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Muss man in Österreich, um einen Waffenschein zu machen, beim Heer gewesen sein?

gefragt von hilarious am 09.04.2007 um 14:06 Uhr

Man hat uns damals bei der Musterung gesagt, dass wir, wenn wir nicht zum Heer gehen, danach keinen Waffenschein machen können für (weiß es nicht mehr genau) 15 Jahre?! Kann das sein? Kennt jemand die heutige Rechtslage, wenn ich trotzdem einen machen möchten und aber den Zivildienst abgeleistet habe?

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Österreich x 1.182 Waffenschein x 41 Heer x 12

Kabark
beantwortet von Kabark am 9. April 2007 16:40
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Aha, daher weht also der Wind:

"16 Zusatzvorhaben sollen zudem Zivildiener ärgern und Rekruten erfreuen. Zivildienern wird unter anderem Kleider- und Verpflegungsgeld gestrichen, Rekruten das Monatsgeld erhöht. Beide erhalten künftig gleichermaßen 3 000 Schilling monatlich (rund 428 Mark). Zivildiener dürfen erst nach 15 Jahren einen Waffenschein beantragen, Rekruten können dagegen gratis öffentliche Verkehrsmittel benutzen. Außerdem sollen sie öfter zu Hause schlafen und eine "flexible Fünf-Tage-Dienstwoche" genießen dürfen."

Kommentar von 304c9c2bc0e059c4ee7068a62717e3d4smallUlfDunkel am 9. April 2007 17:15

Quelle?

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 9. April 2007 17:19

greimel
beantwortet von greimel am 9. April 2007 14:25
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Gegenfrage: Braucht ein normaler Mensch einen Waffenschein? Wenn ja, wozu???

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 9. April 2007 14:42

Zum Schießen? Ich denke mal, dass er eine WBK meint...

Kommentar von hilarious am 9. April 2007 14:51

Ja wenn ich bei einem Sicherheitsunternehmen bin oder Jagen möchte zum Beispiel? Oder einfach nur so…?!

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 9. April 2007 15:03

Einfach nur so ja nu nich...

Kommentar von hilarious am 9. April 2007 15:34

Ja hald zum Eigenheimschutz oder was weiß ich.... Ich frag ja blos, ob man das kann?!

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 9. April 2007 15:39

Da sag' ich dann mal pauschal "nein"...ohne den sog. Nachweis des Bedürfnisses kommst Du an keine WBK.

Kommentar von hilarious am 9. April 2007 16:18

Aber das hätte ich dann ja, wenn ich in einem Sicherheitunternehmen wäre, oder Jäger oder "speziell gefährdet", oder... O_o ich wollte eigentlich eine sachliche Beantwortung, keine Spekulation... es geht ja nicht um den Nachweis, sondern um den "nicht geleisteten Heeresdienst"...

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 9. April 2007 16:31

Ah, ok, aber da werden sich die Deutschen relativ wenig auskennen mit dem Bundesheer....gibt's da kein österreichisches Forum dafür?


anonym
beantwortet von ehagen am 9. April 2007 18:51
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Nein, sonst würden Frauen nie einen Waffenschein bekommen. LG Erich


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