butterflyz am 02.07.2009 um 19:51 Uhr

Psychotherapie der drei kassenfähigen Grundrichtungen Psychoanalyse, tiefenpsychologische Gesprächspsychotherapie und Verhaltenstherapie sind überall in D kassenfähig! Entweder geht man direkt zum Psychotherapeuten und legt seine KK-Card vor oder geht mit der Überweisung von dem Arzt, bei dem man seine 10 Euro pro Quartal bezahlt. Nach einem Vorgespräch (man kann mit mehreren Therapeuten "probatorische" Gespräche führen) stellt der Therapeut - wenn man übereingekommen ist, miteiannder zu arbeiten - einen Antrag bei der KK. Sog. "Kurztherapien" gehen 15-25 Stunden und können mehrmals verlängert werden - auf Antrag des Therapeuten. Kommt auf die Argumente an, ob z.B. die Kasse nach 80 Stunden "Ende" sagt oder evtl. bis 120 Stunden noch mitmacht - bevor die 2-jährige Wartepause kommt, bevor wieder Psychotherapie bewilligt wird.

Ganz sicher die krankenkasse, es kann aber bei zu langer behandlung schonmal sein das die kasse nicht mehr zahlen will, dann entweder therapie beenden oder selber bezahlen
Das ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Manche übernehmen es gar nicht, andere nur die ersten 10 Therapiestunden...manche....
Da hilft nur Nachfragen bei Deiner Kasse.
heureka47 am 4. Juli 2009 23:28 Ich habe den Eindruck, du hast einfach keine Ahnung! Psychotherapie der drei kassenfähigen Grundrichtungen Psychoanalyse, tiefenpsychologische Gesprächspsychotherapie und Verhaltenstherapie sind überall in D kassenfähig! Entweder geht man direkt zum Psychotherapeuten und legt seine KK-Card vor oder geht mit der Überweisung von dem Arzt, bei dem man seine 10 Euro pro Quartal bezahlt. Nach einem Vorgespräch (man kann mit mehreren Therapeuten "probatorische" Gespräche führen) stellt der Therapeut - wenn man übereingekommen ist, miteiannder zu arbeiten - einen Antrag bei der KK. Sog. "Kurztherapien" gehen 15-25 Stunden und können mehrmals verlängert werden - auf Antrag des Therapeuten. Kommt auf die Argumente an, ob z.B. die Kasse nach 80 Stunden "Ende" sagt oder evtl. bis 120 Stunden noch mitmacht - bevor die 2-jährige Wartepause kommt, bevor wieder Psychotherapie bewilligt wird.

Wenn er eine Kassenzulassung hat (haben nicht alle!) und du die Therapie brauchst wird die auch bezahlt. Bis auf die Praxisgebühr. Die musst du wie beim Zahnarzt noch mal zahlen.
Ich kann die Frage nur für Studis beantworten: Die Inanspruchnahme der psychosozialen Beratung der Studentenwerke ist kostenlos.

Das übernimmt die Kasse! Der Psychologe stellt einen Antrag, der von der Kasse genehmigt werden muss.
jede Krankenkasse übernimmt die Kosten einer Psychotherapie, wenn gesundheitliche Voraussetzungen vorhanden sind. Du kannst Dir auch von einem Hausarzt eine Überweisung geben lassen, wenn die Bewilligung der Kasse vorliegt sind erst einmal 5 Std. für Gespräche zum " beschnuppern " dann werden im Normalfall 25 Std: genehmigt, wenn erforderlich, kann der Therapeut eine Verlängerung beantragen, die bis zu 100 Std nach und nach beantragt werden kann

Ergänzend: der Psychotherapeut muss Kassenzulassung haben, dann zahlt die Kasse in jedem Fall. 3 Verfahren erkennt die Kasse an: Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Therapie und Verhaltenstherapie.