Dobson am 12.10.2009 um 21:28 Uhr
Wenn ein Volljähriges Kind Sozialhilfe bekommt muss man dann als Eltern mit dem Ersparten oder Hausbesitz dafür aufkommen? Lohn der Eltern ist gering.
die antworten sind bisher komplett falsch. man ist dem kind solange unterhaltspflichtig wie es sich in der ausbildung befindet. wenn die abgeschlossen ist, ist unterhalt vorbei. dabei ist es unerheblich ob das kind 25, 27 oder 30 ist. allerdings muss es in ständiger bewegung bleiben u. schnellstmöglich fertig werden. wenn es anfängt zu schludern, ist unterhalt vorbei. wenn ihr garnicht leistungsfähig seid, dann haftet ihr weder mit erspartem noch mit dem haus. zudem ist das kind ü18 u. somit verpflichtet außerhalb von ausbildungszeiten arbeiten zu gehen u. sich als erwachsener seinen lebensunterhalt selber zu verdienen.
Ich denke mal das hängt davon ab, ob das Kind noch in der Ausbildung ist oder nicht. denn solange gilt das bis zum 27. Lebensjahr.

Evtl. mit dem Erspartem, denn man haftet solange für Kinder bis sie in Ausbildung sind, max. bis zum 27. Lebensjahr. Mit dem Haus, bin ich nicht sicher!