privatsphäre kommt nur der den ich auch reinlasse......
es ist deine entscheidung aber ich würde es nicht machen es sei denn du kennst sie es kann ja sein das sie dir was klauen oder so schik sie dann doch in irgendein öffentliches klo

Hier bei uns im Dörfle machense dat nicht mehr, weil da mal so'ne Typen gezielt durch sind, eine ließ sich dat Klö zeigen und die andere hat indessen fein eingesackt, wat fix zu greifen war. Und die aufm Klö hat dann ooch noch den beim Waschen abgelegten Ring der Hausfrau mitgehen lassen, hurra! Dat is jetzzze KEIN Gerücht, sondern life passiert im Großraum Berlin und ich geb das hier weiter zwexxx WARNUNG für alle Gutherzzzlein - macht dat NICH! "Glas Wasser bitte" is die andere Variante
Bei Gaststätten denk ich schon aber privat wenn jemand unbekannten bei mir klingeln würde würde ich ihn nicht lassen.... soll die näxte Gasthof anfahren oder in den Wald pinkeln.... kann ja jeder daher kommen und fragen ob er mal kurz tele oder ein Brot mit Belag haben will bloss weil er auf der Durchreise ist ne ne dafür gibts Gaststätten und Tankstellen.....
Wenn "Gefahr in verzug ist" muss man helfen.--Das ist wohl selbstverständlich.-- Was ist Gefahr?--Sicher nicht, wenn einer muss.-- Wenndas in ner Ortschaft ist gibts genügend Kneipen usw.--Wenns außehalb ist, kann sich die Person auch mal mit nem Tempo helfen.-- Klartext reinlassen is nich,-- nur wenn Polizei o.a. mit nem Beschluss vor der Tür stehen,-- aber die kommen dann sicher nicht zum Pinkeln
ne machr so was nie du weißt ja nicht wer oder wie die sind
Wenn einer klingelt kann man ihn schon lassen. kannst ja eine Aufwandsentschädigung verlangen dann siehst du auch wie dringend es ist.
Nein man sollte keine fremden leute ins haus lassen wenn du alleine bist weil es sein könnte das sie was klauen
Die Frage ist, ob derjenige der nötig muss, dieses vorher hätte absehen können. Jemand der Blasenschwäche hat wird sich bei einer Geschwindigkeitsübertretung nicht damit rausreden können, dass er ganz dringend ein Klo erreichen musste. Man würde von ihm verlangen geeignete Vorkehrungen zu treffen.
Jemanden einfach an einen Baum zu verweisen, kann auch schwierig sein, denn öffentlcihes an den Baum strullern ist ebenfalls nicht erlaubt und man würde sich zur Anstiftung zu einer Ordnungswidrigkeit schuldig machen. (Ist glaube ich aber nicht strafbar).
Wenn man ein Geschäft mit Publikumsverkehr betreibt, wird man die unterlassene Hilfeleistung, wenn einer ganz dringend musste bestimmt anders beurteilen als in Privathaushalten.
Aber auch eher weniger ein Gesetz.. ..es wurde nur einmal so geurteilt in einem solchen Fall. Seit dem gibbet wohl dieses - na ja fast Gerücht ;)
Bitte nenne mir den "Notdurftsparagraphen" sowie die 100 anderen Paragraphen, die dies einschränken ;)
ja, würde mich auch interessieren... was war das für ein Urteil?