angenommen man hat eine mietswohnung angemietet man wohnt aber nicht mehr drin und hat deshalb den stadtwerken die zählerstände gegeben muss man dann in der jetzigen jahreszeit trotzdem heizen und somit den zählerstand verändern und wenn ja wer trägt die kosten???

Du bist lustig. Hast Du eine Wohnung musst Du sicher stellen, das diese ausreichend beheizt wird. Kommt es durch die Kälte zu schäden haftest Du in vollem Umfang. Und die Kosten gehen zu Deinen Lasten.

Du musst die Regler im Winter auf den Stern einstellen, damit bei starkem Frost die Heizung nicht einfriert.
heizen hält nicht nur warm sondern verhindert auch das die leitungen nicht abfrieren und die wohnung nicht hin wird als mieter hast du da eine verpflichtung

Die Kosten trägst du solange der Mietvertrag gültig ist. Du stellst die Heizung aufs Sternchen, den Frostwächter.
korrekt! und ablesen wird der vermieter bei schlüsselübergabe - alles bis dahin zahlt man selbst
aber ich hab ja schon die zählerstände schon übermittelt und vor allem sagen die stadtwerke das man nicht in zwei wohnungen sein kann also musste ich die am tag des auszuges denen geben
aschaub am 9. November 2009 10:50 Ach, jetzt bestimmen die Stadtwerke wieviele Wohnungen ich haben darf. Das ist ja interessant. Dann frage ich mich doch ernsthaft, wie die für mich dann zwei Ablesestandorte einrichten konnten und auch noch die Frechheit besitzen für beide von meinem Konto Geld abzubuchen. Sachen gibt es ...
wenn jedoch wegen der abgestellten Heizung es zu Schäden kommt, dann bist du dafür haftbar zu machen, auch wenn du nicht anwesend warst
In allen Formularmietverträgen ist geregelt, dass der Mieter eine Wohnung im Winter zu heizen und auch zu lüften hat. Das auch bei Abwesenheit. Entsteht aufgrund zu niedrigen Temperaturen Schimmel, dann ist der Mieter dafür haftbar. Die Kosten dafür trägt selbstverständlich der Mieter, so lange er die Wohnung gemietet hat. Schadenskosten aber sind viel höher als geringe Heizkosten! Gehe mal davon aus, dass die Wohnung schon gekündigt wurde. Ist die Kündigungsfrist aber noch nicht zu Ende muss der Mieter bis dahin leicht heizen.
nein ist doch dein problem ob du deine heizung an hast oder nicht.
aschaub am 9. November 2009 10:47 Und für die eingefrorenen Rohre und die Schimmelbildung haftet dann aber der MIETER!

Hi
Man ist überhaupt nicht dazu verpflichtet. Man kann sie auch das ganze Jahr über nicht anmachen!
LG:)
du solltest trotzdem etwas heizen, sonst können die wasserrohre einfrieren. da du der mieter bist nehm ich an das du das zu zahlen hast, sicher bin ich mir aber nicht. kurze frage: warum kündigsst du die wohnung nicht wenn du eh nicht drin wohnst?
ist ja u´zum ende des monats gekündigt
:D nette frage. mach die heizung an wenn du frierst. wenn dir gerne kalt ist lass sie aus.

Solltest nur zusehen, dass es nicht zu eingefrorenen Leitungen kommt. Ist aber in unseren Breiten eher unwahrscheinlich..
den spaß ;-( hatten wir anfang des jahres. so selten kommt das nicht vor. auch in unseren breiten
du musst einen frostwächter anlassen. ansonsten würdest du bei frost einen wasserrohrbruch herbeiführen. die kosten wären ein wenig höher als die für heizenergie.
Der Mieter hat während der Kündigungsfrist, auch wenn er nicht mehr in der Wohnung wohnt die Obhutspflicht. Dazu gehört auch, dass er durch Betreiben der Heizung auf "Frostwacht" das Einfrieren der Rohre verhindert. MfG