abacus111 am 03.05.2008 um 1:55 Uhr
regen Kundenverkehr hat und auf der Kiste auch Musik gesendet wird. Der Fernseher ist GEZ registriert.

Hintergrundinformationen http://www.gema.de/musiknutzer/musiknutzer-information

Ja, GEZ und GEMA sind zwar paar Schuhe. Leider wollen sie beide Geld.
gigaGurke am 3. Mai 2008 02:11 mir must du auch was zahlen weil ich will auch geld^^
Kiosk ist ein weiter Begriff. Ist es auch so eine Art Stehkneipe, wo der Radio auch zur Unterhaltung der Kunden läuft? Dann JA. Wenn die Kunden, wie meist am Kiosk, was kaufen und wieder gehen, dann NEIN.
MarcSu am 3. Mai 2008 13:44 Ein Kiosk ist ein "nicht begehbarer Verkaufsstand" !
JA - auch ein Kiosk ist ein öffentlicher Ort
cyberoma am 3. Mai 2008 02:16 aber keine Veranstaltung, und das ist wohl entscheidend. Daher nur Rundfunkgebühr.

Kundenverkehr?? ;-))
hm. In einem Kiosk?
gibt es jetzt DAS schon am Kiosk?
gigaGurke am 3. Mai 2008 02:21 ...es ist zwar schon spät aber so srpät is es auch noch nich das wir das thema beginnen können...immerhin sind noch minderjährige anwesend

wenn der Kiosk nur Radio oder TV laufen lässt, dann reicht GEZ, werden aber DVD und Videos bzw. Musik-CD abgespielt sieht es rechtlich schon bescheidener aus, da kann die GEMA auch zuschlagen..
DH und guten Morgen.
Danke. Du hast ja noch ca. ein halbes Stündchen. :)
länger
Eineinhalb?
ja, schon eher.
Hab's jetzt http://deu.timegenie.com/city.time/ussea :-)))