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Muss man in der bahn Strafe zahlen nur wenn man den Ausweis nicht dabei hat?

gefragt von vivalamusic1vivalamusic1 am 28.02.2009 um 23:23 Uhr

Meine Tante und ich hatten einen Ausflug. Wir waren in der bahn dann kam ein kontrolleur und wir zeigten ihm unser ticket. doch dann sagte er zu meiner bekannt (er hatte bemerkt das sie aus dem ausland kam) das sie 40€ strafe zahlen sollte weil sie ihren ausweis nicht dabei hatte-.... darf er das ?


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heinmueck
beantwortet von heinmueck am 28. Februar 2009 23:32
2x
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"Kontrolleur" ist etwas diffus ausgedrückt.

Wenn man mit der Deutschen Bahn AG durch Deutschland fährt, dann kommt irgendwann ein Mitarbeiter der Bahn und kontrolliert die Fahrkarten. Dann wird auf die Fahrkarte ein Stempel gemacht.

Sollte die Bekannte aus dem Ausland eine Fahrkarte gekauft haben, die an irgendwelche Bedingungen geknüpft ist, dann kann es sein, dass sie nachweisen muss, ob sie die Bedingungen erfüllt. Vielleicht hat sie einen Kinderfahrschein gekauft, konnte aber nicht nachweisen, dass sie ein Kind im Sinne der Bahn ist weil sie keinen Ausweis vorlegen konnte??

Die 40 Euro wären dann keine Strafe für einen fehlenden Ausweis sondern eine sogenannte Vertragsstrafe für die falsche Fahrkarte.

Ansonsten geht die Fahrkartenkontrolleure der Ausweis nichts an. Es spielt bei all dem auch überhaupt keine Rolle, ob jemand aus dem Ausland kommt oder nicht.

Kommentar von Simple_avatar6smallvivalamusic1 am 28. Februar 2009 23:33

wir sind zum automaten gegangen und ich habe ihr ein einzelticket kurzstrecke :I geholt. ganz normal. sie musste lediglich 40 euro zahlen weil sie ihren ausweis nicht dabei hatte.

Kommentar von A190836778b781d1e39181ae6eda0051smallheinmueck am 28. Februar 2009 23:35

@ vivalamusic1: Hat der Fahrkartenkontrolleur eine Quittung für die 40 Euro übergeben?


Malkia
beantwortet von Malkia am 28. Februar 2009 23:24
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Nein.


wernilein
beantwortet von wernilein am 28. Februar 2009 23:24
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Nein.


mbmama
beantwortet von mbmama am 28. Februar 2009 23:24
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Nein.


Kalleken
beantwortet von Kalleken am 28. Februar 2009 23:24
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Nein, darf er nicht, wenn Ihr gültige Tickets hattet. Hoffentlich habt Ihr nichts bezahlt.


anonym
beantwortet von carmenerlenbach am 28. Februar 2009 23:25
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Ja. In Deutscgland herrscht Ausweispflicht - man muss ihn immer und überall bei sich tragen.

Kommentar von Catfan am 28. Februar 2009 23:26

kostet aber keine 40 €!

Kommentar von 16e5120714efb320ec87472856800d55smallKalleken am 28. Februar 2009 23:26

Aber nicht beim Bahnkontrolleur, Polizei ja.

Kommentar von 5fac1663bdcf81588104e9c04b2f2c06smallgoldendawn am 28. Februar 2009 23:26

DH

Kommentar von A1825c1d993ccb5b948f440ce19ee1c7smallholsch am 28. Februar 2009 23:27

unsinn

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 28. Februar 2009 23:27

Aber der Bahnkontrolleur hat nicht das Recht ein Bußgeld von ihr zu verlangen, das ist Amtsanmaßung, so etwas darf nur die Polizei.

Kommentar von Simple_avatar1smallzilla002 am 28. Februar 2009 23:28

Falsch falsch und nochmal falsch

Als deutscher muss man lediglich einen gültigen Pass besitzen und diesen auf Verlangen (und jetzt kommt es) "eines berechtigten" vorzeigen. Berichtigt sind Polizisten, Zoll etc.

Man muss ihn nicht mitführen sondern derjenige der ihn sehen will muss ggf. mit zu mir nach Hause kommen damit ich ihm den Pass zeigen kann.

Kommentar von Simple_avatar6smallvivalamusic1 am 28. Februar 2009 23:30

JA GENAU DAS HABEN WIR GEFRAGT. DIE VERNEINTEN. was für idioten


wolfgang1956
beantwortet von wolfgang1956 am 28. Februar 2009 23:26
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Nein, er hat keine polizeilichen Befugnisse. Er darf die Tickets kontrollieren und mehr nicht.


harryohnetoto
beantwortet von harryohnetoto am 28. Februar 2009 23:31
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Den Bahnkontrolleur darf nur das gültige Ticket interessieren. Alles andere geht ihn nichts an. Die Einsichtnahme in den BPA oder Reisepass ist der Polizei vorbehalten, um die zweifelsfreie Identität festzustellen. Wenn ein ungültiges Ticket festgestellt würde, dürfte der Kontrolleur die Person bis zum Eintreffen der Polizei festhalten.


anonym
beantwortet von user55 am 28. Februar 2009 23:38
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Man was ihr für Quatsch geschrieben wird, um Punkte zu erhaschen.

Es besteht KEINE Mitführpflicht, aber AUSWEISPFLICHT.

sprich du musst ihn nur BESITZEN.

Er darf den Ausweis kontrollieren, weil Fahrkarten nicht übertragbar sind und um eine ordnungsgemäßen Job auszuführen ist er befugt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchzusetzen.

Er darf dir in dem Fall aber keine 40 € verhängen, sondern sie müsste den Ausweis bzw. eine Kopie der DB schicken.

Er darf auch die Polizei rufen, die dann mit nach Hause kommt.

Dadruch darf und kann dir aber kein Nachteil entstehen, die in diesem Falle die 40 € wären.


anonym
beantwortet von user55 am 28. Februar 2009 23:46
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Leute bitte erkundigt euch, bevor ihr euer Halbwissen postuliert.

Er darf deinen Ausweis kontrollieren um die allgemeinen Geschäftsbedingungen durchzusetzen wie z.B. sicherzustellen das nicht übertragbare Fahrscheine weitergegeben werden etc.

In Deutschland besteht keine Mitführpflicht des Ausweises, aber du musst ihn BESITZEN.

Wenn du ihn nicht mit hast, darf dir kein Nachteil entstehen.Er hätte deiner Tante, die Möglichkeit geben müssen, ihn zu zeigen. Z.B. durch Nachsenden einer Kopie oder er hätte die Polizei rufen müssen.

Notiere seine Dienstausweisnummer und seinen Namen, und trage den Fall seinem Vorgesetzten vor.

HOL DIR DAS GELD ZURÜCK !!

Kommentar von A190836778b781d1e39181ae6eda0051smallheinmueck am 1. März 2009 00:00

Gute klare Worte.

Diese ominöse Behauptung einer "Ausweismitführpflicht" geistert unausrottbar durch dieses Forum. Leider entstehen dann immer Tumulte, der die eigentliche Frage untergehen lassen.


anonym
beantwortet von Kenndrick am 28. Februar 2009 23:24
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nein darf er nicht wenn sie ein gültiges ticket hatte,was ist das denn für nen quatsch??


ModellAuto
beantwortet von ModellAuto am 28. Februar 2009 23:24
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Wenn man im Ausland ist (deine Tante) sollte man schon einen Reisepass dabeihaben !

Kommentar von Simple_avatar6smallvivalamusic1 am 28. Februar 2009 23:25

also wir waren in deutschland aber die haben es bemerkt weil ich immer übersetzen musste.


holsch
beantwortet von holsch am 28. Februar 2009 23:25
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nein


anonym
beantwortet von Janni1979 am 28. Februar 2009 23:25
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Die Fahrkarternkontrolleure haben mit nem Perso etc. nix am Hut da darf nur die Polizei Bußgelder verhängen


anonym
beantwortet von Catfan am 28. Februar 2009 23:26
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nein,ich wüßte auch nicht wieso ER den Ausweis kontrollieren sollte wenn ein gültiger Fahrausweis vorhanden ist.Da liegt gar kein Handlungsbedarf vor.Sollte er diener Bekannten dennoch eine Strafe aufbrummen,Einspruch einlegen.


anonym
beantwortet von rebertho am 28. Februar 2009 23:26
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wieder mal so Geschichten, die das Leben NICHT schrieb, aber dennoch in Umlauf kommen

oder du verschweigst uns, dass sie ein Ermäßigungsticket hatte und den entsprechenden Ausweis zur Rechtferigung der Ermßigung nicht dabei hatte


anonym
beantwortet von carmenerlenbach am 28. Februar 2009 23:26
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Übrigens besitzen Bahnbeamte den Status von Bahnpolizeibeamten - also dürfen sie auch Ausweise kontrollieren.

Kommentar von Ed1c325e42cd9f51de5fc77f2fa97c19smallwolfgang1956 am 28. Februar 2009 23:29

Sie dürfen das nicht. Die Kontrolleure sind keine Bahnpolizisten! Damit haben sie keine polizeilichen Befugnisse!

Kommentar von Simple_avatar6smallvivalamusic1 am 28. Februar 2009 23:29

aber die hatten ja irgendiwe keinen grund dafür. wir hatten gültige tickets und erst als die merkten das ich meiner tante übersetzte fragte er : kommt die von hier? als ich bejahte meinte der das die dan mal den ausweis sehen wollen ._.


thomas37
beantwortet von thomas37 am 28. Februar 2009 23:27
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nein


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