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Muss man ins Krankenhaus gehen, wenn der Hautarzt das anordnet?

gefragt von Janina2211Janina2211 am 19.08.2009 um 15:58 Uhr

oder kann man sich weigern? bitte jetzt nicht nur schreiben: "geh doch einfach" oder so...

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heinmueck
beantwortet von heinmueck am 19. August 2009 16:00
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Hilfreichste Antwort

Der Arzt ist nur ein Dienstleister - kein "Erziehungsberechtigter"!

Alle Menschen sind frei, solange sie nicht durch richterlichen Beschluss in ihren Freiheiten (z. B. durch Betreuung) beschränkt werden.

Man kann also frei entscheiden, ob man eine Behandlung im Krankenhaus oder woanders wählt oder eine Behandlung komplett ablehnt. Man ist niemandem Rechenschaft schuldig.

Kommentar von C3a6b7b5ce79ad994fd65a36c53c6ed1smallerweh am 20. August 2009 18:06

Hautärzte sind auch für Geschlechtskrankheiten zuständig, das sollte man hier nicht vergessen.


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Mona09
beantwortet von Mona09 am 19. August 2009 15:59
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Du musst nicht, aber es wird ja einen Grund geben warum er dich dorthin verweist. Geh am besten mal zu einem anderen Arzt und hol dir eine zweite Meinung. Gute Besserung.


k4trin
beantwortet von k4trin am 19. August 2009 15:59
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Klar kann man sich weigern, aber vielleicht solltest du dir das genau überlegen, den ohne Grund ordnet ein Arzt das nicht an. Jede medizinische Behandlung ist aber freiwillig, jede!

Kommentar von D8c8ba39204f1ea47a7437bc36b59e87smallmimimimimimimi am 19. August 2009 16:02

abgesehen von zwangseinweisungen bei psychischen erkrankungen oder nicht bestehender zurechnungsfähigkeit.

Kommentar von C3a6b7b5ce79ad994fd65a36c53c6ed1smallerweh am 20. August 2009 18:11

Es sei denn, es handelt sich um meldepfichtige Krankheiten. Und wenn der Hautarzt etwas "An/Ver-ordnet" kann es sich ja zB auch um Syphilis handeln. Hautärzte sind auch für Geschechtskrankheiten zuständig.


bremersmann
beantwortet von bremersmann am 19. August 2009 16:00
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Besser wäre es schon, wenn du gehst. Es kann dich aber niemand zwingen. Denk aber mal dran, was es für Folgen haben kann, wenn du nicht gehst.


Lisl93
beantwortet von Lisl93 am 19. August 2009 16:00
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Wenn dir was an deiner gesungheit liegt, solltest du auf den Hautarzt hören. Aber wenn du nihct willst musst du nicht, denn es kann dich keiner dazu zwingen. Aber es wäre besser wenn er es zu dir gesagt ht, das du gehst, denn er weis ja was er macht und wenn er zu dir sagt du sollst ins krankenhaus muss es schon etwas ernsteres sein.


DanielsGirl
beantwortet von DanielsGirl am 19. August 2009 15:59
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Natürlich kannst du dich weigern wenn du verrecken oder Schmerzen willst. Wenn du aber vernünftig bist, gehst du wie jeder andere auch ins KKH, wieso sollte es dir der Hausarzt anordnen wenn es nicht nötig ist? Dann hättest du auch nicht zum Hautarzt gehen müssen


Tunisia
beantwortet von Tunisia am 19. August 2009 15:59
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ja natürlich kannst du dich weigern, aber auf eigene Verantwortung musst dann so ein Zettel ausfüllen warum und das du es aus eigenem Interesse nicht wolltest.


myzyny03
beantwortet von myzyny03 am 19. August 2009 16:04
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zwingen könnte dich lediglich der amtsarzt, wenn du eine ansteckende krankheit hättest. ansonsten ist es dir freigestellt, ob und welche behandlung du haben willst.


nettermensch
beantwortet von nettermensch am 19. August 2009 16:01
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sag mal so, wenn du nicht willst, ist er machtlos. aber wenn gefahr lauert (blinddarmentzündung) kann er dies veranlassen


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 19. August 2009 16:01
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Wenn Du eine meldepflichtige Krankheit hast, könnte Quarantäne angeordnet werden. Ansonsten kann Dich niemand zwingen. Aber wenn Du irgendwann als Notfall eingeliefert wirst, dann könnte die Versicherung die Zahlung verweigern und Du hast einen Haufen Kosten.


Meiti23
beantwortet von Meiti23 am 19. August 2009 16:01
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Ohne trifftigen Grund überweist dich kein Arzt ins Krankenhaus!! Also bitte ,pack die Tasche und ab! geh kein Risiko ein!Gute Besserung!!


Malkia
beantwortet von Malkia am 19. August 2009 16:00
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Nein, musst du nicht, dazu kann man dich nicht zwingen.


Julia0404
beantwortet von Julia0404 am 19. August 2009 15:59
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Du musst nicht, aber wenn später was passiert, dann wird dir keine Versicherung helfen, weil du nicht gegangen bist...

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 19. August 2009 16:03

Quatsch, wer sagt denn so etwas? Natürlich wird jede erforderliche Massnahme die die Gesundheit eines Mitgliedes betrifft, von der Krankenkasse getragen.

Kommentar von 21a3eacced56c8d47717d9803a73fd84smallJulia0404 am 19. August 2009 16:22

Wenn aber später etwas schiefgeht, hat man einfach eine rechtlich gesehen schlechtere Position. Sie könnte dann z.B. nicht den späteren Arzt im Krankenhaus verklagen, weil sie selbst schuld ist, dass sie erst so spät gekommen ist und alle Ratschläge missachtet hat.


Lifthrasil
beantwortet von Lifthrasil am 19. August 2009 15:59
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Er wird seinen Grund dazu haben. Ich würde es machen und dann entscheiden, ob ich weiterhin bleibe oder es unsinnig ist.

Kommentar von B905dd0f3b17f6b1d8f31d0db9378421smallJanina2211 am 19. August 2009 16:00

aber eigentlich kann ich nicht aus der schule raus... die ganzen klausuren stehen an.

Kommentar von 3bf8af8e555823e8a2553de5b72ed9d7smallLifthrasil am 19. August 2009 16:03

Dann verschieb den Krankhausaufenthalt.

Kommentar von B905dd0f3b17f6b1d8f31d0db9378421smallJanina2211 am 19. August 2009 16:07

das ist glaube ich nicht möglich...also ich müsste schon jetzt gehen glaube ich

Kommentar von 3bf8af8e555823e8a2553de5b72ed9d7smallLifthrasil am 19. August 2009 16:11

Also wenn es doch so schwerwiegend ist, geht die Gesundheit natürlich vor!


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