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Muss man für die Ausstellung eines Rezeptes auch die Praxisgebühr zahlen?

gefragt von ask2knownow am 04.11.2008 um 11:25 Uhr

Ich will nur ein Rezept haben, muss ich trotzdem die Praxisgebühr zahlen?


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sheela2011
beantwortet von sheela2011 am 4. November 2008 11:25
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Ja, aber nur wenn Du im laufenden Quartal noch nicht da warst.


Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 4. November 2008 11:25
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Ja, musst du


herlich
beantwortet von herlich am 4. November 2008 11:25
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ja


Helga80
beantwortet von Helga80 am 4. November 2008 11:26
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Ja, leider


con88
beantwortet von con88 am 4. November 2008 11:26
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Engel0771
beantwortet von Engel0771 am 4. November 2008 11:26
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Ja, wenn das Quartal rum ist.


anonym
beantwortet von Krambamperl am 4. November 2008 11:26
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Dummerweise ja, auch wenn du sonst in dem Quartal gar nicht zum Arzt gehen mußt!

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 4. November 2008 11:40

der Arzt wurde ja in Anspruch genommen. Oder wer soll das Rezept ausstellen?


Complice
beantwortet von Complice am 4. November 2008 11:26
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Leider ja. Grrr.


seehasenbraut
beantwortet von seehasenbraut am 4. November 2008 11:27
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ja leider!


Tremor
beantwortet von Tremor am 4. November 2008 11:27
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du mußt nicht.... du darfst.. :-)


anonym
beantwortet von maba82 am 4. November 2008 11:29
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Ja, sobald Du in einem neuem Quartal zum Arzt gehst (sei es für einen Besuch oder nur um ein Rezept abzuholen oder um sich eine Überweisung ausstellen zu lassen), sind die 10 Euro fällig. Solltest Du in einem Quartal schon einmal beim Arzt gewesen sein (10 Euro hast Du ja dann bezahlt), dann kannst Du Dir das Rezept so abholen.


manu1979
beantwortet von manu1979 am 4. November 2008 13:28
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Bei der Pille zum Beispiel musst du nichts zahlen.

Kommentar von Julini am 27. Februar 2009 01:35

Doch. Zumindest ist das in BaWü so.


Isartaucher
beantwortet von Isartaucher am 4. November 2008 11:36
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Grundsätzlich ist die PG bei jedem "Behandlungsfall" fällig, egal, ob ein direkter Arztkontakt stattfindet oder nicht. Ein Behandlugnsfall entsteht auch beim Ausstellen einer Überweisung, eines Rezeptes oder einer Heilmittelverordnung.

Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen sind dagenen keine Behandlungs- sondern Vorsorgeleistungen, die von der PG befreit sind.


anonym
beantwortet von flocke12 am 18. März 2009 20:26
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Hallo, ja in jedem Quartal sind diese 10 Euro zu entrichten. Wenn Du allerdings unter der Einkommensgrenze liegst, kannst Du Dich von diesen Gebühren befreien lassen. Spreche einmal mit Deiner Krankenkasse darüber. Gruß flocke12


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