Janina2211 am 19.08.2009 um 15:58 Uhr
oder kann man sich weigern? bitte jetzt nicht nur schreiben: "geh doch einfach" oder so...

Der Arzt ist nur ein Dienstleister - kein "Erziehungsberechtigter"!
Alle Menschen sind frei, solange sie nicht durch richterlichen Beschluss in ihren Freiheiten (z. B. durch Betreuung) beschränkt werden.
Man kann also frei entscheiden, ob man eine Behandlung im Krankenhaus oder woanders wählt oder eine Behandlung komplett ablehnt. Man ist niemandem Rechenschaft schuldig.

Du musst nicht, aber es wird ja einen Grund geben warum er dich dorthin verweist. Geh am besten mal zu einem anderen Arzt und hol dir eine zweite Meinung. Gute Besserung.
Klar kann man sich weigern, aber vielleicht solltest du dir das genau überlegen, den ohne Grund ordnet ein Arzt das nicht an. Jede medizinische Behandlung ist aber freiwillig, jede!
mimimimimimimi am 19. August 2009 16:02 abgesehen von zwangseinweisungen bei psychischen erkrankungen oder nicht bestehender zurechnungsfähigkeit.
erweh am 20. August 2009 18:11 Es sei denn, es handelt sich um meldepfichtige Krankheiten. Und wenn der Hautarzt etwas "An/Ver-ordnet" kann es sich ja zB auch um Syphilis handeln. Hautärzte sind auch für Geschechtskrankheiten zuständig.
Besser wäre es schon, wenn du gehst. Es kann dich aber niemand zwingen. Denk aber mal dran, was es für Folgen haben kann, wenn du nicht gehst.

Wenn dir was an deiner gesungheit liegt, solltest du auf den Hautarzt hören. Aber wenn du nihct willst musst du nicht, denn es kann dich keiner dazu zwingen. Aber es wäre besser wenn er es zu dir gesagt ht, das du gehst, denn er weis ja was er macht und wenn er zu dir sagt du sollst ins krankenhaus muss es schon etwas ernsteres sein.

Natürlich kannst du dich weigern wenn du verrecken oder Schmerzen willst. Wenn du aber vernünftig bist, gehst du wie jeder andere auch ins KKH, wieso sollte es dir der Hausarzt anordnen wenn es nicht nötig ist? Dann hättest du auch nicht zum Hautarzt gehen müssen
ja natürlich kannst du dich weigern, aber auf eigene Verantwortung musst dann so ein Zettel ausfüllen warum und das du es aus eigenem Interesse nicht wolltest.
zwingen könnte dich lediglich der amtsarzt, wenn du eine ansteckende krankheit hättest. ansonsten ist es dir freigestellt, ob und welche behandlung du haben willst.
sag mal so, wenn du nicht willst, ist er machtlos. aber wenn gefahr lauert (blinddarmentzündung) kann er dies veranlassen

Wenn Du eine meldepflichtige Krankheit hast, könnte Quarantäne angeordnet werden. Ansonsten kann Dich niemand zwingen. Aber wenn Du irgendwann als Notfall eingeliefert wirst, dann könnte die Versicherung die Zahlung verweigern und Du hast einen Haufen Kosten.

Ohne trifftigen Grund überweist dich kein Arzt ins Krankenhaus!! Also bitte ,pack die Tasche und ab! geh kein Risiko ein!Gute Besserung!!

Nein, musst du nicht, dazu kann man dich nicht zwingen.

Du musst nicht, aber wenn später was passiert, dann wird dir keine Versicherung helfen, weil du nicht gegangen bist...
Malkia am 19. August 2009 16:03 Quatsch, wer sagt denn so etwas? Natürlich wird jede erforderliche Massnahme die die Gesundheit eines Mitgliedes betrifft, von der Krankenkasse getragen.
Julia0404 am 19. August 2009 16:22 Wenn aber später etwas schiefgeht, hat man einfach eine rechtlich gesehen schlechtere Position. Sie könnte dann z.B. nicht den späteren Arzt im Krankenhaus verklagen, weil sie selbst schuld ist, dass sie erst so spät gekommen ist und alle Ratschläge missachtet hat.

Er wird seinen Grund dazu haben. Ich würde es machen und dann entscheiden, ob ich weiterhin bleibe oder es unsinnig ist.
Janina2211 am 19. August 2009 16:00 aber eigentlich kann ich nicht aus der schule raus... die ganzen klausuren stehen an.
Lifthrasil am 19. August 2009 16:03 Dann verschieb den Krankhausaufenthalt.
Janina2211 am 19. August 2009 16:07 das ist glaube ich nicht möglich...also ich müsste schon jetzt gehen glaube ich
Lifthrasil am 19. August 2009 16:11 Also wenn es doch so schwerwiegend ist, geht die Gesundheit natürlich vor!
Hautärzte sind auch für Geschlechtskrankheiten zuständig, das sollte man hier nicht vergessen.