Wie ist das, wenn man unbezahlt arbeitet, also auf Probe praktisch- muss man das der Arbeitsagentur melden, wenn man als arbeitssuchend gemeldet ist?

Ja, und das solltest du auch, weil Probearbeiten sog. Maßnahmen sind und du vom Amt für die Zeit z.B. die Fahrtkosten wiederbekommen kannst.

Ja, denn wenn du das Praktikum anmeldest, dann bist du womöglich auch über die Arge versichert, wenn du das Praktikum machst und du hast dort einen Unfall und die Arge hat nicht zugestimmt, übernimmt womöglich niemand die Kosten. Außerdem hast du eventuell auch Vorteile, wenn die Arge diesem Praktikum zustimmt, dann kannst du auch eine Fahrkostenpauschale beantragen. Das sind 20 Cent pro Km (Einfache Stecke). Ich denke , das Geld kann man sicher gut gebrauchen, wenn man schon für umsonst arbeitet.

Ja,weil Du zu dem Zeitpunkt nicht zur Verfügung stehst.
Es hat Auswirkung auf die Verfügbarkeit und es könnte sein, dass du keinen Versicherungsschutz hast.
Ja,musst du,denn dann stehst du dem Markt offiziell nicht zur Verfügung und fällst auch aus der Arbeitslosenstatistik raus. Und sie stellen das Zuschicken der vielen vielen Stellenangebote ein, mit denen man als Arbeitsloser zugebombt wird. Ja..der letzte Satz war Ironie!