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Muss man für einen Laptop bei der GEZ Rundfunkgebühren zahlen?

gefragt von montgomery am 12.01.2009 um 17:28 Uhr

Ein Kumpel hat ein schreiben von der GEZ bekommen, in dem wohl drinsteht, dass man für seinen Laptop auch Rundfunkgebühren zahlen muss. Ich meine mich erinnern zu können, dass ich mal irgendwas zu dem Thema gelesen habe und man für Laptops keine Gebühren zahlen muss? Wer weiß dazu Rat? Danke!


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HCAnja
beantwortet von HCAnja am 12. Januar 2009 17:29
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Wenn der Laptop lan-fähig ist muss er zahlen

Kommentar von Ed1c325e42cd9f51de5fc77f2fa97c19smallwolfgang1956 am 12. Januar 2009 17:34

Wer nichts meldet, muß nichts zahlen.


anonym
beantwortet von Lissa am 12. Januar 2009 17:31
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Als neuartige Rundfunkempfangsgeräte werden solche Geräte angesehen, die Hörfunk- oder Fernsehprogramme über konvergente Plattformen ohne Rundfunkempfangsteil wiedergeben können, wie z. B. das Internet (w ww) oder die UMTS-Technologie.

Neuartige Rundfunkgeräte sind z. B.:

  • PCs und Notebooks, die Radio- und Fernsehprogramme ausschließlich über das Internet empfangen.

  • PDAs und MDAs/Smartphones, die Rundfunk ausschließlich über das Internet oder UMTS empfangen.

  • Server, wenn sie ohne besonderen technischen Aufwand an das Internet angeschlossen werden können.

  • UMTS- und WLAN-Handys, die Radio- und Fernsehprogramme ausschließlich über UMTS oder das Internet empfangen.

Die Gebührenhöhe für neuartige Rundfunkgeräte beträgt lediglich 5,76 Euro/Monat und wird nur dann fällig, wenn keine herkömmlichen Geräte angemeldet sind. Die monatliche Rundfunkgebühr beträgt ab Januar 2009 für ein Radio 5,76 Euro, ein Fernsehgerät 17,98 Euro und für ein Radio und Fernsehgerät zusammen ebenfalls 17,98 Euro.

Die GEZ hat diesem Thema eine ganze Seite gewidmet:

http://gez.de/gebuehren/internetpcs/indexger.html

Kommentar von 057e14557e7371cbaa5a044a9f0dab27smallkinghuang98 am 12. Januar 2009 19:40

und wenn ich mit meinem laptop weder tv schaue noch radio höre,muss ich dann auch zahlen?

Kommentar von Lissa am 12. Januar 2009 19:47

Ja, es reicht, wenn man damit Radio hören und fernsehen könnte.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 12. Januar 2009 17:30
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Schreib zurück das keine meldepflichtigen Geräte vorhanden sind.


heinmueck
beantwortet von heinmueck am 12. Januar 2009 17:35
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Das Thema Rundfunkgebührenpflicht für Computer ist von den Gerichten noch nicht endgültig geklärt.

http://www.chip.de/news/GEZ-Hoehere-Gebuehren-fuer-Internet-PCs-und-Handys_34292...


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 12. Januar 2009 18:57
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Als neuartige Rundfunkempfangsgeräte werden solche Geräte angesehen, die Hörfunk- oder Fernsehprogramme über konvergente Plattformen ohne Rundfunkempfangsteil wiedergeben können, wie z. B. das Internet (www) oder die UMTS-Technologie.

Neuartige Rundfunkgeräte sind z. B.: - PCs und Notebooks, die Radio- und Fernsehprogramme ausschließlich über das Internet empfangen.
- PDAs und MDAs/Smartphones, die Rundfunk ausschließlich über das Internet oder UMTS empfangen.
- Server, wenn sie ohne besonderen technischen Aufwand an das Internet angeschlossen werden können.
- UMTS- und WLAN-Handys, die Radio- und Fernsehprogramme ausschließlich über UMTS oder das Internet empfangen.

Die Gebührenhöhe für neuartige Rundfunkgeräte beträgt lediglich 5,76 Euro/Monat und wird nur dann fällig, wenn keine herkömmlichen Geräte angemeldet sind. Die monatliche Rundfunkgebühr beträgt ab Januar 2009 für ein Radio 5,76 Euro, ein Fernsehgerät 17,98 Euro und für ein Radio und Fernsehgerät zusammen ebenfalls 17,98 Euro.

lt. gez



Nudelsternchen
beantwortet von Nudelsternchen am 12. Januar 2009 17:30
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Ich würde es nicht tun, aber

wenn du darauf Fernsehn schaust und sonnst kein Gerät angemeldet hast aber warscheinlich ja!


mw14beluga
beantwortet von mw14beluga am 12. Januar 2009 17:30
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aber nicht och


WEISTDUS
beantwortet von WEISTDUS am 12. Januar 2009 17:31
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NEIN!!! Hätten die gern. Haben es versucht. Sind endgültig vor dem BGH abgeblitz. Aber: Unter Hinweis auf die Rechtsprechung widersprechen.

Kommentar von A190836778b781d1e39181ae6eda0051smallheinmueck am 12. Januar 2009 17:38

Ein Link zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofes wäre nett. Ich kann auf der Website des BGH nichts finden.


Lena101
beantwortet von Lena101 am 12. Januar 2009 17:31
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anonym
beantwortet von Daniel123321 am 12. Januar 2009 17:31
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ja


adler1234
beantwortet von adler1234 am 12. Januar 2009 17:31
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Wenn er GEZ bezahlt, also Fernseher und Radio dann nicht. Es sei denn, er ist selbstständig


attaatta
beantwortet von attaatta am 12. Januar 2009 17:31
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muss er nicht. GEZ muss er auch nicht reinlassen.


anonym
beantwortet von Mausi40 am 12. Januar 2009 17:32
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Wenn er sowieso schon GEZ bezahlt nicht. wenn nicht und der Laptop mit TV Karte funktioniert dann ja


anonym
beantwortet von nofun am 12. Januar 2009 17:47
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Mal beim Gebühren-Igel gucken: www.gebuehren-igel.de, dann sollte sich das klären und notfalls weiß man, wie man sich wehrt.


anonym
beantwortet von kessy75 am 12. Januar 2009 19:39
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das sind blutsauger !!! als ich mein kind bekam haben die meinem neugeborenen sohn rechnung geschickt und nach dem ich das den leuten telefonisch erklärt habe bekam er nach drei wochen eine mahnung. für den anruf hab ich auch noch ne menge gezahlt. die sind doch nur lächerlich



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