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Muss man für Beseitigung von Grafitti-Schmierereien als Mieter zahlen?

gefragt von patchwork am 08.10.2007 um 13:31 Uhr

Bei meiner Tante haben Sprayer das Haus, in dem sie wohnt beschmiert. Der Vermieter will die Kosten für die Reinigung jetzt auf die Mieter umlegen. Dar er das? Er sagt, das seien Betriebskosten.


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anonym
beantwortet von Auskunft am 8. Oktober 2007 13:39
12x
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Die Beseitigung kann nach übereinstimmender Meinung nicht als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, denn sie fallen nicht unter die Kosten der Hausreinigung, die in § 2 Nr. 9 BetrKV als Gebäudereinigung bezeichnet wird.

Die Beseitigung von Graffiti erzeugt Instandhaltungskosten und ist daher nicht umlegbar. Der Grund wird vor allem darin gesehen, dass es sich bei der Graffitibeseitigung um keine typischen laufenden Aufwendungen handelt.

(http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/g/1graffiti.html)


Henri
beantwortet von Henri am 8. Oktober 2007 13:39
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Ähm. Ich würde vom Gefühl her sagen nein, ich zähle es mehr zu den Instandhaltungskosten. Ich empfehle, mal den Mieterschutzbund zu kontaktieren.


anonym
beantwortet von Rogald am 4. Dezember 2007 01:35
0x
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Zum Glück gehts im Mietrecht nicht nach Gefühl. Es zählt zu den Instandhaltungskosten, die nicht umlegbar sind.



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