Oder erst ab einer bestimmten Krankheitsdauer? Wer kann mir helfen?

Du musst sie sofort an die Kasse weiterleiten. Diese muss vom ersten Tag der Erkrankung unterrichtet sein, weil das für eine eventuelle Berechnung von Krankengeld wichtig ist.
wenn Du nur 2 oder 3 Tage krank geschrieben bist, brauchst Du die Krankmeldung nicht an die Kasse weiterleiten, ab in den Müll, da landet sie dort auch .... autsch .. ist aber Tatsache ...(habe lange dort gearbeitet)^^
es geht nur um die Krankengeldzahlung, und die tritt nach 6 Wochen ein.
Wenn Du aber eine Woche oder länger krank bist, solltest Du die Krankmeldung schon an die KK geben, falls sich daraus eine längere Krankheit entwickelt ... oder eine Folgekrankmeldung kommt ... und das weißt Du vorher ja nicht genau ..
HerrLich am 26. Februar 2008 22:59 Sorry, aber das ist einfach nur falsch. Wenn Du wirklich bei einer KK gearbeitet hättest, würdest Du es besser wissen. Auch 3 Tage zählen selbstverständlich bei der 6-Wochen-Regelung.
ja, aber nur wenn sie in Kraft tritt, wenn nur eine einmalige Krankmeldung da ist, braucht die kein Mensch, wenn absehbar, dass die Krankheit keine Anschlusserkrankung wird .... das weiß man meistens, wenn man 2 oder 3 Tage krankgeschrieben wird - wir haben sogar unseren Mitgliedern gesagt, dass wir die Krankmeldung nicht brauchen, wenn sie gefragt haben ...
bitmap am 27. Februar 2008 00:02 Na dann bin ich hoffentlich nicht zufällig bei dieser KK.
Die Entgeltfortzahlung hat ja nichts mit ''6 Wochen am Stück krankgeschrieben sein'' zu tun. Mal abgesehen von den ersten 4 Wochen eines Arbeitsverhältnisses.
Wieselchen1 am 27. Februar 2008 12:14 Gutefee, und was ist mit der LFZ-Erstattung? Dafür braucht die KK den Krankenschein auf jeden Fall.
bitmap am 27. Februar 2008 18:28 Meinst du die Erstattung für den Arbeitgeber? Die hat mit ner Angabe der AU aber nichts zu tun.

Sobald du vom Arzt das Attest bekommen hast - immer.

Interessanterweise gibts einen Passus im Entgeltfortzahlungsgesetz § 5, der da lautet:
''Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muß die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, daß der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird.''
Ich kenne einen Dozenten für Arbeits- und Sozialrecht, der meint, dass das eigentlich heißt, dass der Arzt dazu verpflichtet ist bzw. dafür verantwortlich, dass das Exemplar der 3-fachen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, welches für die Krankenkasse bestimmt ist, an diese gesandt werden muss.
In der Realität kennen wirs anders. Da drücken die Ärzte meist das Exemplar dem Patienten in die Hand, auf das dieser es verschicken möge.
Ohne wenn und aber
Warum? Was ist, wenn ich das vergessen habe?
Sobald Du vom Arzt eine Krankmeldung erhälst, mußt Du einen Teil an die Krankenkasse, den anderen Teil an Deinen Arbeitgeber weiterleiten - und zwar auf dem schnellsten Weg.