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MUSS man in 2009 erzielte Spekulationsgewinne bei der Einkommensteuer angeben??

gefragt von calex85 am 28.06.2009 um 19:00 Uhr

Habe dieses Jahr etwas Geld mit Spekulationen gemacht, auf die ich auch brav meine Abgeltungssteuer gezahlt habe. Ist damit meine Steuerschuld abgegolten und zählt das ganze dann nicht mehr als Einkommen? Ich weiß, dass ich es als Einkommen angeben KANN, um mit dann ggf. Differenzen zwischen den 25% Abgeltungssteur und meinem Einkommensteuersatz zurückzahlen zu lassen. Bin allerdings noch Kindergeldempfänger und würde mit Angabe dieses Einkommens über der Grenze liegen, müsste das Kindergeld also zurückzahlen. Daher ist es für mich Interessant zu wissen, ob ich gezwungen bin es anzugeben. Finde dazu leider keinerlei Informationen im Internet und bei den bisher befragt Steuerberatern hatte ich das Gefüjl, dass sie sich noch nicht wirklich mit der Thematik auseinander gesetzt haben.


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steinchen78
beantwortet von steinchen78 am 28. Juni 2009 19:05
0x
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wenn du die Gewinne nicht angibst lügst du ja praktisch bei der steuererklärung

Kommentar von calex85 am 28. Juni 2009 19:32

hmm, naja, meinem Verständnis nach ist das ganeu der Sinn der Abgeltungssteuer, dass damit die Steuer ABGEGOLTEN ist, siehe dazu auch:

http://de.wikipedia.org/wiki/Abgeltungsteuer_(Deutschland)

  • "Kapitalerträge, bei denen ein vollständiger Steuereinbehalt durch die Bank und ggf. den Emittenten vorgenommen wurde, brauchen bei Privatanlegern nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben zu werden."

JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 29. Juni 2009 16:13
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" Bin allerdings noch Kindergeldempfänger und würde mit Angabe dieses Einkommens über der Grenze liegen, müsste das Kindergeld also zurückzahlen."

Oh! Du bist m. W. verpflichtet das der Kindergeldkasse anzugeben.

Sie bekommt es über das FA eventuell sowieso mit und dann gibt es Ärger.

Abhilfe: Vor Jahresende mit einer anderen Position aus dem Aktiendepot einen passenden Verlust realisieren (=was passendes verkaufen). - und ggf. in ähnlicher Menge wieder kaufen.



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