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Muss man in Deutschland bei einem Einkauf einen Kassenzettel bekommen?

gefragt von arnieforever am 03.05.2008 um 10:46 Uhr

Ist das eigentlich Pflicht, oder können dass die Händler selbst entscheiden ob sie eine Registrierkasse benutzen?


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Reply


Miguelgonzerres Paolopestossolos
beantwortet von Miguelgonzerres Paolopestossolos am 3. Mai 2008 10:48
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Es steht Dir einer zu !

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 3. Mai 2008 10:59

Eine Quittung ist auch ausreichend.


tradaix
beantwortet von tradaix am 3. Mai 2008 10:55
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Ein Kassenzettel ist nicht zwingend. Er erleicht aber Garantie- und Gewährleistungsansprüche (http://www.gutefrage.net/tipp/unterschied-zwischen-garantie-und-gewaehrleistung), sowie den Nachweis, dass die Ware rechtmässig erworben wurde.

Bsp.: Auf dem Wochenmarkt bekommst Du überwiegend nur auf Wunsch einen Bon oder Quittung.


anonym
beantwortet von KinderKinder am 3. Mai 2008 10:49
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Eine Registrierkasse ist keine Pflicht für bestimmte Unternehmer, eine Rechnung kannst Du allerdings immer verlangen, wird aber in den meisten typischen Fällen (Gemüsestand, Imbiss) nicht ausgestellt.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 3. Mai 2008 10:49
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In einem Geschäft mit Registrierkassen muß diese auch benutzt werden und Du kannst auf den Kassenzettel bestehen. (Manchmal ist es aber billiger, wenn Du es nicht machst. ;-))

Kommentar von KinderKinder am 3. Mai 2008 10:51

Aha, und wieso ist es billiger? Nicht zufällig um 19% oder?

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 3. Mai 2008 10:52

Nein, meist die Hälfte.

Kommentar von max93 am 3. Mai 2008 10:53

oh, cool Kann ich mir eig. nicht vorstellen... Warum sollte das billiger sein? Wenn ich also einen pc für 1000€ kaufe, kostet er dann nur noch 500€?

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 3. Mai 2008 10:54

Ich meine natürlich die Hälfte der 19%.

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 3. Mai 2008 11:04

In DE gibt es nur den vollen USt-Satz (19 %) und den ermässigten (7 %). Eine halbe MwSt in Höhe von 9,5 % gibt es nicht.

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 3. Mai 2008 11:06

Deswegen geht das auch nur ohne Registrierkasse. zwinker

Kommentar von KinderKinder am 3. Mai 2008 10:54

Aus diesem guten Grund sind andere Staaten schon weiter als Deutschland, wird dort ein Verbraucher mit Ware ohne Bon erwischt, triff es beide sehr hart.

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 3. Mai 2008 10:56

Ich weiß nicht, ob man das als "weiter" bezeichnen sollte.

Kommentar von KinderKinder am 3. Mai 2008 10:57

In jedem Fall weiter, kommt natürlich immer auf die Sichtweise drauf an, wie man zu seinen Pflichten steht. Es gibt halt leider immer mehr Leute die nur Ihre Rechte einfordern, für die ist das weiter natürlich ein Rückschritt.

Kommentar von KinderKinder am 3. Mai 2008 10:56

Weil der Händler zwar den Wareneinkauf absetzen wird (evtl.), aber den Verkauf bzw. den Gewinn nicht versteuert. Uns weil Herr Richter sich, genauso wenig wie der Händer, an Steuergesetze hält, ist das gar nicht cool.

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 3. Mai 2008 11:00

Ich halte mich schon daran, aber aus Vorsicht und nicht aus Überzeugung. - Ich verbitte mir Unterstellungen.

(Um das klar zu sagen: Selbstverständlich hat der Staat grundsätzlich das Recht, Steuern einzunehmen, aber das setzt auch gerechte Steuergesetze voraus.)

Kommentar von KinderKinder am 3. Mai 2008 11:02

Das Argumunt höre ich so ca. 2 mal am Tag, wenn ich für meinen "Auftraggeber" unterwegs bin. Egentlich ist es gar kein Argument, sonder eine Ausrede um sein (eventuell) vorhandes gewissen zu beruhigen.

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 3. Mai 2008 11:11

Man muß hier unterscheiden:

Es ist selbstverständlich kein juristisches Argument, wenn es zu einem Verfahren kommt.

Es ist aber ein politisches Argument, das ich als Bürger in meinem Wahlverhalten berücksichtige.

Darüberhinaus - aber jetzt wird es zugegebenermaßen etwas diffus - ist es ein moralisches Argument dergestalt, daß ich jedenfalls niemanden wegen solcher Dinge denunzieren würde - was ich auch nicht muß; so weit sind wir noch nicht.

Kommentar von KinderKinder am 3. Mai 2008 11:19

Es ist selbstverständlich kein juristisches Argument, wenn es zu einem Verfahren kommt. (Na das reicht doch, es ist strafbar)

Es ist aber ein politisches Argument, das ich als Bürger in meinem Wahlverhalten berücksichtige. (Wenn dann die Partei an der Reihe ist, die Steuerhinterziehung duldet oder erlaubt, dann paßt's ja, momentan sieht's aber nicht danach aus)

Darüberhinaus - aber jetzt wird es zugegebenermaßen etwas diffus - ist es ein moralisches Argument dergestalt, daß ich jedenfalls niemanden wegen solcher Dinge denunzieren würde - was ich auch nicht muß; so weit sind wir noch nicht. (Hoffentlich wird - in naher Zukúnft - nicht nur die Verjährungsfrist von 5 auf 10 erhöht, sondern Mitwisser und Täter auch härter bestraft)

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 3. Mai 2008 11:29

Das nenne ich Büttelmentalität. - Es ist normalerweise nicht meine Art, in solcher Weise persönlich zu werden, aber auf die Unterstellung weiter ober mag das erlaubt sein.

Es geht im übrigen nicht darum, Steuerhinterziehung zu ermöglichen - das wäre absurd - sondern andere Steuerregelungen zu treffen. (Kirchhof hatte schon mal einen guten Ansatz, ist dann aber mit fragwürdigen Argumenten kaltgestellt worden.)

Kommentar von KinderKinder am 3. Mai 2008 11:40

Für eine nicht finanzierbare Steuerregelung braucht man keine fragwürdigen Argumente, da reichen Fakten. Der gute Paul Kirchhof wird wohl als Steuerexperte bezeichnet bzw. trägt dies als "Berufsbezeichnung", aber Steuerexperte ist nun mal kein geschützer Begriff. Könnte mich auch als Steuerexperte bezeichnen, habe damit jeden Tag zu tun, ein sehr weitläufiger Begriff. Damals wollte einfach wieder einmal jemand was g'scheits sagen und das war Kirchhof.

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 3. Mai 2008 11:52

DU schreibst von Fakten?

Das, was dann noch draufgesattelt werden sollte - und die Finanzierung problematisch machte, war nicht mehr Kirchhof. Darüberhinaus habe ich von einem ANSATZ geschrieben.

Na ja; ich bin kein Steuerrechtler, sondern ein normaler Jurist, aber das Rechtsverständnis der Finanzbehörden ist mir schon lange ein Dorn im Auge. Besonders die rechtswidrigen - ja rechtswidrigen - Ermittlungsmethoden in jüngster Zeit.

Um auch das klarzustellen: Die Betroffenen sind mutmaßliche Straftäter, aber Staatsorgane haben sich in ihren Ermittlungen an das Recht zu halten.


Putze
beantwortet von Putze am 3. Mai 2008 10:52
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Es gibt keine Pflicht, dir den Kassenbon in die Hand zu drücken. - Du hast das Recht, einen Kassenbon zu verlangen.





Joshua W.....
beantwortet von Joshua W..... am 3. Mai 2008 10:48
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es ist eigentlich üblich das man einen Kassenbon bekommt....


TawaGirl
beantwortet von TawaGirl am 3. Mai 2008 10:56
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Eine Quittung steht Dir in jedem Fall zu. Wenn Du zum Beispiel für Deinen Arbeitgeber Dinge einkaufen musst, dann benötigst Du eine Qittung mit der augewiesenen Mehrwertsteuer. Ein Geschäft, dass nicht im Besitz einer bonfähigen Registrierkasse ist, wie ganz kleine Blumenläden z. B., haben zumindest einen Qittungsblock. Und auf Anfrage wird Dir auch eine entsprechende Quittung ausgestellt. LG TawaGirl




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