ScheichAbdul am 08.10.2008 um 8:48 Uhr
Ich will nach Angebot abrechnen ! Geht das ?
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nach angebot ? ein angebot ist nur bedingt verbindlich. ein kostenvoranschlag, das würde gehen !
Bei Sachbeschädigungen (z.B. einem unverschuldeten Kfz-Unfall) hat der Eigentümer daher generell zwei Wahlmöglichkeiten:
Er kann das Fahrzeug in einer Fachwerkstatt reparieren lassen und vom Unfallverursacher Erstattung der hierfür aufgewendeten Kosten verlangen.
Er kann die für eine Reparatur erforderlichen Kosten durch ein Sachverständigengutachten oder einen Kostenvoranschlag ermitteln lassen und vom Schädiger diesen Geldbetrag verlangen. Wie diese Entschädigung dann verwendet wird, ist allein Sache des Geschädigten.
Den ganzen text gibt es z.B. bei: http://www.urbs.de/archiv/recht/change.htm?recht114.htm
Lass einen Kostenvoranschlag machen. Ein Angebot allein bringt dir nichts. Versicherungen sind mal mehr mal weniger kulant.

Wer hat schon jede Rechnung über eine gebrauchte Sache. Dem Versicherer reicht es in der Regel wenn man ein Kostenvoranschlag für ein Gleichwertiges Gerät heranbringt ! Bei der Haftpflicht zählt der Zeitwertwert als der Wiederbeschaffungswert eine Sache - nicht der NEUWERT wie in der Hausratversicherung !