gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Muss man kleiner Teeladen auch Gema-Gebühren bezahlen, wenn ab und zu mal das Radio läuft?

gefragt von Studi08 am 16.02.2008 um 20:52 Uhr

Eine Freundin von mir hat einen kleinen Teeladen aufgemacht (ohne Bewirtung). Sie lässt ab und zu das Radio laufen und hat sich die Frage gestellt, ob sie dafür eigentlich Gema-Gebühren bezahlen muss. Wer weiß das?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Musik (32856)
Gesetz (1983)
Gebühren (527)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


sunpoint
beantwortet von sunpoint am 16. Februar 2008 20:54
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, weil er öffentlich ist und jeder Deiner Kunden auch die Musik hören kann.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 16. Februar 2008 20:55
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

gema nun nicht grad, oder sind dort veranstaltungen mit publikum?

aber gez könnte möglich sein.

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 16. Februar 2008 20:56

Hallo Sylvie, GEZ ist richtig. Denn auch das geschäftlich genutzte Radio ist GEZ-pflichtig. DH

Kommentar von 185a409cd19fc9526d3b7fb6bec6f5edsmallsunpoint am 16. Februar 2008 21:01

GEZ ist richtig...und sie bezahlt GEMA. GEMA ist für die Urheber der Musikrechte verantwortlich, die GEZ ist die Rundfunkgebühr.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 16. Februar 2008 21:02

@sunpoint: wir wissen was gema ist, aber danke für die belehrung.

Kommentar von 185a409cd19fc9526d3b7fb6bec6f5edsmallsunpoint am 16. Februar 2008 20:58

Es hat nichts mit Veranstaltung zu tun. Die Musik wird öffentlich abgespielt weil sie jeder hören kann der den Laden betritt. Sie muß GEMA bezahlen...oder das Radio wegstellen.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 16. Februar 2008 21:00

@sunpoint: man kann es auch übertreiben, ich hör überall musik, sogar von vorbeifahrenden autos :o))

Kommentar von 185a409cd19fc9526d3b7fb6bec6f5edsmallsunpoint am 16. Februar 2008 21:03

Da hast Du Recht, aber es ist so. Sobald Du Deinen Kunden Musik anbietest mußt Du auch dafür bezahlen. Das Geld kommt den Urhebern zugute....

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 16. Februar 2008 21:12

@sunpoint:

Das Abspielen von Radiomusik in dem Nebenraum einer Firma, Praxis et cetera, der weder den Kunden noch sonst der öffentlichkeit zugänglich ist, verstößt nicht gegen das Urheberrecht. So genannte Gema-Gebühren für die öffentliche Wiedergabe von Musikstücken fallen nicht an.

Dies selbst dann nicht, wenn die Kunden im Verkaufsraum rein zufällig diese Musik vereinzelt wahrnehmen sollten. Entscheidend ist vielmehr, dass solche Radiomusik nicht für eine Mehrzahl von Personen bestimmt ist und daher keine "Veranstaltung" vorliegt. Die normalen Rundfunkgebühren fallen allerdings an (Amtsgericht Erfurt, Az.: 28 C 3359/01).

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 16. Februar 2008 21:16

Der Frager spricht vom Verkafsraum, nicht vom Nebenraum. Das ist ein Unterschied.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 16. Februar 2008 21:19

es liegt keine veranstaltung vor und das ist letztlich entscheidend.

Kommentar von 185a409cd19fc9526d3b7fb6bec6f5edsmallsunpoint am 16. Februar 2008 21:23

Wenn Du einen Laden hast und Du hast das Glück das bei einem Besuch der GEMA die Musik läuft wird er nichts unternehmen, aber er kommt wieder und wenn die Musik wieder läuft wirst Du Post von der GEMA bekommen.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 16. Februar 2008 21:24

Mein Kumpel hatte Imbis Betrieben und hatte ein Radio da. Wir haben auch die Meinung vertreten, dass es keine Veranstaltung sei. Das Gericht sah es jedoch anders. Die ahlungsverpflichtung entsteht durch eine willentlich öffentliche Vorführung.

Kommentar von 185a409cd19fc9526d3b7fb6bec6f5edsmallsunpoint am 16. Februar 2008 21:25

Kommentar von 185a409cd19fc9526d3b7fb6bec6f5edsmallsunpoint am 16. Februar 2008 21:27

genauso ist es man kann sich kaum oder gar nicht wehren.

Kommentar von 185a409cd19fc9526d3b7fb6bec6f5edsmallsunpoint am 16. Februar 2008 21:17

Dann hab ich 11 Jahr lang unnötig GEMA bezahlt. Hätte mich wehren sollen und vor Gericht gehen....


Indy72
beantwortet von Indy72 am 16. Februar 2008 21:04
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Laut Gema müßte die Freundin etwa 100 Euro jährlich für das Verwenden der Radios als Hintergrundmusik zahlen.

http://www.gema.de/musiknutzer/abspielen-auffuehren/einzelhandel-musiknutzer/

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 16. Februar 2008 21:05

Dazu kommen noch die Rundfunkgebühren.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 16. Februar 2008 21:13

Das Abspielen von Radiomusik in dem Nebenraum einer Firma, Praxis et cetera, der weder den Kunden noch sonst der öffentlichkeit zugänglich ist, verstößt nicht gegen das Urheberrecht. So genannte Gema-Gebühren für die öffentliche Wiedergabe von Musikstücken fallen nicht an.

Dies selbst dann nicht, wenn die Kunden im Verkaufsraum rein zufällig diese Musik vereinzelt wahrnehmen sollten. Entscheidend ist vielmehr, dass solche Radiomusik nicht für eine Mehrzahl von Personen bestimmt ist und daher keine "Veranstaltung" vorliegt. Die normalen Rundfunkgebühren fallen allerdings an (Amtsgericht Erfurt, Az.: 28 C 3359/01).

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 16. Februar 2008 21:16

Der Frager spricht vom Verkafsraum, nicht vom Nebenraum. Das ist ein Unterschied.

Kommentar von 9f9f301d19a1309c4e081d95ec1db39csmallknetartpunktde am 16. Februar 2008 22:23

Genau !

Kommentar von brunobre am 17. Februar 2008 13:33

Lest euch bitte das Fette durch, hier ist nämlich die Antwort! Der ganze Kommentar ist das Urteil des Amtsgerichts!
Gruß bruno


anonym
beantwortet von katho am 16. Februar 2008 21:02
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

GEMA glaube ich nicht, aber sicher GEZ. Es handelt sich um einen gewerblichen Betrieb, da verstehen die keinen Spaß. Ich habe seinerzeit für meinen Laden das Radio angemeldet.

Kommentar von 185a409cd19fc9526d3b7fb6bec6f5edsmallsunpoint am 16. Februar 2008 21:05

Sie wird GEMA bezahlen weil sie öffentlich MUSIK anbietet...und die Rechte über diese Musik hat die GEMA.

Kommentar von Simple_avatar5smallschlossgeist am 16. Februar 2008 21:52

Ich gehe auch von GEZ aus.

Kommentar von Simple_avatar5smallschlossgeist am 16. Februar 2008 21:52

Ich gehe auch von GEZ aus.


Bellator
beantwortet von Bellator am 16. Februar 2008 21:04
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.