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Muss man etwas beachten, wenn man einen Flohmarkt auf seinem Garagenhof machen will?

gefragt von rainermurt am 04.03.2008 um 14:00 Uhr

muss man soetwas anmelden? Ist ja auf meinem Grundstück- möchte aber ein Zeitungsinserat machen. Könnte das verboten sein bzw. muss ich dafür an die Stadt Gewerbe"gebühren" zahlen? Wie sieht das rechtlich aus?


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M. P.
beantwortet von M. P. am 4. März 2008 14:10
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Du betreibst damit kein Gewerbe... Brauchst dafür nichts anzumelden.


Janca
beantwortet von Janca am 4. März 2008 15:28
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Du solltest auf jedemn Fall eine Klärung mit dem Vermieter abhalten. Des weiteren betreibst Du war kein Gewerbe, aber Du solltest zumindest beim Amt nachfragen ob diese es erlauben. Es könnte ja nun auch sein, das Autos die Straße zuparken wollen usw. da hat die Stadt dann ein Wörtchen mitzureden. Ich habe soetwas auch schonmal mit Babykleidung gemacht. Solange das eine einmalige Sache bleibt, muß man keinen Gewerbeschein haben, Anders sieht es aus, wenn Du vor hast, das Ganze auszubauen. Aber geh ersteinmal zum Amt und frage dort nach. Man wird Dir nicht den Kopf abreißen. Vorsicht ist immer besser, als die Nachsicht zu haben.

Kommentar von Kaldex am 1. Mai 2008 22:01

Janca, es ist sein Gelände. Er muß also nix mit nem Vermieter klären. Ich war schon öfters auf solchen Garagen-FM, auch als Anbieter. Noch nie hatte einer der Veranstalter es für nötig gehalten, vorher mit der Gemeinde darüber zu reden.


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