Bei meiner Tante haben Sprayer das Haus, in dem sie wohnt beschmiert. Der Vermieter will die Kosten für die Reinigung jetzt auf die Mieter umlegen. Dar er das? Er sagt, das seien Betriebskosten.
Die Beseitigung kann nach übereinstimmender Meinung nicht als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, denn sie fallen nicht unter die Kosten der Hausreinigung, die in § 2 Nr. 9 BetrKV als Gebäudereinigung bezeichnet wird.
Die Beseitigung von Graffiti erzeugt Instandhaltungskosten und ist daher nicht umlegbar. Der Grund wird vor allem darin gesehen, dass es sich bei der Graffitibeseitigung um keine typischen laufenden Aufwendungen handelt.

Ähm. Ich würde vom Gefühl her sagen nein, ich zähle es mehr zu den Instandhaltungskosten. Ich empfehle, mal den Mieterschutzbund zu kontaktieren.
Zum Glück gehts im Mietrecht nicht nach Gefühl. Es zählt zu den Instandhaltungskosten, die nicht umlegbar sind.