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Muss man Krankschreibungen immer an seine Krankenkasse weiterleiten?

gefragt von goldie am 26.02.2008 um 22:00 Uhr

Oder erst ab einer bestimmten Krankheitsdauer? Wer kann mir helfen?

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Arbeit x 14.548 Krankenkasse x 1.550 Krankmeldung x 131 Berufsleben x 39

HerrLich
beantwortet von HerrLich am 26. Februar 2008 22:04
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Du musst sie sofort an die Kasse weiterleiten. Diese muss vom ersten Tag der Erkrankung unterrichtet sein, weil das für eine eventuelle Berechnung von Krankengeld wichtig ist.


gutefee
beantwortet von gutefee am 26. Februar 2008 22:57
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wenn Du nur 2 oder 3 Tage krank geschrieben bist, brauchst Du die Krankmeldung nicht an die Kasse weiterleiten, ab in den Müll, da landet sie dort auch .... autsch .. ist aber Tatsache ...(habe lange dort gearbeitet)^^

es geht nur um die Krankengeldzahlung, und die tritt nach 6 Wochen ein.

Wenn Du aber eine Woche oder länger krank bist, solltest Du die Krankmeldung schon an die KK geben, falls sich daraus eine längere Krankheit entwickelt ... oder eine Folgekrankmeldung kommt ... und das weißt Du vorher ja nicht genau ..

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 26. Februar 2008 22:59

Sorry, aber das ist einfach nur falsch. Wenn Du wirklich bei einer KK gearbeitet hättest, würdest Du es besser wissen. Auch 3 Tage zählen selbstverständlich bei der 6-Wochen-Regelung.

Kommentar von Simple_avatar2smallgutefee am 26. Februar 2008 23:10

ja, aber nur wenn sie in Kraft tritt, wenn nur eine einmalige Krankmeldung da ist, braucht die kein Mensch, wenn absehbar, dass die Krankheit keine Anschlusserkrankung wird .... das weiß man meistens, wenn man 2 oder 3 Tage krankgeschrieben wird - wir haben sogar unseren Mitgliedern gesagt, dass wir die Krankmeldung nicht brauchen, wenn sie gefragt haben ...

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 27. Februar 2008 00:02

Na dann bin ich hoffentlich nicht zufällig bei dieser KK.

Die Entgeltfortzahlung hat ja nichts mit ''6 Wochen am Stück krankgeschrieben sein'' zu tun. Mal abgesehen von den ersten 4 Wochen eines Arbeitsverhältnisses.

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 27. Februar 2008 12:14

Gutefee, und was ist mit der LFZ-Erstattung? Dafür braucht die KK den Krankenschein auf jeden Fall.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 27. Februar 2008 18:28

Meinst du die Erstattung für den Arbeitgeber? Die hat mit ner Angabe der AU aber nichts zu tun.


unsuesslich
beantwortet von unsuesslich am 26. Februar 2008 22:00
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Sobald du vom Arzt das Attest bekommen hast - immer.

Kommentar von goldie am 26. Februar 2008 22:01

Und warum? Wofür ist das wichtig?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 26. Februar 2008 22:09

Die wollen ja auch die Krankengelddauer bzw. den Beginn der Kr.geldbezahlung berechnen (78 Wochen) und da sollten sie schon genau wissen, wann die AU begonnen hat.


bitmap
beantwortet von bitmap am 27. Februar 2008 00:56
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Interessanterweise gibts einen Passus im Entgeltfortzahlungsgesetz § 5, der da lautet:

''Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muß die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, daß der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird.''

Ich kenne einen Dozenten für Arbeits- und Sozialrecht, der meint, dass das eigentlich heißt, dass der Arzt dazu verpflichtet ist bzw. dafür verantwortlich, dass das Exemplar der 3-fachen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, welches für die Krankenkasse bestimmt ist, an diese gesandt werden muss.

In der Realität kennen wirs anders. Da drücken die Ärzte meist das Exemplar dem Patienten in die Hand, auf das dieser es verschicken möge.


Netti
beantwortet von Netti am 26. Februar 2008 22:01
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Ohne wenn und aber

Kommentar von goldie am 26. Februar 2008 22:02

Warum? Was ist, wenn ich das vergessen habe?


Qetan
beantwortet von Qetan am 26. Februar 2008 23:13
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Immer und sofort.


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 1. März 2008 21:03
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Sobald Du vom Arzt eine Krankmeldung erhälst, mußt Du einen Teil an die Krankenkasse, den anderen Teil an Deinen Arbeitgeber weiterleiten - und zwar auf dem schnellsten Weg.


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