Eine Freundin von mir hat einen kleinen Teeladen aufgemacht (ohne Bewirtung). Sie lässt ab und zu das Radio laufen und hat sich die Frage gestellt, ob sie dafür eigentlich Gema-Gebühren bezahlen muss. Wer weiß das?

Ja, weil er öffentlich ist und jeder Deiner Kunden auch die Musik hören kann.
gema nun nicht grad, oder sind dort veranstaltungen mit publikum?
aber gez könnte möglich sein.
Niklaus am 16. Februar 2008 20:56 Hallo Sylvie, GEZ ist richtig. Denn auch das geschäftlich genutzte Radio ist GEZ-pflichtig. DH
sunpoint am 16. Februar 2008 21:01 GEZ ist richtig...und sie bezahlt GEMA. GEMA ist für die Urheber der Musikrechte verantwortlich, die GEZ ist die Rundfunkgebühr.
@sunpoint: wir wissen was gema ist, aber danke für die belehrung.
sunpoint am 16. Februar 2008 20:58 Es hat nichts mit Veranstaltung zu tun. Die Musik wird öffentlich abgespielt weil sie jeder hören kann der den Laden betritt. Sie muß GEMA bezahlen...oder das Radio wegstellen.
@sunpoint: man kann es auch übertreiben, ich hör überall musik, sogar von vorbeifahrenden autos :o))
sunpoint am 16. Februar 2008 21:03 Da hast Du Recht, aber es ist so. Sobald Du Deinen Kunden Musik anbietest mußt Du auch dafür bezahlen. Das Geld kommt den Urhebern zugute....
@sunpoint:
Das Abspielen von Radiomusik in dem Nebenraum einer Firma, Praxis et cetera, der weder den Kunden noch sonst der öffentlichkeit zugänglich ist, verstößt nicht gegen das Urheberrecht. So genannte Gema-Gebühren für die öffentliche Wiedergabe von Musikstücken fallen nicht an.
Dies selbst dann nicht, wenn die Kunden im Verkaufsraum rein zufällig diese Musik vereinzelt wahrnehmen sollten. Entscheidend ist vielmehr, dass solche Radiomusik nicht für eine Mehrzahl von Personen bestimmt ist und daher keine "Veranstaltung" vorliegt. Die normalen Rundfunkgebühren fallen allerdings an (Amtsgericht Erfurt, Az.: 28 C 3359/01).
Indy72 am 16. Februar 2008 21:16 Der Frager spricht vom Verkafsraum, nicht vom Nebenraum. Das ist ein Unterschied.
es liegt keine veranstaltung vor und das ist letztlich entscheidend.
sunpoint am 16. Februar 2008 21:23 Wenn Du einen Laden hast und Du hast das Glück das bei einem Besuch der GEMA die Musik läuft wird er nichts unternehmen, aber er kommt wieder und wenn die Musik wieder läuft wirst Du Post von der GEMA bekommen.
Indy72 am 16. Februar 2008 21:24 Mein Kumpel hatte Imbis Betrieben und hatte ein Radio da. Wir haben auch die Meinung vertreten, dass es keine Veranstaltung sei. Das Gericht sah es jedoch anders. Die ahlungsverpflichtung entsteht durch eine willentlich öffentliche Vorführung.
sunpoint am 16. Februar 2008 21:17 Dann hab ich 11 Jahr lang unnötig GEMA bezahlt. Hätte mich wehren sollen und vor Gericht gehen....

Laut Gema müßte die Freundin etwa 100 Euro jährlich für das Verwenden der Radios als Hintergrundmusik zahlen.
http://www.gema.de/musiknutzer/abspielen-auffuehren/einzelhandel-musiknutzer/
Indy72 am 16. Februar 2008 21:05 Dazu kommen noch die Rundfunkgebühren.
Das Abspielen von Radiomusik in dem Nebenraum einer Firma, Praxis et cetera, der weder den Kunden noch sonst der öffentlichkeit zugänglich ist, verstößt nicht gegen das Urheberrecht. So genannte Gema-Gebühren für die öffentliche Wiedergabe von Musikstücken fallen nicht an.
Dies selbst dann nicht, wenn die Kunden im Verkaufsraum rein zufällig diese Musik vereinzelt wahrnehmen sollten. Entscheidend ist vielmehr, dass solche Radiomusik nicht für eine Mehrzahl von Personen bestimmt ist und daher keine "Veranstaltung" vorliegt. Die normalen Rundfunkgebühren fallen allerdings an (Amtsgericht Erfurt, Az.: 28 C 3359/01).
Indy72 am 16. Februar 2008 21:16 Der Frager spricht vom Verkafsraum, nicht vom Nebenraum. Das ist ein Unterschied.
knetartpunktde am 16. Februar 2008 22:23 Genau !
Lest euch bitte das Fette durch, hier ist nämlich die Antwort! Der ganze Kommentar ist das Urteil des Amtsgerichts!
Gruß bruno
GEMA glaube ich nicht, aber sicher GEZ. Es handelt sich um einen gewerblichen Betrieb, da verstehen die keinen Spaß. Ich habe seinerzeit für meinen Laden das Radio angemeldet.
sunpoint am 16. Februar 2008 21:05 Sie wird GEMA bezahlen weil sie öffentlich MUSIK anbietet...und die Rechte über diese Musik hat die GEMA.
Ich gehe auch von GEZ aus.
Ich gehe auch von GEZ aus.

http://www.gema.de/uploads/txmmsdownloads/gemaeinzelhandel_formular.pdf
das sollte alles beantworten.