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Muss man einer Wohnungsvermietung seine kompletten Einkünfte vorlegen?

gefragt von Gerryfrizz am 30.06.2009 um 17:06 Uhr

Ich möchte ja nicht, dass jeder weiß, was ich genau verdiene.....


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anonym
beantwortet von Comstock am 30. Juni 2009 17:07
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Musst du nicht, aber dann bekommst du die Wohnung vielleicht nicht.


vitessa
beantwortet von vitessa am 30. Juni 2009 17:07
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Um einen regelmäßigen Gehaltseingang zu dokumentieren, ist es durchaus üblich, die letzten 3 Gehaltsabrechnungen vorzulegen.


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 30. Juni 2009 17:09
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Nein, es müssen nur die sein, die auch belegen das Du die Miete zahlen kannst. Das Ganze ist aber keine rechtliche Verpflichtung sondern ein persönlicher Wunsch des Vermieters.

Kommentar von Dako4896 am 30. Juni 2009 17:10

ja diesem Wunsch muss man aber nachkommen ansonsten darf man weiter suchen

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 30. Juni 2009 18:55

Das kann natürlich durch aus sein.


TomSelleck
beantwortet von TomSelleck am 30. Juni 2009 17:06
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Das ist in der Schweiz durchaus ueblich. Jedenfalls, wenn man eine Wohnung mieten moechte. Wenn man sie vermieten moechte natuerlich nicht.


anonym
beantwortet von Dako4896 am 30. Juni 2009 17:08
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damit checken die ja nur ob du auch deine miete zahlen kannst also nichts schlimmes


zj1000
beantwortet von zj1000 am 30. Juni 2009 17:11
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Du musst auch Deine Einkünfte aus Hehlerei und Drogengesachäften offen legen.


Mismid
beantwortet von Mismid am 30. Juni 2009 17:39
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nein natürlich nicht die kompletten. Es reicht die Vorlage des Lohneinkommens. Also deine Sparanlagen, vermietete Objekte, Schwartzgeldkonten in der Schweiz mußt du dem Vermieter nicht zeigen


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