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Muß man es sich gefallen lassen, dass der Lohn jeden Monat später als geregelt gezahlt wird?

gefragt von miezia am 16.07.2008 um 8:38 Uhr

Seit 1 1/2 Jahren arbeitet mein Mann bei einer ziemlich großen Firma, die in der Stahlbranche tätig ist. In dieser Zeit hat er vielleicht 2-3 Mal seinen Lohn wie vereinbart am 12. des Monats bekommen. Meist weis keiner so recht, wenn denn nun mal wieder Lohn gezahlt wird. Manchmal am 20. dann wieder am 28 oder gar erst am 8 des nächsten Monats usw. Das finden nicht nur wir ärgerlich. Eine Ehefrau regte sich mal dermaßen auf, dass sie gleich Hausverbot bekam. Nun ist mein Mann in der IG-Metall, aber die erreichen auch nichts. Wenn es ganz eng kommt, "darf" man sich einen Vorschuss abholen. 200 Euro. Wie so ein Bettler. Aber jeder hier ist froh das er


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Reply


russeliana
beantwortet von russeliana am 16. Juli 2008 08:48
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Dafür gibt es klare Gesetze. Arbeitsgericht--aber dann besteht die Möglichkeit, dass dein Mann hinterher arbeitslos wird. Es ist ein Teufelskreis. Man ist einerseits auf Arbeit angewiesen und muss froh sein, eine Stelle zu haben.

Aber wenn die Firma den Lohn nicht pünktlich zahlen kann oder wenn überhaupt, dann wäre der nächste Gang die Gewerkschaft, Betriebsrat und zum Schluß das Arbeitsgericht.


anonym
beantwortet von apacu am 16. Juli 2008 08:41
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Eine gute Übersicht habe ich hier gefunden, nachfolgend das entsprechende Zitat:

Verzug der Zahlung

Kommt der Arbeitgeber mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, weil etwa die Überweisung länger als angenommen dauert, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. In der Regel werden auch bei einer nur um wenige Tage verzögerten Gehaltszahlung Verzugszinsen anerkannt. Diese werden mit fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (derzeit 9,25 %) berechnet. Kann der Arbeitnehmer jedoch einen höheren Zinsschaden vorweisen, beispielsweise wegen der höheren Aufwendung von Kreditzinsen oder wegen eines Verlustes von Anlagezinsen, sind Zinsen in dieser Höhe fällig. Da der Schadensersatz den gesamten durch den Verzug entstandenen Schaden umfaßt, kann der Arbeitgeber bei einer verzögerten Gehaltszahlung zum Teil stark zur Kasse gebeten werden. Voraussetzung: der Schaden muß tatsächlich auf der Verzögerung beruhen und der Verzug muß vom Arbeitgeber zu vertreten sein. So sprach das Bundesarbeitsgericht einem Arbeitnehmer 22.000.- DM Schadensersatz zu, weil dieser geltend machen konnte, daß er für sein über mehrere Jahre ausstehendes Gehalt eine wesentlich höhere Steuernachzahlung entrichten mußte als bei pünktlicher Zahlung.

http://www.bad-ev.de/meldung.php?imeld=22&data=24&lfdmeld=18&where_meld=ambu%3D%27true%27

Kommentar von F806b8441798ff53122df6a037c14e7csmallrusseliana am 16. Juli 2008 08:49

aber dann ist er arbeitslos, die Firma wird ihn wohl nicht mehr weiter beschäftigen wollen. Gründe zum Rausschmiss finden sie immer......


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 16. Juli 2008 08:49
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Gefallen lassen muß man sich das nicht. Es gibt Gesetze. Wenn also das Geld am 12. eines Monats gezahlt werden soll, dann muß das Geld auch am 12. auf dem Konto sein. Ist der 12. ein Sonn-oder Feiertag, dann muß es am vorhergehenden Werktag dasein. Nur das Durchsetzen ist etwas schwieriger in der heutigen Zeit!!!


anonym
beantwortet von Alinchen am 16. Juli 2008 08:56
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Wird Dein Mann irgendwie im Voraus bezahlt?
Oder meinst Du den 12. des Folgemonats?
Ich meine nämlich, dass bei Vorauszahlung des Gehalts durchaus dem Arbeitgeber ein Recht zustehet, das Gehalt auf Ende des Monats zu veschieben!

Kommentar von miezia am 16. Juli 2008 09:02

nein der 12. folgemonat natürlich. Gespräche mit betriebsrat hats schon gegeben. Zwecklos. Die stützen sich darauf das jeder seine arbeit behalten will und froh ist eine zu haben.(Osten)




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