Ein Kumpel hat ein schreiben von der GEZ bekommen, in dem wohl drinsteht, dass man für seinen Laptop auch Rundfunkgebühren zahlen muss. Ich meine mich erinnern zu können, dass ich mal irgendwas zu dem Thema gelesen habe und man für Laptops keine Gebühren zahlen muss? Wer weiß dazu Rat? Danke!
Als neuartige Rundfunkempfangsgeräte werden solche Geräte angesehen, die Hörfunk- oder Fernsehprogramme über konvergente Plattformen ohne Rundfunkempfangsteil wiedergeben können, wie z. B. das Internet (w ww) oder die UMTS-Technologie.
Neuartige Rundfunkgeräte sind z. B.:
PCs und Notebooks, die Radio- und Fernsehprogramme ausschließlich über das Internet empfangen.
PDAs und MDAs/Smartphones, die Rundfunk ausschließlich über das Internet oder UMTS empfangen.
Server, wenn sie ohne besonderen technischen Aufwand an das Internet angeschlossen werden können.
UMTS- und WLAN-Handys, die Radio- und Fernsehprogramme ausschließlich über UMTS oder das Internet empfangen.
Die Gebührenhöhe für neuartige Rundfunkgeräte beträgt lediglich 5,76 Euro/Monat und wird nur dann fällig, wenn keine herkömmlichen Geräte angemeldet sind. Die monatliche Rundfunkgebühr beträgt ab Januar 2009 für ein Radio 5,76 Euro, ein Fernsehgerät 17,98 Euro und für ein Radio und Fernsehgerät zusammen ebenfalls 17,98 Euro.
Die GEZ hat diesem Thema eine ganze Seite gewidmet:
kinghuang98 am 12. Januar 2009 19:40 und wenn ich mit meinem laptop weder tv schaue noch radio höre,muss ich dann auch zahlen?
Ja, es reicht, wenn man damit Radio hören und fernsehen könnte.
Schreib zurück das keine meldepflichtigen Geräte vorhanden sind.

Das Thema Rundfunkgebührenpflicht für Computer ist von den Gerichten noch nicht endgültig geklärt.
http://www.chip.de/news/GEZ-Hoehere-Gebuehren-fuer-Internet-PCs-und-Handys_34292...

Als neuartige Rundfunkempfangsgeräte werden solche Geräte angesehen, die Hörfunk- oder Fernsehprogramme über konvergente Plattformen ohne Rundfunkempfangsteil wiedergeben können, wie z. B. das Internet (www) oder die UMTS-Technologie.
Neuartige Rundfunkgeräte sind z. B.:
- PCs und Notebooks, die Radio- und Fernsehprogramme ausschließlich über das Internet empfangen.
- PDAs und MDAs/Smartphones, die Rundfunk ausschließlich über das Internet oder UMTS empfangen.
- Server, wenn sie ohne besonderen technischen Aufwand an das Internet angeschlossen werden können.
- UMTS- und WLAN-Handys, die Radio- und Fernsehprogramme ausschließlich über UMTS oder das Internet empfangen.
Die Gebührenhöhe für neuartige Rundfunkgeräte beträgt lediglich 5,76 Euro/Monat und wird nur dann fällig, wenn keine herkömmlichen Geräte angemeldet sind. Die monatliche Rundfunkgebühr beträgt ab Januar 2009 für ein Radio 5,76 Euro, ein Fernsehgerät 17,98 Euro und für ein Radio und Fernsehgerät zusammen ebenfalls 17,98 Euro.
lt. gez

Ich würde es nicht tun, aber
wenn du darauf Fernsehn schaust und sonnst kein Gerät angemeldet hast aber warscheinlich ja!

NEIN!!! Hätten die gern. Haben es versucht. Sind endgültig vor dem BGH abgeblitz. Aber: Unter Hinweis auf die Rechtsprechung widersprechen.
heinmueck am 12. Januar 2009 17:38 Ein Link zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofes wäre nett. Ich kann auf der Website des BGH nichts finden.

Lies bitte hier: http://www.e-recht24.de/news/telekommunikation/357.html

Wenn er GEZ bezahlt, also Fernseher und Radio dann nicht. Es sei denn, er ist selbstständig
Wenn er sowieso schon GEZ bezahlt nicht. wenn nicht und der Laptop mit TV Karte funktioniert dann ja
Mal beim Gebühren-Igel gucken: www.gebuehren-igel.de, dann sollte sich das klären und notfalls weiß man, wie man sich wehrt.
das sind blutsauger !!! als ich mein kind bekam haben die meinem neugeborenen sohn rechnung geschickt und nach dem ich das den leuten telefonisch erklärt habe bekam er nach drei wochen eine mahnung. für den anruf hab ich auch noch ne menge gezahlt. die sind doch nur lächerlich
Wer nichts meldet, muß nichts zahlen.