Muss man in der 30er Zone Fußgänger rüber lassen?

15 Antworten

Generell musst du nach Paragraph eins der Straßenverkehrsordnung immer auf andere Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen!

In einer Zone 30 haben Fußgänger nicht automatisch Vorrang vor Autos. Aber Autofahrer bekommen wenn sie einen Fußgänger anfahren wenigstens eine Teilschuld. Das nennt sich Gefährderhaftung. Du fährst eine potentielle Tötungsmaschine durch die Gegend, darum bekommst du immer eine Mitschuld, wenn du einen schwächeren Verkehrsteilnehmer verletzt!

Du musst also vorsichtig sein!

Auf alte Leute, Menschen mit Behinderung und Kinder ist sogar ganz besonders doll Rücksicht zu nehmen! Steht auch in der StVO.

War es eventuell ein Kind das du übersehen hast? Dann hat sich dein Fahrlehrer zu recht aufgeregt!

Weiterhin steht in der StVO, dass du nur so schnell fahren darfst, dass du bei einem plötzlich auftauchenden Hindernis noch vor dem Hindernis zum stehen kommst! Das nennt sich Sichtfahrgebot.

Wenn also ein spielendes Kind hinter einem Müllcontainer auf die Straße läuft, hat es keine "Vorfahrt", aber du musst trotzdem vom Gesetz her in der Lage sein rechtzeitig anzuhalten. Anhalten musst du wegen Paragraph eins!

Schaffst du das nicht, und fährst das Kind an, dann warst du zu schnell! So einfach ist das: Ein plötzliches Hindernis? Du fährst dagegen? - Du bist Schuld! (Weil du zu schnell warst!)

Egal ob es ein umgestürzte Baum oder ein Wildschwein war. Du musst immer damit rechnen, dass vor dir auf der Fahrbahn Hindernisse auftauchen können und deine Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen entsprechend anpassen!

Das bedeutet, dass abhängig von der Verkehrssituation auch in einer Zone 30 manchmal 30 km/h schon viel zu schnell sein können!

Und ja, dein Fahrlehrer hat Recht. Du musst zwar in einer Zone 30 nicht jeden Fußgänger rüber lassen, wie bei einem Zebrastreifen, aber wenn ein Fußgänger bereits die Fahrbahn betreten hat, darfst du ihn nicht einfach über den Haufen fahren. Dann musst du anhalten und ihn queren lassen.

Vielleicht hat dich der Fußgänger einfach nur nicht gesehen oder gehört. Viele alte Menschen sehen und hören nicht mehr so gut. Die treten dann schon mal unerwartet auf die Fahrbahn, weil sie denken das frei ist.

Damit musst du immer rechnen! Dann musst du anhalten und sie rüber lassen...

Innerhalb einer "Tempo 30 - Zone" gelten keine besonderen Regeln, auch nicht für zu Fuß Gehende. Diese müssen auch dort den Gehweg benutzen, sofern einer vorhanden ist, sonst müssen sie am Fahrbahnrand gehen. Die Fahrbahn müssen sie zügig und auf kürzestem Wege überschreiten.

Dennoch darf man einen zu Fuß Gehenden, der sich falsch verhält, nicht einfach umnieten. Statt dessen muss man die Grundregeln (§ 1 StVO) beachten:

§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Wenn sich dein Fahrlehrer aufgeregt hat, dann warst du in seinen Augen vielleicht unaufmerksam und deshalb drauf und dran, einen zu Fuß Gehenden unter Missachtung der Grundregeln zu gefährden oder gar zu schädigen. Dennoch muss man sich vom Fahrlehrer nicht anschreien lassen. Ein Fahrlehrer, der solches tut, hat wohl vergessen, wer ihn bezahlt und dass es im Wesentlichen sein Job ist, Gefahren zu vermeiden, insbesondere in den ersten Fahrstunden eines Fahrschülers.

Hallo

Mein Fahrschullehrer hat mich zusammengeschrien

hast du evtl einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) übersehen?

denn nur dann haben Fußgänger in einer 30er Zone das Vorrecht vor dir.

Auch in einer 30er-Zone haben Fussgänger nicht das Recht überall gedankenlos die Strasse zu überqueren. Rüber lassen musst Du sie wenn Du grade abbiegst oder sie an einem Fussgängerüberweg (Zebrastreifen) sind.

Wenn nun aber ein Fussgänger sich nicht ordnungsgemäss verhält und einfach auf die Strasse tritt kannst Du auch nicht einfach unvermindert weiterfahren sondern musst mindestens Bremsbereit sein.

Besser als hier Unbeteiligte zu fragen die gar nicht wissen wie die Verkehrssituation im Einzelnen war hättest Du eigentlich Deinen Fahrlehrer fragen sollen warum Du den Fussgänger rüberlassen hättest müssen. Möglicherweise hätte der Dich dann auf einen Umstand aufmerksam gemacht der Dir gar nicht aufgefallen ist.

Ich vermute mal nein.. Ausser es ist eine spezielle "begegnungszone" oder eine 20-er strecke.. Aber sonst haben sie meines wissens keinen vortritt (ohne zebrastreiffen), jedenfalls bei mir.