ich habe einen hund zur pflege, habe aber den besitzer gar nicht gefragt, ob bei uns in nrw hunde an der leine zu führen sind. habe gestern nämlich in spiegel tv gesehen, dass es in hamburg unter strafe pflicht ist. wer kann mir sagen, wie es in nrw aussieht???

Es ist eine Frage der Ortssatzung und nicht der Landesgesetzgebung. Die Regelung kann also in verschiedenen Orten Nordrhein-Westfalens unterschiedlich sein.
Einen fremden Hund würde ich - unabhängig jeglicher Regelung - niemals von der Leine lassen. Du weißt nicht genug über den Hund und kannst sein Verhalten nicht voraussehen. In diesem Fall ist die Leine ein Muss!

Es gibt in Deutschland Städte und Gemeinden in denen eine Leinen- pflicht besteht. Das ist auch richtig so. Nicht angeleinte Hunde sind eine Gefahr und können unberechenbar sein. Damit meine ich nicht nur, dass Hunde fremde Leute angreifen. Richtig ist es auch, dass von den Städten Ordnungsgelder verlangt werden wenn die Anlein- pflicht nicht eingehalten wird. Auskunft darüber wird man in der Stadt / Gemeinde erhalten wie es dort geregelt ist.

Grundsätzlich besteht in NRW Leinenzwang auf Grund der Hundeverordnung, man kann aber Befreiung beantragen und nach bestandenem Wesenstest wird diese auch erteilt....
Ist nach bestandenem Wesenstest auch sichergestellt, dass ein Hund nicht doch plötzlich "ausbricht", weil er einen Hasen wittert? Naturgemäß steckt der Jagdinstinkt doch in jedem Hund, oder irre ich mich? Soll der Wesenstest nicht nur sicher stellen, ob der Hund für andere Hunde/Personen im Sinne von Kampfhund gefährlich werden kann? Ohne Leine sollte man einen Hund auf Wald/Rad/Fuß/Parkwegen nur laufen lassen dürfen, wenn er bestimmte Kommandos sicher beherrscht - oder man benutzt eben die ausgewiesenen Hundespielplätze. Was, wenn ein Laufen ohne Leine zwar erlaubt ist, der Hund aber gemäß seines Jagdtriebes losprescht und z.B. quer über den Radweg rennt und dann Herrchen oder Frauchen bei Gefahr (evtl. Zusammenstoß mit Radfahrer, Kleinkind etc.) nicht schnell genug reagieren können? So z.B. einem meiner Kollegen passiert: der Radfahrer mit seinem unangleinten Hund ist nach dem Unfall (Zusammenprall) auch noch dreister Weise geflüchtet und hat meinen vom Rad gestürzten Kollegen kopfschüttelnd liegen lassen. Zum besseren Verständnis: In besagtem Wald darf geradelt werden, für Hunde gilt dagegen widersprüchlicher Weise kein Leinenzwang. Das passt nicht zusammen, weil Unfälle geradezu heraufbeschwört werden... Ist mir völlig unverständlich, aber Tatsache. Auf eine schlüssige Erklärung der Gemeinde wartet der Koll. heute, nach 1/2 Jahr, noch!

In NRW gilt grundsätzlich Leinenpflicht, außer auf ausgewiesenen Hundewiesen.