In meinem Fall ist es so:Ich habe noch keinen Bescheid, werde ihn aber wohl bekommen. Ich muß zu dieser Zeugenaussage nach Süddeutschland (von Norddeutschland), ich halte diese Zeugenaussage nicht für notwendig, da es noch mehr Zeugen gab,und wichtigstes: ich werde dadurch Uni verpassen (ich hoffe wirklich, daß der Termin nicht auf eine wichtige Veranstaltung fällt-dann habe ich ein Problem!!). Kurz: ich habe sehr wenig Lust und halte es nicht wirklich für notwendig.

generell muss Jeder der Ladung nachkommen, wenn er eine Aufforderung zur Zeugenaussage bekommen hat. Allerdings kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen (zwingende Gründe) auch darauf verzichten. Ich würde die Ladung abwarten und dann dem Gericht die Situation schildern. Möglicherweise verzichten sie dann auf Deine Aussage oder ermöglichen es Dir, Deine Aussage bei einem Richter aus Deiner Heimat zu machen.
Wenn Du eine Ladung erhälst, bist Du grundsätzlich verpflichtet, vor Gericht zu erscheinen. Wenn wirklich ein wichtiger Uni-Tag ansteht, kannst Du jedoch dem Gericht mitteilen, daß Du verhindert bist an dem Termin, den Grund musst Du mitteilen und begründen [wobei "keine Lust" natürlich nicht als Grund zählt ;-))]. Das Gericht entscheidet dann, ob Du fern bleiben kannst.
Wenn Du abgeladen wirst und sich aber herausstellt im Termin, dass man Dich doch noch hören will, würde ein weiterer Termin anberaumt werden, zu dem Du dann kommen musst.
Die Aussagepflicht entfällt komplett nur bei Verwandten und Verschwägerten.
Du kannst dem Termin aus wichtigem Grund fernbleiben. Das heißt wenn die Ladung kommt und dein Erscheinen ist für dich unzumutbare Härte, weil du z.B. ein Semester wiederholen müsstest. Dann wird der Termin verschoben. Du kannst in diesem Schreiben auch gleich reinschreiben, dass du zum Sachverhalt ohnehin nichts beitragen kannst. NICHT schreiben solltest du, dass du es als unnötig oder unbequem ansiehst. Auch die Strecke ist kein Hinderniss, den du bekommst ja glaube ich eine Entschädigung (weiß aber weder ob, noch wie viel). Sollte dein Studium gerade in der "heißen Phase", würde ich an das Mitgefühl und die Vernunft des Richters für dich als hart arbeitenden Studenten appelieren. Evtl. kannst du auch schriftlich gehört werden, wenn die Gegenseite nichts dagegen hat.
Ein Zeuge, der trotz Ladung nicht erscheint, kann mit einem Ordnungsgeld bestraft werden! Von daher würde ich es so halten, wie von Ulrike H. vorgeschlagen. In jedem Fall muss man jedoch ausdrücklich von der Verpflichtung zum Erscheinen entbunden werden. Einfach anrufen und ausrichten lassen, dass man nicht kann, reicht nicht. Auch deine eigene Einschätzung, dass du als Zeuge ohnehin nicht so nötig bist, solltest du dem zuständigen Richter nicht unbedingt auf die Nase binden, da reagieren manche nämlich ziemlich krätzig...