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muss man im winter die heizung anstellen

gefragt von OsisiO am 08.11.2009 um 20:46 Uhr

angenommen man hat eine mietswohnung angemietet man wohnt aber nicht mehr drin und hat deshalb den stadtwerken die zählerstände gegeben muss man dann in der jetzigen jahreszeit trotzdem heizen und somit den zählerstand verändern und wenn ja wer trägt die kosten???


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augustkoenigin
beantwortet von augustkoenigin am 8. November 2009 20:48
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Du bist lustig. Hast Du eine Wohnung musst Du sicher stellen, das diese ausreichend beheizt wird. Kommt es durch die Kälte zu schäden haftest Du in vollem Umfang. Und die Kosten gehen zu Deinen Lasten.


critter
beantwortet von critter am 8. November 2009 20:48
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Du musst die Regler im Winter auf den Stern einstellen, damit bei starkem Frost die Heizung nicht einfriert.


anonym
beantwortet von Flieger12345 am 8. November 2009 20:48
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heizen hält nicht nur warm sondern verhindert auch das die leitungen nicht abfrieren und die wohnung nicht hin wird als mieter hast du da eine verpflichtung


raubkatze
beantwortet von raubkatze am 8. November 2009 20:48
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Die Kosten trägst du solange der Mietvertrag gültig ist. Du stellst die Heizung aufs Sternchen, den Frostwächter.

Kommentar von sternschnups am 8. November 2009 20:50

korrekt! und ablesen wird der vermieter bei schlüsselübergabe - alles bis dahin zahlt man selbst

Kommentar von OsisiO am 8. November 2009 20:54

aber ich hab ja schon die zählerstände schon übermittelt und vor allem sagen die stadtwerke das man nicht in zwei wohnungen sein kann also musste ich die am tag des auszuges denen geben

Kommentar von 12d0fcb612f5011878ec28b016498a31smallaschaub am 9. November 2009 10:50

Ach, jetzt bestimmen die Stadtwerke wieviele Wohnungen ich haben darf. Das ist ja interessant. Dann frage ich mich doch ernsthaft, wie die für mich dann zwei Ablesestandorte einrichten konnten und auch noch die Frechheit besitzen für beide von meinem Konto Geld abzubuchen. Sachen gibt es ...


anonym
beantwortet von gnadenlos am 8. November 2009 20:48
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wenn jedoch wegen der abgestellten Heizung es zu Schäden kommt, dann bist du dafür haftbar zu machen, auch wenn du nicht anwesend warst



anonym
beantwortet von Padri am 9. November 2009 10:19
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In allen Formularmietverträgen ist geregelt, dass der Mieter eine Wohnung im Winter zu heizen und auch zu lüften hat. Das auch bei Abwesenheit. Entsteht aufgrund zu niedrigen Temperaturen Schimmel, dann ist der Mieter dafür haftbar. Die Kosten dafür trägt selbstverständlich der Mieter, so lange er die Wohnung gemietet hat. Schadenskosten aber sind viel höher als geringe Heizkosten! Gehe mal davon aus, dass die Wohnung schon gekündigt wurde. Ist die Kündigungsfrist aber noch nicht zu Ende muss der Mieter bis dahin leicht heizen.


anonym
beantwortet von nancyg am 8. November 2009 20:47
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nein ist doch dein problem ob du deine heizung an hast oder nicht.

Kommentar von 12d0fcb612f5011878ec28b016498a31smallaschaub am 9. November 2009 10:47

Und für die eingefrorenen Rohre und die Schimmelbildung haftet dann aber der MIETER!


cinimini451
beantwortet von cinimini451 am 8. November 2009 20:48
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Hi

Man ist überhaupt nicht dazu verpflichtet. Man kann sie auch das ganze Jahr über nicht anmachen!

LG:)


anonym
beantwortet von Lauwerzsee am 8. November 2009 20:49
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du solltest trotzdem etwas heizen, sonst können die wasserrohre einfrieren. da du der mieter bist nehm ich an das du das zu zahlen hast, sicher bin ich mir aber nicht. kurze frage: warum kündigsst du die wohnung nicht wenn du eh nicht drin wohnst?

Kommentar von OsisiO am 8. November 2009 20:50

ist ja u´zum ende des monats gekündigt


MarylandGirl
beantwortet von MarylandGirl am 8. November 2009 20:49
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:D nette frage. mach die heizung an wenn du frierst. wenn dir gerne kalt ist lass sie aus.


fnative
beantwortet von fnative am 8. November 2009 20:49
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Solltest nur zusehen, dass es nicht zu eingefrorenen Leitungen kommt. Ist aber in unseren Breiten eher unwahrscheinlich..

Kommentar von Lauwerzsee am 8. November 2009 20:52

den spaß ;-( hatten wir anfang des jahres. so selten kommt das nicht vor. auch in unseren breiten


anonym
beantwortet von Obelhicks am 8. November 2009 22:28
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du musst einen frostwächter anlassen. ansonsten würdest du bei frost einen wasserrohrbruch herbeiführen. die kosten wären ein wenig höher als die für heizenergie.


anonym
beantwortet von heimwerker am 8. November 2009 22:35
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Der Mieter hat während der Kündigungsfrist, auch wenn er nicht mehr in der Wohnung wohnt die Obhutspflicht. Dazu gehört auch, dass er durch Betreiben der Heizung auf "Frostwacht" das Einfrieren der Rohre verhindert. MfG


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