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Muss man klagen, wenn man bei der Bank falsch beraten wurde?

gefragt von Hoyari am 06.08.2009 um 9:05 Uhr

Durch eine Falschberatung bei der Bank hat eine Freundin von mir Geld verloren. Dabei handelt es sich nicht um sehr hohe Summen, aber ein bisschen was war es trotzdem. Hat sie eine Möglichkeit, das Geld wieder zu bekommen ohne gleich vor Gericht zu gehen?


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anonym
beantwortet von newcomer am 6. August 2009 09:08
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Hilfreichste Antwort

falls sie wie bei Aktien ein Beratungsprotokoll unterschrieben hat, sieht es schlecht aus. Bei anderem Fall wird der Beamte darauf plädieren, dass er nur dieses Wissen hatte und ein Vorsatz ist ihm nicht Nachzuweisen


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QuestionIt
beantwortet von QuestionIt am 6. August 2009 09:06
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Nein. Da haben wegen falscher Anlagenberatung schon viele geklagt. Alle Berater haben sich auf den Vetrag berufen und die Klagenden haben verloren.


anonym
beantwortet von Annaberg am 6. August 2009 09:06
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Ja, ich denke schon, aber wenn das Gespräch nicht aufgezeichnet wirde, sehe ich schwarz.


Nellina
beantwortet von Nellina am 6. August 2009 09:07
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Sie hat bestimmt Ihre schriftliche Einstimmung für den Anlagenkauf gegeben. Also kann sie nicht klagen.


DrKarmedar
beantwortet von DrKarmedar am 6. August 2009 09:08
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Steuerberater konsultieren! Die Haftbatkeit von Finanzberaten wurde gerade Kundenfreundlicher geändert!


anonym
beantwortet von Dawn808 am 6. August 2009 09:09
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Nein, sie muss nicht gleich klagen. Wenn sie Beweise für die Falschberatung hat, wie z.B. Protokolle oder Broschüren mit falschen Angaben, kann sie damit auch zur Schlichtungsstelle der Bank gehen. Wenn die einsichtig sind, kommt man um eine Klage herum.


gerhass
beantwortet von gerhass am 6. August 2009 11:18
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Sie muss nicht klagen, wenn die Bank ihr entgegenkommt. Was kann sie beweisen? http://fachanwalt-bankrecht.blog.de


anonym
beantwortet von swisabeauty am 8. August 2009 16:52
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also da haben dir viel geantwortet und viel mist ist dabei. ich bin selbst in der situation und hatte versucht aussergerichtlich mich mit der bank zu einigen, aber die stellen sich natürlich auf stur. jetzt habe ich eine fachanwältin eingeschaltet und nun habe ich klage eingereicht. es ist leider oft so, dass man falsch beraten wird. bei mir war es so, dass der berater mich angerufen hat und dann einen bogen ausgefüllt hat, der nicht der wahrheit entsprach und den ich auch nie unterschrieben habe. weiter hat er mir eine sichere geldanlage angeboten, festverzinsliche papiere, die ich jederzeit zu 100 % kündigen kann. all dies stimmte nicht, jetzt hab ich mein ganzes vermögen verloren und sehe aber gute chancen mein geld wieder zurückzubekommen, da ich viele emails aufgehoben habe, in dem mir der berater (s. tilch von accessio) dies bestätigt hat. nichts davon ist richtig. und er hat mir hochriskante spekulative papiere verkauft, was ich aber erst ein jahr nach kauf der papiere mittels eines formbriefes erfahren habe. bei abschluss des geschäftes hat er mich auch nicht auf einen totalverlust hingewiesen, was aber seine pflicht gewesen wäre. also nur mut. jeder hat das recht gegen die bank zu klagen, wenn er sich falsch beraten fühlt. und alles andere was hier erzählt wird ist quatsch. frist dafür ist drei jahre ab abschluss des vertrages


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