Man hat uns damals bei der Musterung gesagt, dass wir, wenn wir nicht zum Heer gehen, danach keinen Waffenschein machen können für (weiß es nicht mehr genau) 15 Jahre?! Kann das sein? Kennt jemand die heutige Rechtslage, wenn ich trotzdem einen machen möchten und aber den Zivildienst abgeleistet habe?

Aha, daher weht also der Wind:
"16 Zusatzvorhaben sollen zudem Zivildiener ärgern und Rekruten erfreuen. Zivildienern wird unter anderem Kleider- und Verpflegungsgeld gestrichen, Rekruten das Monatsgeld erhöht. Beide erhalten künftig gleichermaßen 3 000 Schilling monatlich (rund 428 Mark). Zivildiener dürfen erst nach 15 Jahren einen Waffenschein beantragen, Rekruten können dagegen gratis öffentliche Verkehrsmittel benutzen. Außerdem sollen sie öfter zu Hause schlafen und eine "flexible Fünf-Tage-Dienstwoche" genießen dürfen."

Gegenfrage: Braucht ein normaler Mensch einen Waffenschein? Wenn ja, wozu???
Kabark am 9. April 2007 14:42 Zum Schießen? Ich denke mal, dass er eine WBK meint...
Ja wenn ich bei einem Sicherheitsunternehmen bin oder Jagen möchte zum Beispiel? Oder einfach nur so…?!
Kabark am 9. April 2007 15:03 Einfach nur so ja nu nich...
Ja hald zum Eigenheimschutz oder was weiß ich.... Ich frag ja blos, ob man das kann?!
Kabark am 9. April 2007 15:39 Da sag' ich dann mal pauschal "nein"...ohne den sog. Nachweis des Bedürfnisses kommst Du an keine WBK.
Aber das hätte ich dann ja, wenn ich in einem Sicherheitunternehmen wäre, oder Jäger oder "speziell gefährdet", oder... O_o ich wollte eigentlich eine sachliche Beantwortung, keine Spekulation... es geht ja nicht um den Nachweis, sondern um den "nicht geleisteten Heeresdienst"...
Kabark am 9. April 2007 16:31 Ah, ok, aber da werden sich die Deutschen relativ wenig auskennen mit dem Bundesheer....gibt's da kein österreichisches Forum dafür?
Nein, sonst würden Frauen nie einen Waffenschein bekommen. LG Erich
Quelle?
www.berlinonline.de