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Muss man in einer Praxisgemeinschaft bei Behandlung durch einen anderen Arzt Praxisgebühr zahlen?

gefragt von Laborador am 06.05.2008 um 16:10 Uhr

Muß ich in einer Praxisgemeinschaft jedes Mal, wenn ich von einem anderen Arzt behandelt werde, Praxisgebühr bezahlen? Auch wenn es nicht mein Hausarzt ist, der die Behandlung durchführt? Wer weiß Bescheid?


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HerrLich
beantwortet von HerrLich am 6. Mai 2008 16:11
3x
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Nein, es heißt ja Praxisgebühr und nicht Arztgebühr.


anonym
beantwortet von blackeagle am 6. Mai 2008 16:12
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Praxisgebühren werden nur einmal pro Quartal bezahlt. Egal wie oft du dich bei welchem Arzt auch immer untersuchen lässt!


mitra54
beantwortet von mitra54 am 6. Mai 2008 16:12
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Nein.


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 6. Mai 2008 16:17
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Nein, denn sonst wären die Gemeinschaftspraxen mit Sicherheit schon alle pleite gegangen. Wer würde denn dann da noch hingehen!

LG

Wieselchen

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 6. Mai 2008 19:16

Vorsicht! Eine Praxisgemeinschaft ist was anderes als eine Gemeinschaftspraxis. http://de.wikipedia.org/wiki/Praxisgemeinschaft

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 7. Mai 2008 06:38

Ja, aber dann übernehmen die ja auch nicht gegenseitig die Fälle, bitmap, oder? Wenn ich in einer Praxisgemeinschaft von einem behandelnden Arzt zum anderen gereicht würde und dann jedesmal die 10 € berappen müsste, dann wäre ich doch die längste Zeit dort Kunde gewesen!

LG

Wieselchen

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 7. Mai 2008 22:15

@Wieselchen, ich war noch in keiner Praxisgemeinschaft. Die meisten Gemeinschaften sind Gemeinschaftspraxen, wo zusammen abgerechnet wird. Für einen Patienten ist das schwer zu unterscheiden, da ja beides in gemeinsamen Räumen und mit gemeinsamen Personal stattfindet.


anonym
beantwortet von gucki68 am 6. Mai 2008 16:27
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Nein, pro Quartal und Praxis zahlst du nur einmal eine Praxisgebühr. Musst du in selbige Praxis jedoch am Wochenende zum Notdienst, wird die Praxisgebühr erneut erhoben.

Kommentar von Simple_avatar4smallfraggle16 am 7. Mai 2008 09:27

das ist dann nicht die Praxisgebühr, sondern die für einen Notfall, auch die ist quartalsweise maximal einmalig zu entrichten.


fraggle16
beantwortet von fraggle16 am 7. Mai 2008 09:28
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Die Praxisgebühr ist maximal einmal pro Quartal fällig. Hierfür erhältst du eine Quittung, die du bei jedwedem Arzt, zudem du hernach in selbigem Quartal gehst, vorzeigen kannst.

Die Ärzte verdienen ja nicht an der Praxisgebühr, sondern reichen sie nur an deine Krankenkasse weiter.


Achat
beantwortet von Achat am 6. Mai 2008 16:17
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Nein. Meine Erfahrung stammt aus einer Zahnarztpraxis. Dort war ich in einem Quartal bei verschiedenen Zahnärzten.


tinimini
beantwortet von tinimini am 29. Juli 2008 14:36
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Du mußt dir von dem Arzt eine Überweisung hohlen und damit zum anderen arzt gehen dan brauchst du auch keine weiteren 10€ zu bezahlen.


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