Ich will nur ein Rezept haben, muss ich trotzdem die Praxisgebühr zahlen?

Ja, aber nur wenn Du im laufenden Quartal noch nicht da warst.
Dummerweise ja, auch wenn du sonst in dem Quartal gar nicht zum Arzt gehen mußt!
der Arzt wurde ja in Anspruch genommen. Oder wer soll das Rezept ausstellen?
Ja, sobald Du in einem neuem Quartal zum Arzt gehst (sei es für einen Besuch oder nur um ein Rezept abzuholen oder um sich eine Überweisung ausstellen zu lassen), sind die 10 Euro fällig. Solltest Du in einem Quartal schon einmal beim Arzt gewesen sein (10 Euro hast Du ja dann bezahlt), dann kannst Du Dir das Rezept so abholen.

Bei der Pille zum Beispiel musst du nichts zahlen.
Doch. Zumindest ist das in BaWü so.
Grundsätzlich ist die PG bei jedem "Behandlungsfall" fällig, egal, ob ein direkter Arztkontakt stattfindet oder nicht. Ein Behandlugnsfall entsteht auch beim Ausstellen einer Überweisung, eines Rezeptes oder einer Heilmittelverordnung.
Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen sind dagenen keine Behandlungs- sondern Vorsorgeleistungen, die von der PG befreit sind.
Hallo, ja in jedem Quartal sind diese 10 Euro zu entrichten. Wenn Du allerdings unter der Einkommensgrenze liegst, kannst Du Dich von diesen Gebühren befreien lassen. Spreche einmal mit Deiner Krankenkasse darüber. Gruß flocke12